LHStv.in Schaunig: Erlass zur Erstellung der Eröffnungsbilanz in der Regierungssitzung
genehmigt – Vermögensstatus des Landes wird bewertet - Schaunig dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Finanzabteilung
Klagenfurt (lpd) - Am 16. Juli genehmigte die Kärntner Landesregierung den Erlass zur Erstellung
der Eröffnungsbilanz, die Teil der Kärntner Haushaltsreform ist und eine der Grundlagen für den
Rechnungsabschluss 2019 bildet. „Mehr Transparenz, Effizienz, Effektivität und Nachhaltigkeit waren das Ziel
der 2013 beschlossenen Haushaltsreform in Kärnten“, erinnert Finanzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig.
Den Ausgangspunkt für diese Haushaltsreform bildet die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015
(VRV 2015), die für den Bund, alle Bundesländer und die Gemeinden verpflichtend spätestens mit dem
Finanzjahr 2020 anzuwenden ist. „Mehr Vergleichbarkeit und eine Annäherung an die Buchführung von privatrechtlichen
Unternehmen ermöglichen Fortschritt und moderne Wirtschaftlichkeit im Land Kärnten. Wir sind stolz mit
Salzburg und dem Pilotland Steiermark eine Vorreiterrolle unter den Bundesländern einzunehmen – schließlich
stellen wir schon ein Jahr früher um, als gefordert“, betont Schaunig.
Bereits die Budgeterstellung 2019 erfolgte nach dem Regelwerk der VRV 2015. Zeitgleich wurde auch der vierjährige
Finanzrahmen erstellt – ein strategisches Planungsinstrument, das über die Pflichtbestandteile der VRV 2015
hinausgeht. Das trifft auch auf die Einführung des Prinzips der Wirkungsorientierung zu. „Das Land beschreitet
hier konsequent den Weg hin zu erhöhter Transparenz und Nachhaltigkeit in der öffentlichen Finanzgebarung,
aber auch in den politischen Entscheidungen“, erklärt Finanzreferentin Schaunig, und weiter: „Beides wurde
in der Kärntner Landesverfassung verankert, um den Instrumenten die nötige Gewichtung zu verleihen. Wir
wollten nicht nur die Pflicht, sondern die Kür.“ Allerdings betreffen die umfassenden Reformmaßnahmen
auch alle anderen Bereiche des Kärntner Haushaltes.
Mit 01.01.2019 wurde das Rechnungswesen des Landes Kärnten gemäß den VRV 2015-Vorgaben auf einen
integrierten Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt umgestellt. „Unter einer integrierten Haushaltsrechnung
ist zu verstehen, dass die drei Rechenwerke nicht nebeneinander bestehen, sondern miteinander verwoben sind“, erläutert
die Finanzreferentin. Ein wesentlicher Bestandteil der neu eingeführten Haushaltsvollziehung ist die erstmalig
zu erstellende Eröffnungsbilanz.
Jede zukünftige Vermögensrechnung am Ende eines Jahres ist die Basis für das folgende Jahr, wodurch
die Eröffnungsbilanz einmalig im Laufe des ersten Geltungsjahres zu erstellen ist. Die Eröffnungsbilanz
stellt einen Grundpfeiler des neuen, doppischen Rechnungswesens dar und bewertet den Vermögensstatus des Landes
Kärnten zum Stichtag 01.01.2019. „Die Richtlinien zur Vermögensbewertung sind in der VRV 2015 genau geregelt“,
hebt Schaunig hervor.
Die Aktivseite der Bilanz wird die Mittelverwendung zeigen und somit verdeutlichen, in welche Vermögenswerte
investiert wurde. Sie setzt sich aus dem lang- und kurzfristigen Vermögen zusammen. Zum langfristigen Vermögen
zählen immaterielle Vermögenswerte (z.B. Software und Lizenzen), Sachanlagen (z.B. Grundstücke,
Gebäude und Kulturgüter), Beteiligungen und Forderungen. Unter dem kurzfristigen Vermögen subsumiert
man das kurzfristige Finanzvermögen, kurzfristige Forderungen (z.B. Mietvorauszahlungen), Vorräte und
liquide Mittel (z.B. auf Bankkonten). Die Passivseite hingegen legt die Herkunft der finanziellen Mittel offen.
Sie setzt sich zusammen aus lang- und kurzfristigen Fremdmitteln wie etwa Finanzschulden, Verbindlichkeiten und
Rückstellungen (z.B. für Abfertigungen oder Prozesskosten) und letztendlich dem Eigenkapital als Ausgleichsposten.
Der nun von der Kärntner Landesregierung genehmigte Erlass der Finanzabteilung zur Eröffnungsbilanz versetzt
das Amt der Kärntner Landesregierung in die formelle Lage, die Eröffnungsbilanz in der zweiten Jahreshälfte
2019 zu erstellen. Diese bildet also eine der wesentlichen Grundlagen für die Erstellung des ersten Rechnungsabschlusses
nach den Grundsätzen der VRV 2015 für das Finanzjahr 2019. „Nun beginnt der nächste Arbeitsschritt
für die Finanzabteilung, die bisher schon Hervorragendes geleistet hat und mit unglaublichem Engagement für
mehr Transparenz sorgt“, dankt Schaunig dem Haushaltsreform-Team.
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