Kärntner Haushaltsreform –
 Meilenstein Eröffnungsbilanz

 

erstellt am
16. 07. 19
13:00 MEZ

LHStv.in Schaunig: Erlass zur Erstellung der Eröffnungsbilanz in der Regierungssitzung genehmigt – Vermögensstatus des Landes wird bewertet - Schaunig dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzabteilung
Klagenfurt (lpd) - Am 16. Juli genehmigte die Kärntner Landesregierung den Erlass zur Erstellung der Eröffnungsbilanz, die Teil der Kärntner Haushaltsreform ist und eine der Grundlagen für den Rechnungsabschluss 2019 bildet. „Mehr Transparenz, Effizienz, Effektivität und Nachhaltigkeit waren das Ziel der 2013 beschlossenen Haushaltsreform in Kärnten“, erinnert Finanzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig.

Den Ausgangspunkt für diese Haushaltsreform bildet die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015), die für den Bund, alle Bundesländer und die Gemeinden verpflichtend spätestens mit dem Finanzjahr 2020 anzuwenden ist. „Mehr Vergleichbarkeit und eine Annäherung an die Buchführung von privatrechtlichen Unternehmen ermöglichen Fortschritt und moderne Wirtschaftlichkeit im Land Kärnten. Wir sind stolz mit Salzburg und dem Pilotland Steiermark eine Vorreiterrolle unter den Bundesländern einzunehmen – schließlich stellen wir schon ein Jahr früher um, als gefordert“, betont Schaunig.

Bereits die Budgeterstellung 2019 erfolgte nach dem Regelwerk der VRV 2015. Zeitgleich wurde auch der vierjährige Finanzrahmen erstellt – ein strategisches Planungsinstrument, das über die Pflichtbestandteile der VRV 2015 hinausgeht. Das trifft auch auf die Einführung des Prinzips der Wirkungsorientierung zu. „Das Land beschreitet hier konsequent den Weg hin zu erhöhter Transparenz und Nachhaltigkeit in der öffentlichen Finanzgebarung, aber auch in den politischen Entscheidungen“, erklärt Finanzreferentin Schaunig, und weiter: „Beides wurde in der Kärntner Landesverfassung verankert, um den Instrumenten die nötige Gewichtung zu verleihen. Wir wollten nicht nur die Pflicht, sondern die Kür.“ Allerdings betreffen die umfassenden Reformmaßnahmen auch alle anderen Bereiche des Kärntner Haushaltes.

Mit 01.01.2019 wurde das Rechnungswesen des Landes Kärnten gemäß den VRV 2015-Vorgaben auf einen integrierten Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt umgestellt. „Unter einer integrierten Haushaltsrechnung ist zu verstehen, dass die drei Rechenwerke nicht nebeneinander bestehen, sondern miteinander verwoben sind“, erläutert die Finanzreferentin. Ein wesentlicher Bestandteil der neu eingeführten Haushaltsvollziehung ist die erstmalig zu erstellende Eröffnungsbilanz.

Jede zukünftige Vermögensrechnung am Ende eines Jahres ist die Basis für das folgende Jahr, wodurch die Eröffnungsbilanz einmalig im Laufe des ersten Geltungsjahres zu erstellen ist. Die Eröffnungsbilanz stellt einen Grundpfeiler des neuen, doppischen Rechnungswesens dar und bewertet den Vermögensstatus des Landes Kärnten zum Stichtag 01.01.2019. „Die Richtlinien zur Vermögensbewertung sind in der VRV 2015 genau geregelt“, hebt Schaunig hervor.

Die Aktivseite der Bilanz wird die Mittelverwendung zeigen und somit verdeutlichen, in welche Vermögenswerte investiert wurde. Sie setzt sich aus dem lang- und kurzfristigen Vermögen zusammen. Zum langfristigen Vermögen zählen immaterielle Vermögenswerte (z.B. Software und Lizenzen), Sachanlagen (z.B. Grundstücke, Gebäude und Kulturgüter), Beteiligungen und Forderungen. Unter dem kurzfristigen Vermögen subsumiert man das kurzfristige Finanzvermögen, kurzfristige Forderungen (z.B. Mietvorauszahlungen), Vorräte und liquide Mittel (z.B. auf Bankkonten). Die Passivseite hingegen legt die Herkunft der finanziellen Mittel offen. Sie setzt sich zusammen aus lang- und kurzfristigen Fremdmitteln wie etwa Finanzschulden, Verbindlichkeiten und Rückstellungen (z.B. für Abfertigungen oder Prozesskosten) und letztendlich dem Eigenkapital als Ausgleichsposten.

Der nun von der Kärntner Landesregierung genehmigte Erlass der Finanzabteilung zur Eröffnungsbilanz versetzt das Amt der Kärntner Landesregierung in die formelle Lage, die Eröffnungsbilanz in der zweiten Jahreshälfte 2019 zu erstellen. Diese bildet also eine der wesentlichen Grundlagen für die Erstellung des ersten Rechnungsabschlusses nach den Grundsätzen der VRV 2015 für das Finanzjahr 2019. „Nun beginnt der nächste Arbeitsschritt für die Finanzabteilung, die bisher schon Hervorragendes geleistet hat und mit unglaublichem Engagement für mehr Transparenz sorgt“, dankt Schaunig dem Haushaltsreform-Team.

 

 

 

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