Seit 30 Jahren unbürokratische Hilfe für Tirols Bürgerinnen und Bürger
Innsbruck (lk) - Am Vormittag des 9. Juli luden LTPin Sonja Ledl-Rossmann und LVAin Maria Luise Berger zum
Pressegespräch, um den Jahresbericht der Landesvolksanwaltschaft für das vergangene Jahr vorzustellen.
Die 1989 – vor nunmehr 30 Jahr – eingerichtete Beratungs- und Beschwerdestelle konnte auch 2018 einen Zuwachs an
hilfesuchenden Personen verzeichnen, insgesamt nahmen 5.874 BürgerInnen dieses Serviceangebot des Tiroler
Landtages in Anspruch – um 229 mehr, als noch im Jahr davor.
„Es war vor 30 Jahren ein wichtiger Schritt, diese Ombudseinrichtung zu schaffen. Seitdem ist ihr Bekanntheitsgrad
durch die hervorragende Arbeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ständig gewachsen. Die Landesvolksanwaltschaft
ist zu einer unverzichtbaren Institution geworden, der die Tiroler Bürgerinnen und Bürger vertrauen“,
betonte Landtagspräsidentin Ledl-Rossmann.
Die meisten Kontaktaufnahmen zu Sozialrecht und Behindertenanliegen
„Wie schon in letzten Jahren standen auch 2018 Beratungen und Beschwerden zu den großen Rechtsbereichen
Soziales und Behindertenanliegen mit rund 47 Prozent aller bearbeiteten Fälle im Mittelpunkt unserer Arbeit.
Dabei traten insbesondere Menschen mit uns in Kontakt, die auf finanzielle Unterstützung im Rahmen der Mindestsicherung
angewiesen sind oder deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ohne Unterstützung nicht möglich ist.
Viele von ihnen sind bereits in großer sozialer Not – ihnen rasch und unbürokratisch helfen zu können
ist mir und meinem Team ein großes Anliegen“, betonte Landesvolksanwältin Berger.
Deutlich mehr Beratungen als Beschwerden
Bei rund 72 Prozent aller bearbeiteten Kontaktaufnahmen handelte es sich um Beratungen, nur in 28 Prozent der Fälle
wurden Beschwerden vorgetragen. „Wenn unser Beratungsangebot von den BürgerInnen bereits frühzeitig in
Anspruch genommen wird, erleichtert dies in vielen Fällen die Lösungsfindung. Die Zahlen machen deutlich,
dass viele Menschen Orientierung benötigen und in Hinblick auf weitere Entwicklungen etwa im Sozial- und Pflegebereich
sowie hinsichtlich ihres eigenen Fortkommens verunsichert sind“, so Berger.
Fokus Mindestsicherung
Nachdem auf Bundesebene das „Sozialhilfe-Grundsatzgesetz“ verabschiedet worden war, setzte man sich in der Landesvolksanwaltschaft
mit dessen Auswirkungen auf Tirol intensiv auseinander. Insbesondere im Bereich Wohnen könnte die Deckelung
der Mindestsicherung durch Höchstsätze negative Folgen haben, da die Mietpreise in Tirol überdurchschnittlich
hoch sind und somit Ungleichheiten nicht abgefangen werden können – Betroffene könnten in die Wohnungslosigkeit
getrieben werden. Auch die Kürzungen bei Familien mit mehreren Kindern sieht die Volksanwaltschaft mit Sorge
und warnt vor Kinderarmut. Die Landesregierung müsse hier alle Möglichkeiten zur Stützung der Ärmsten
ausschöpfen und auf Bundesebene weiter gegen nachteilige Bestimmungen im „Sozialhilfe-Grundsatzgesetz“ eintreten.
Fokus Teilhabe
Während in manchen Bezirken die Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderung gut ausgebaut sind, gibt
es in anderen noch Aufholbedarf, etwa in der Mobilen Begleitung. Für Sucht- oder psychiatrische PatientInnen
gebe es Tirolweit zu wenig Versorgungs- und Betreuungsplätze. Es gelte, das Leistungsangebot zu evaluieren
und anzupassen. Auch mangle es an qualifiziertem Personal, das etwa durch Imagekampagnen, Stipendien und einer
Verbesserung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen gefunden werden kann.
Hinsichtlich des Selbstbestimmungsrechts von unter Sachwalterschaft gestellten Personen sieht die Landesvolksanwaltschaft
eine wesentliche Stärkung der Rechte von Betroffenen durch das 2. Erwachsenenschutzgesetz auf Bundesebene.
Im Tiroler Teilhabegesetz finden diese Verbesserungen nur zum Teil Umsetzung, etwa was die Mitsprachemöglichkeit
der Besachwalteten betrifft gäbe es noch Bedarf zur Nachjustierung.
Behindertenanwalt ergänzt Team der Landesvolksanwaltschaft
Mit Juli 2018 wurde die Position des Behindertenansprechpartners deutlich aufgewertet und von einem eigenen Behindertenanwalt
im Büro der Landesvolksanwältin übernommen. Der Jurist Kristof Widhalm ist nun für diese Agenden
zuständig. Schwerpunkte seiner Arbeit als Behindertenanwalt sind vor allem die rechtliche Beratung von Menschen
mit körperlicher, psychischer und altersbedingter Behinderung und deren Angehörigen. Die herangetragenen
Anliegen reichen von Frühförderung und Pflegeregress über schulische Probleme bis hin zu Fragen
rund um Arbeitssuche, Selbstbestimmung und Barrierefreiheit. „Mit der Schaffung des Behindertenanwalts soll sichergestellt
werden, dass Menschen mit einer wie auch immer gearteten Einschränkung jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner
haben, der sich ihrer Anliegen annimmt und bei der Lösungsfindung unterstützt“, fasste LTPin Ledl-Rossmann
zusammen.
Über die Landesvolksanwaltschaft Tirol
Die Landesvolksanwaltschaft wurde im Jahr 1989 vom Tiroler Landtag als Beratungs- und Beschwerdestelle eingerichtet,
die ergänzend zum bestehenden Rechtschutzsystem möglichst einfach und unbürokratisch den BürgerInnen
beistehen soll. Im ersten Bestandsjahr wurden rund 2.760 Anbringen an den damaligen Landesvolksanwalt und sein
Team gerichtet.
Als Organ des Tiroler Landtages ist die Landesvolksanwältin von der Landesregierung unabhängig und weisungsfrei.
Konkret kontrolliert sie die Verwaltungstätigkeit der Gemeinden, der Bezirkshauptmannschaften, des Stadtmagistrates
Innsbruck und des Amtes der Tiroler Landesregierung. Die seit 1. April 2016 im Amt befindliche Landesvolksanwältin
Maria Luise Berger wurde vom Tiroler Landtag auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Seinen Sitz hat die Landesvolksanwaltschaft im Haus der Anwaltschaften in der Innsbrucker Meraner Straße,
es werden jedoch regelmäßig Sprechtage in allen Tiroler Bezirken angeboten. Am häufigsten werden
Anliegen telefonisch vorgetragen, gefolgt von persönlichen und schriftlichen Anbringen.
|