Artenschutz beachten – Hohe Strafen auf illegal eingeführte Tiere, Pflanzen und Produkte
Salzburg (lk) - Kauft man im Urlaub Souvenirs in Geschäften oder bei Straßenhändlern, ist
Vorsicht geboten: Schildplattschmuck, Tropenholz-Schnitzereien und ähnliches sind genauso bedenklich wie Heil-
und Medizinprodukte sowie bestimmte Pflanzen , etwa Orchideen oder Kakteen. Auf den Kauf lebender Tiere sollte
man gänzlich verzichten.
„Nicht nur, dass man sich durch eine illegale Einfuhr strafbar macht, meist sind der Transport und die Haltung
von exotischen Tieren für diese mit großen Qualen verbunden. Außerdem riskiert man, gefährliche
Krankheiten einzuschleppen“, so Naturschutzlandesrätin Maria Hutter.
Keine lebenden Tiere kaufen
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn man Souvenirs aus Krokodil- und Schlangenleder, Korallenketten, Schildplattschmuck,
Tropenholz, exotische Tierfelle, Elfenbeinschnitzereien oder gar lebende Tiere fraglicher Herkunft erwirbt. Ebenso
sind pflanzliche Heil- und Medizinprodukte sowie Pflanzen wie Kakteen, Orchideen, Tillandsien bedenkliche Mitbringsel.
Insbesondere zu warnen ist vor dem Erwerb lebender Tiere wie zum Beispiel Papageien, Schildkröten, Echsen,
Krokodilen, Schlangen oder auch Affen.
Nur mit gültigen Reisepapieren
Mehr als 30.000 Tier- und Pflanzenarten sind durch den internationalen Handel bedroht. Deren Schutz wird durch
das Washingtoner Artenschutz-Abkommen CITES geregelt. Demnach dürfen gefährdete Arten entweder gar nicht
oder nur kontrolliert, mit gültigen Reisepapieren, eingeführt werden. Das gilt für lebende als auch
tote Exemplare einer Art ebenso für verarbeitete Produkte.
Handwerksprodukte kaufen
Unbedenkliche Souvenirs sind in der Regel Töpfereien, traditionelle Handwerksprodukte aus Textil oder Flechtkörbe,
Teppiche oder Schmuck aus Glas, wenn es sich dabei nicht um Antiquitäten handelt.
Worauf zu achten ist
Papiere oder Rechnungen, die Händler selber ausgestellt haben, sind oft nicht ausreichend. Für Österreich
kann nur das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus einen Export oder Import gefährdeter
Arten genehmigen.
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