Auslandsösterreicher bis
 8. August 2019 in Wählerevidenz

 

erstellt am
25. 07. 19
13:00 MEZ

Wien (bmi) - Österreichische Staatsbürger, die im Ausland ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der Nationalratswahl am 29. September 2019 mitwählen. Sie müssen sich bis 8. August 2019 darum kümmern, in der Wählerevidenz ihrer letzten Hauptwohnsitzgemeinde zu stehen.

Wer sich für die vergangene Bundespräsidentenwahl oder für die Nationalratswahl 2017 registrieren ließ, ist auch bei der Nationalratswahl am 29. September 2019 stimmberechtigt; die Eintragung gilt für zehn Jahre und für alle Bundeswahlen – ausgenommen die Europawahl. Den Antrag müssen nicht nur neu ins Ausland gezogene Auslandsösterreicher stellen, oder solche, die erstmals doch an einer Nationalratswahl teilnehmen wollen, sondern auch jene, bei denen die Zehn-Jahres-Frist abgelaufen ist.

Das Formular ist in jeder österreichischen Gemeinde erhältlich, bei Vertretungsbehörden im Ausland und online unter https://www.bmi.gv.at/412/Informationen_fuer_Auslandsoesterreicher_innen.aspx
oder auf https://www.oesterreich.gv.at/.

Zuständig für die Eintragung ist die Gemeinde, die für den Auslandsösterreicher den "Anknüpfungspunkt" darstellt. Die Voraussetzungen für den "Anknüfungspunkt" sind Ii Gesetz sind genau geregelt, und im Antragsformular präzise erläutert – zumeist wird es der letzte Hauptwohnsitz in Österreich vor der Übersiedlung ins Ausland sein. Der ausgefüllte Antrag muss der betreffenden Gemeinde per Post, Fax oder E-Mail (eingescannt) übermittelt werden, und dazu die Kopie eines Dokuments, das glaubhaft macht, dass die gewählte Gemeinde die richtige ist, beispielsweise die Geburtsurkunde oder der letzte Meldezettel. Fragen beantwortet die Wahl-Hotline des Innenministeriums unter 0043/1/53126/2700.

Wahlkarten-Abo mitbeantragen
Mit dem Wählerevidenz-Antrag kann auch ein "Wahlkarten-Abo" beantragt werden. Aus dem Ausland kann nur per Briefwahl gewählt werden. Wer ein Abo hat, bekommt die Unterlagen Anfang September automatisch zugesandt. Andernfalls muss die Wahlkarte extra beantragt werden. Dies ist bereits seit Ausschreibung der Wahl Anfang Juli möglich. Auch in Österreich lebende Wahlberechtigte, die die Briefwahl nützen wollen, können schon die Wahlkarte bei der Gemeinde anfordern, wenn sie am Wahltag voraussichtlich nicht ihr Wahllokal aufsuchen können.

Nach Schätzungen des Außenministeriums gab es 2018 knapp 584.000 Auslandsösterreicher. Bei der Nationalratswahl 2017 waren nur etwas mehr als zehn Prozent von ihnen, nämlich 60.762, wahlberechtigt – also am Wahltag über 16 Jahre alt und in der Wählerevidenz. Noch weniger, nur 44.723, waren es bei der heurigen Europawahl. Dies liegt daran, dass im EU-Raum lebende Auslandsösterreicher auch die Möglichkeit haben, in ihrer neuen Heimat die Mitglieder des Europäischen Parlaments zu wählen.

 

 

 

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