Ab 1. August: Verordnungen für Fritzens/Wattens und Innsbruck-Süd in Kraft
Innsbruck (lk) - Aufgrund der enorm hohen Anzahl an LKW, welche die Tankstellen bei Fritzens/Wattens und
Innsbruck-Süd anfahren, kam es in der Vergangenheit immer wieder zu gefährlichen Situationen und massiven
Beeinträchtigungen der Verkehrs- und Versorgungssicherheit. Mit 1. August 2019 treten deshalb Verordnungen
in Kraft, welche es LKW über zwölf Meter Länge samt Anhänger untersagen, von der Autobahn ab-
und über die Landesstraßen zu den Tankstellen zuzufahren. Für Fritzens/Wattens gelten die Verbote
von Montag bis Samstag in der Zeit von 6 bis 10 Uhr, in Innsbruck-Süd von Montag bis Samstag von 7 bis 18
Uhr. Ausgenommen ist lediglich der Ziel- und Quellverkehr.
„Die Fahrverbote sind weitere Schritte, um auf Tirols niederrangigem Straßennetz die Verkehrs- und Versorgungssicherheit
zu gewährleisten als auch die massive Verkehrsbelastung für die anrainende Bevölkerung zu verringern.
Sowohl in Fritzens/Wattens als auch in Innsbruck-Süd kam es durch die hohe Anzahl an tankenden Lkw zu massiven
Behinderungen und Rückstaubildungen – an ein Durchkommen war teilweise nicht mehr zu denken. Die Leichtigkeit
und Flüssigkeit des Verkehrs sowie in weiterer Folge die Verkehrssicherheit waren massiv beeinträchtigt“,
erklärt LH Günther Platter. Verkehrsreferentin LHStvin Ingrid Felipe erläutert weiters, dass „die
Überfüllungen im Bereich des Tankstellenareals für die Tirolerinnen und Tiroler vor Ort auch eine
starke Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität darstellen“.
In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) wurden die Fahrverbote
so geregelt, dass für LKW bereits die Ausfahrt an den Anschlussstellen der Autobahn untersagt wird. Das Land
Tirol führt diese Fahrverbote auf dem niederrangigen Straßennetz durch Verordnungen der BH Innsbruck
fort.
Fahrverbot auf L 223 Fritzener Straße
Auf der L 223 Fritzener Straße wird nördlich der Kreisverkehrsanlage Wattens in Fahrtrichtung Norden
eine Zusatztafel auf das Fahrverbot hinweisen. „Die L 223 Fritzener Straße verbindet die Ortsgebiete von
Wattens und Fritzens. Sie ist eine unverzichtbare Anbindung an das nördlich gelegene Mittelgebirge sowie an
die A 12 Inntalautobahn. Dementsprechend herrscht dort hohes Verkehrsaufkommen, das durch Rückstauungen von
der Tankstelle stark behindert wird“, so LHStvin Felipe. Von dem Fahrverbot ausgenommen ist der Ziel- und Quellverkehr
in den Gemeindegebieten von Baumkirchen, Fritzens, Kolsass, Kolsassberg, Volders, Wattens, Wattenberg und Weer.
Fahrverbot auf der Brennerstraße B 182
Selbiges Fahrverbot gilt auf der Brennerstraße B 182 zwischen Innsbruck und Gries am Brenner. Eine Fahrverbotstafel
wird dabei in beide Fahrtrichtungen auf die Verordnung hinweisen. „Wie in Fritzens beobachten wir auch hier im
Tankstellenbereich massive Rückstauungen durch Lastkraftfahrzeuge mit größerer Länge – vor
allem in Fahrtrichtung Süden. Hier treffen mehrere Verkehre aufeinander und es kommt immer wieder zu gefährlichen
Situationen. Umso wichtiger ist es, dass an diesem wichtigen Knoten die Verkehrs- und Versorgungssicherheit aufrechterhalten
wird. In den letzten drei Jahren haben sich hier eindeutig mehr Unfälle ereignet. Im Sinne der Sicherheit
aller Verkehrsteilnehmenden müssen wir handeln“, führt LHStvin Felipe aus.
Pilotprojekt für sechs Monate, dann Evaluierung
„Mit den nun verhängten, zeitlich beschränkten Fahrverboten sollen die Flüssigkeit des Verkehrs
und die Verkehrssicherheit bestmöglich aufrechterhalten werden. Es handelt sich dabei um ein Pilotprojekt
für sechs Monate. Die Abläufe und Auswirkungen der Fahrverbote werden genauestens beobachtet und evaluiert
und allenfalls auf weitere Tankstellen-Standorte ausgeweitet“, erklärt LH Platter abschließend.
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