WKÖ-Hotellerie-Obfrau: Es geht um faire Wettbewerbsbedingungen für die Hotellerie,
aber auch um Rechtssicherheit für Vermieter
Wien (pwk) - „Die aktuelle Entscheidung zur kurzzeitigen Vermietung von Appartements zeigt einmal mehr,
dass wir mit unserer Forderung nach einer bundesweiten Regelung richtig liegen“, betont Susanne Kraus-Winkler,
Obfrau des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Nach Urteilen in Tirol
und Wien hat nun auch das Landesverwaltungsgericht in Linz, die Rechtsansicht des Fachverbandes Hotellerie zur
kurzzeitige Vermieten von Appartements über Buchungsplattformen bestätigt. Das Anbieten von zusätzlichen
Dienstleistungen aber auch das Bewerben und Vermitteln über eine Buchungsplattform spricht demnach für
eine gewerbliche Beherbergung und keine reine Vermietungstätigkeit.
„Es führt nichts an einer bundesweiten Registrierungspflicht, die ja auch schon von der letzten Regierung
geplant war, vorbei“, so Kraus-Winkler. Dabei gehe es einerseits um faire Wettbewerbsbedingungen für die Hotellerie,
andererseits aber auch um Rechtssicherheit für die Vermieter. Kraus-Winkler: „Vermieter sollten sich stets
die Frage stellen, wie die Vermietungstätigkeit nach außen wirkt: wird etwa ein 'Ferienappartement in
der Nähe von Sehenswürdigkeiten' auf Hotelbuchungsplattformen beworben, so ist wohl der Gesamtauftritt
einem Beherbergungsbetrieb gleichzuhalten."
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