LH Kaiser, LR.in Schaar: „Wir lassen Kärntens Fischer nicht im Regen stehen“ – EU gibt
grünes Licht für Verordnungsentwurf – Genaue Vorgaben für Größe und Art des Wetterschutzes
Klagenfurt (lpd) - Nach langen Diskussionen haben Fischer in Kärnten nun endlich Gewissheit: „Mit nunmehr
festgelegten Kriterien dürfen die Petrijünger eigens gestaltete „Wetterschutze“ verwenden, um sich vor
Wettereinflüssen bei ihrem Hobby zu schützen“, erklärten Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser
und Naturschutzreferentin LR.in Sara Schaar am 23. Juli.
Ausschlaggebend ist laut den beiden Landespolitikern die eben erhaltene Zustimmung der EU-Kommission zum letzten
von Kärnten übermittelten Verordnungsentwurf. Dieser sieht die Verwendung eines Wetterschutzes oder Schirmes
mit maximaler Länge von 2,5 Metern, einer maximalen Breite von 2,7 Metern und einer maximalen Höhe von
1,6 Metern vor. An der offenen Seite des Wetterschutzes ist die Verwendung eines handelsüblichen Insektennetzes
erlaubt. Seile mit Heringen oder ähnlichem zur Verankerung und Sicherung dürfen verwendet werden. Als
für die Fischerei notwendig verwendete Innenausstattung des Wetterschutzes oder Schirmes sind folgende Utensilien
zulässig: Anglerstuhl, Kühlmöglichkeit (Kühltasche) zur Aufbewahrung der gefangenen Fische,
die zur Ausübung der Fischerei notwendigen Anglergeräte (Fishingtackle, Ruten, Rollen, Taschen, Köder
etc.), handelsübliche Fischerliegen, handelsüblicher Schlafschutz, handelsübliche Böden. Gemeinsam
mit dem nach den Vorschriften des Kärntner Fischereigesetzes zur Ausübung des Fischfanges im jeweiligen
Fischereirevier Berechtigten dürfen auch maximal zwei weitere Personen den Wetterschutz oder Schirm mitverwenden.
„Uns war es wichtig, dass wir eine für alle – sowohl für die Fischer als auch für den Naturschutz
– zufriedenstellende, rechtlich einwandfreie Lösung erzielen. Wir freuen uns, mit der erzielten Lösung
tausenden passionierten Kärntner Fischern und vielen Gästen bei der Ausübung ihrer Leidenschaft
helfen zu können“, so Kaiser und Schaar. Beide appellieren: „Bitte denken sie beim Fischen auch an unsere
Kinder und ihre Zukunft, halten Sie Natur und Umwelt sauber und gehen Sie respektvoll damit um.“
Die Verordnung wird in der nächsten Sitzung der Kärntner Landesregierung am 30. Juli beschlossen und
gilt dann rückwirkend ab 9. Mai 2019 (Zeitpunkt der Kundmachung des Kärntner Naturschutzgesetzes).
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