LR Fellner: Novelliertes Gemeindemitarbeiterinnengesetz von Landtag einstimmig beschlossen
– Besserstellung für freiwillige Helfer drückt Wertschätzung für deren Einsatz aus
Klagenfurt (lpd) - „Mit August tritt in Kärnten das wohl modernste Gemeindemitarbeiterinnen- und Mitarbeitergesetz
Österreichs in Kraft. Schön, dass über alle Parteigrenzen hinweg Einigkeit herrscht, dass wir Ehrenamtliche
– wo wir nur können – unterstützen müssen“, betonte Gemeindereferent Landesrat Daniel Fellner nach
dem einstimmigen Beschluss in der Sitzung des Kärntner Landtages am 18. Juli.
Mit der Novelle gelten Einsätze von ehrenamtlichen Helfern künftig als gerechtfertigte Abwesenheit vom
Dienst. Zudem erhalten Gemeindebedienstete, die sich ehrenamtlich bei Rettungsdiensten oder freiwilligen Feuerwehren
engagieren, 40 Stunden (bei Vollzeitbeschäftigung) im Jahr Sonderurlaub für spezifische Ausbildungen
im Zusammenhang mit ihrer Freiwilligenarbeit. „Das ist eine sehr weitsichtige Maßnahme: Damit im Ernstfall
jeder Handgriff der Helferinnen und Helfer sitzt, sind regelmäßige Fortbildungen unabdingbar“, weiß
Fellner, als gelernter Rettungssanitäter aus Erfahrung.
Darüber hinaus ist die Ausübung eines Ehrenamtes ein positives Kriterium für die Aufnahme in den
Gemeindedienst – „das ist bislang einzigartig in Österreich und ein wichtiger Schritt, um das Freiwilligenwesen
langfristig abzusichern“, so Fellner, der darauf baut, dass andere Bundesländer hier nachziehen werden.
„Das Rettungswesen steht und fällt mit den Ehrenamtlichen. Es ist wichtig, den freiwilligen Helferinnen und
Helfern zu zeigen, wie hoch wir ihren Dienst an der Gemeinschaft und ihr Engagement schätzen. Dort, wo wir
als Landesgesetzgeber tätig werden können, tun wir das“, betonte der Katastrophenschutz- und Feuerwehrreferent.
Kärnten nimmt in diesem Bereich eine Vorreiter-Rolle ein. So gilt etwa für Landesbedienstete die gerechtfertigte
Abwesenheit bei Einsätzen per Erlass schon bisher. Wir werden uns aber auch über unsere Zuständigkeit
hinaus weiter für die Besserstellung des Ehrenamtes einsetzen!“, so Fellner.
Neben den Besserstellungen für ehrenamtliche Retter beinhaltet das novellierte Gesetz einige weitere Änderungen,
darunter eine stärkere fachspezifische Ausrichtung der Grundausbildung für Gemeindebedienstete sowie
eine Besserstellung für Ferialarbeiter.a
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