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RTR informiert zur SIM-Karten-Registrierung |
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erstellt am |
Bis zum 1. September 2019 müssen alle Nutzerinnen und Nutzer ihre Wertkarten registrieren.
Folgende wichtige Informationen sind dabei zu beachten. SIM-Karten-Nutzer mit Vertrag haben schon bei Vertragsabschluss ihre notwendigen Daten angegeben. Aber bereits vor Jahreswechsel bestehende Nutzerinnen und Nutzer von Wertkarten müssen die Registrierung ihrer bis dahin anonymen SIM-Karten bis zum 1. September 2019 nachgeholt haben. Passiert das nicht, kann die Karte nicht mehr aufgeladen und nach Verbrauch des Guthabens nicht mehr aktiv genutzt werden. "Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, weil das Mobiltelefon plötzlich nicht mehr funktioniert, empfehlen wir die Sommermonate für die Registrierung zu nutzen. Auf der RTR-Webseite finden Sie dazu die Links zu den Registrierungs-Informationen von rund 20 Betreibern", sagt Telekom-Regulator Klaus M. Steinmaurer. So funktioniert's Die "Identifikationsverordnung" gibt die zulässigen Verfahren für die Registrierung vor: etwa beim Betreiber im Shop, bei deren Vertriebspartnern (z.B. Handyshops oder Elektrofachhandel), durch eine Bestätigung Ihres Kredit- oder Finanzinstituts oder über das Internet mittels Webcam ("Photoident"). "Erkundigen Sie sich am besten im Vorfeld bei Ihrem Betreiber, welche Unterlagen Sie benötigen. Das kann zum Beispiel der PUK-Code sein", empfiehlt Steinmaurer. Die erfolgreiche Registrierung ist für die Betreiber verpflichtend. Kommen sie dieser Aufgabe nicht nach,
drohen Strafen bis zu 37.000 Euro. Kosten Über die RTR Als Geschäftsstelle unterstützt sie die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), die Telekom-Control-Kommission (TKK) und die Post-Control-Kommission (PCK). Mit den von ihr verwalteten Fonds fördert die RTR Projekte im Rundfunk- und Medienbereich. Außerdem bietet die RTR in beiden Fachbereichen außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren an, auch mit ihren staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen. |
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Weitere Informationen: |
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