Eine verfassungsrechtlich konforme Lösung zum Bezug von Kinderbetreuungsgeld unter 91
Tagen wird geprüft
Wien (bka) - "Kriseneltern leisten eine wichtige und wertvolle Arbeit. Deren Leistungen und Engagement
müssen wir anerkennen und wertschätzen", sagte Familienministerin Ines Stilling am 23. Juli.
Nach den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes, wonach Krisenpflegepersonen keine Pflegeeltern sind, weil
aufgrund der Kurzfristigkeit der Kindesbetreuung keine Eltern-Kind-ähnliche Beziehung besteht, konnte Krisenpflegepersonen
kein Kinderbetreuungsgeld mehr gewährt werden. Durch die kürzlich erfolgte Gesetzesänderung wurden
Krisenpflegepersonen anderen Eltern gleichgestellt. Sofern Krisenpflegeeltern ein Kind länger als 91 Tage
in Betreuung haben, besteht ab dem 1. Tag Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.
Mit den Familiensprecherinnen und Familiensprechern der Parlamentsparteien (die Vertreterin der FPÖ war bei
dieser Aussprache krankheitsbedingt entschuldigt) ist vereinbart, diesbezüglich eine verfassungsrechtlich
konforme Lösung für die Fälle einer Betreuung unter 91 Tagen prüfen zu lassen. Die Fachexpertinnen
und Fachexperten würden nun klären, ob die Voraussetzung für einen Bezug von Kinderbetreuungsgeld
von mindestens 91 Tagen in dauerhafter Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Kind erfüllt sein müssen,
ob und welche Möglichkeiten es für einen gleichzeitigen Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch leibliche
Eltern und Krisenpflegeeltern gebe und welche möglichen Auswirkungen dies auf andere Betreuungsverhältnisse
haben könnte.
Maßnahmen betreffend Krisenpflegewesen sind entsprechend der verfassungsrechtlichen Kompetenz auf Landesebene
zu treffen. Hinsichtlich der unterschiedlichen landesgesetzlichen Regelungen, die je nach Bundesland unterschiedlich
hohe Krisenpflegegelder vorsehen, scheint eine Harmonisierung der österreichweiten Landesleistungen sinnvoll,
damit Krisenpflege in jedem Bundesland gleich hoch anerkannt und abgegolten werde, so die Bundesministerin abschließend.
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