LR Teschl-Hofmeister: Altersarmut ist in vielen Fällen weiblich – Auf Unterschiede bei
Pensionszahlungen aufmerksam machen
St. Pölten (nlk) - Am 24. Juli wird in Niederösterreich zum fünften Mal der „Equal Pension
Day“ begangen. „Der ‚Equal Pension Day‘ markiert jenen Tag, an dem Männer bereits so viel Pension erhalten
haben, wie Frauen erst am Jahresende. Heuer fällt er auf den 25. Juli“, erklärt Frauen-Landesrätin
Christiane Teschl-Hofmeister. Der Aktionstag soll auf die aktuelle Situation von Frauen in Bezug auf Gleichstellung
beim Einkommen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufmerksam machen.
„Altersarmut ist in vielen Fällen weiblich. Hauptursache für die geringere Pensionsauszahlung ist eine
schlechtere Bezahlung sowie die ungleiche Verteilung von Haus- und Pflegearbeit, weshalb sich Frauen oft nur eingeschränkt
oder gar nicht am Arbeitsmarkt beteiligen können“, so Teschl-Hofmeister. Für die Pensionshöhe ist
sowohl die Einkommenshöhe als auch die Zahl der Beitragsmonate relevant. Derzeit liegt die durchschnittliche
Brutto-Pensionshöhe der Neuzugänge bei Männern bei 2.268 Euro und bei Frauen bei 1.292 Euro. „Frauen
bekommen demnach durchschnittlich 43,48 Prozent weniger Pension als Männer“, hält die Landesrätin
fest.
Das aktuelle Pensionssystem ist auf ein Erwerbsleben in Vollzeit und ohne Unterbrechungszeiten ausgelegt, die Mehrheit
der Eltern ist heute berufstätig, das stellt viele vor eine große Herausforderung. Die Unterstützung
der Familien beim Thema Vereinbarkeit Familie und Beruf hat für das Land Niederösterreich oberste Priorität.
Dies spiegelt sich im blau-gelben Familienpaket und dem darin forcierten Ausbau der Kleinstkinderbetreuung wider.
Die steigende Betreuungsquote von mittlerweile 24,6 Prozent bei Kindern bis zu zwei Jahren zeigt, dass der richtige
Weg eingeschlagen wurde.
„Jungen Mädchen und Frauen raten wir außerdem zu Mut bei der Wahl neuer Ausbildungswege. Besonders der
technisch-handwerkliche Bereich bietet gute Karriere- und Verdienstmöglichkeiten ist aber immer noch männerdominiert“,
erklärt Landesrätin Teschl-Hofmeister. Mit dem ‚Girls´ Day‘, ‚HTL4girls‘ und sogenannten ‚TechDatings‘
sensibilisiert Niederösterreich seine Schülerinnen, das Lehrpersonal und besonders auch die Eltern, Mädchen
die gesamte Bandbreite aller Lehrberufe und Ausbildungen zugänglich zu machen.
Auch die Möglichkeit eines Pensionssplittings kann angedacht werden. Eltern können für die Jahre
der Kindererziehung ein freiwilliges Pensionssplitting vereinbaren. Das bedeutet, dass jener Elternteil, der die
Kinder nicht überwiegend erzieht und erwerbstätig ist, für die ersten vier Jahre nach der Geburt
des Kindes bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto des Elternteils, der sich der Kindererziehung
widmet, übertragen lässt. Die Jahreshöchstbeitragsgrundlage darf dabei nicht überschritten
werden. Die Übertragung muss bis zur Vollendung des siebenten Lebensjahres des Kindes bei der Pensionsversicherungsanstalt
beantragt werden.
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