Neue Geschäftsbedingungen sollen zukünftig unabhängige Händler auf dem
Amazon-Marktplatz besserstellen
Brüssel/Eisenstadt (büro lr) - Das EU-Kartellamt prüft auf Antrag der EU-Kommission die Geschäftspraktiken
von Amazon. Nachgegangen werden soll vor allem wettbewerbswidrigem Verhalten von Amazon gegenüber seinen Händlern.
Bereits 2017 war Amazon ins EU-Visier geraten. Damals ging es um Preisvorgaben für eBooks sowie um Steuernachzahlungen
für das Heimatland des ehemaligen EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker. Diesmal soll es vor
allem um die Doppelrolle von Amazon als Einzelhändler einerseits und gleichzeitigen Onlinemarktplatz für
unabhängige Händler andererseits gehen.
„Der digitale Raum darf kein rechtsfreier Raum sein oder werden“, erklärt dazu Burgenlands Wirtschaftslandesrat
Alexander Petschnig, der ergänzt: „Auch digitale Marktbeherrscher haben sich Rechtsvorschriften zu beugen
und diese einzuhalten. Es kann nicht angehen, dass de facto Monopolisten den freien Wettbewerb gefährden.
Aus diesem Grund unterstütze ich auch voll und ganz die Vorgehensweise des österreichischen Handelsverbandes.“
Dieser reichte im November des Vorjahres, zeitgleich mit dem deutschen Kartellamt, eine Klage bei der Bundeswettbewerbsbehörde
(BWB) ein. Im Fokus standen vor allem intransparente Kündigungen, plötzliche Kontosperren, benachteiligende
Haftungsregeln oder auch die Abtretung der eigenen Nutzungsrechte an Amazon.
„Amazon.de setzte 2017 über 1,7 Milliarden Euro in Österreich um. Das entspricht in etwa jeden zweiten
online ausgegebenen Euro. Heimische Betriebe verkaufen jährlich Produkte im Wert von rund 300 Millionen Euro
über den Amazon-Marktplatz. Diese Zahlen offenbaren augenscheinlich die Wirtschaftsmacht von Amazon“, weist
LR Petschnig auf die beherrschende Stellung hin.
„Diese Zahlen alleine dürfen für Amazon allerdings keinen wirtschaftlichen und rechtlichen Freibrief
darstellen. Daher begrüße ich die Einsicht von Amazon seine Geschäftsbedingungen zugunsten seiner
Händler abzuändern und anzupassen“, so LR Petschnig abschließend.
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