LH Kaiser, LR.in Schaar, LR Gruber: Dank umsichtiger Vorgangsweise und vieler Gespräche
mit Grundbesitzern erforderliche Anzahl an Gebieten rechtzeitig gemeldet und damit Strafzahlungen in Millionenhöhe
abgewendet
Brüssel/Klagenfurt (lpd) - Einmal mehr erfreuliche Nachrichten aus Brüssel: Wie EU-Referent Landeshauptmann
Peter Kaiser, Naturschutzreferentin LR.in Sara Schaar und Agrarreferent LR Martin Gruber am 25. Juli bekannt gaben,
hat die EU-Kommission das seit 2013 laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich und damit indirekt
gegen Kärnten eingestellt. Grund für das Verfahren war eine von Kärnten zu geringe Anzahl an gemeldeter
und ausgewiesener Natura 2000-Flächen. Erst vor 14 Tagen hatte Kaiser in einem persönlichen Gespräch
mit EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker appelliert, das Vertragsverletzungsverfahren einzustellen,
da es noch vor Ablauf der Frist, mit Jahresende 2018, gelungen sei, die notwendigen Gebiete nachzumelden.
Entsprechend erleichtert reagieren Kaiser, Schaar und Gruber. „Was lange währt wird, endlich gut. Dank vieler
Gespräche mit betroffenen Grundbesitzern konnte innerhalb weniger Wochen eine Einigung erzielt, diese zuvor
über Jahre ungelöste Frage endlich geklärt und damit Strafzahlungen in Millionenhöhe abgewendet
werden“, so Schaar. Die Benennung der Natura 2000-Gebiete ist auch ein deutliches Signal, dass wir in Kärnten
die Verantwortung für die Erhaltung unserer Natur- und Kulturlandschaften im eigenen und vor allem im Interesse
unserer Kinder und Enkelkinder übernehmen“, betont Kaiser, der sich bei Landesrätin Schaar für ihr
großes Engagement ebenso bedankt wie bei Koalitionspartner Gruber, den Experten der Naturschutzabteilung
des Landes, der Landwirtschaftskammer Kärnten, den Grundbesitzern und allen anderen Beteiligten: „Beim Reden
kommen die Leut‘ zusammen. Am Ende hat sich einmal mehr gezeigt, dass wir in respekt- und verständnisvollen
Gesprächen auch schwierige Probleme gemeinsam lösen können.“
„Der Druck war groß, die Motivation, diese Frage gemeinschaftlich zu lösen ebenso“, erinnert Schaar
daran, dass sie zur Klärung der beinahe 20 Jahre lang diskutierten Frage bis zur gesetzten Frist 31.12.2018
nur knapp acht Monate Zeit hatte. „Das Erfolgsgeheimnis war, den Grundbesitzern zuzuhören, ihre Sorgen und
Bedenken ernst zu nehmen und ihnen Sicherheit zu geben, Gespräche auf Augenhöhe zu führen und sie
als Partner in die Erarbeitung miteinzubinden. Allen voran ihnen gilt daher auch mein Dank“, zeigt sich Schaar
froh und erleichtert. Mehr als 30 Informationsveranstaltungen hielt die Naturschutzreferentin in dieser kurzen
Zeit ab.
„Die Grundeigentümer endlich einzubinden und klare Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Bewirtschaftung
zu schaffen, hat letztlich zum Ziel geführt“, konstatiert auch Landesrat Gruber. Damit sei Rechtssicherheit
geschaffen und ein erster Schlussstrich gezogen worden. „Danke den Grundeigentümern und allen Beteiligten
für die intensive und konstruktive Zusammenarbeit auf Augenhöhe, das Ergebnis dieses deutlichen Generationswechsels
im Zusammenspiel von Landwirtschaft und Naturschutz im Sinne aller Kärntnerinnen und Kärntner ist ein
großer gemeinsamer Erfolg der Kärntner Landesregierung“, so Gruber.
Insgesamt gibt es jetzt in Kärnten 72 Natura 2000-Gebietsflächen. Vor dem Vertragsverletzungsverfahren
(vor Mai 2013) betrug die Natura 2000-Fläche 5,97 Prozent der Landesfläche, heute sind es rund 7,84 Prozent.
Geschichte: 2013 wurde von der Europäischen Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich
eingeleitet, da Österreich, darunter auch Kärnten, nicht genügend Natura 2000-Gebiete gemeldet hat.
Österreich ist im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie der Vogelschutzrichtlinie verpflichtet,
Natura 2000-Schutzgebiete auszuweisen. Durch diese Schutzgebiete sollen wildlebende Tiere und Pflanzen sowie deren
Lebensräume erhalten werden. Am 25. Juli 2019 wurde das Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich
eingestellt.
|