Zoller-Frischauf: „Ausbau von Bürgerfreundlichkeit, Flexibilität und Transparenz
bei Förderansuchen“
Innsbruck (lk) - Die Tiroler Landesregierung hat beschlossen, dass die Wirtschaftsförderung ab sofort
via Online-Formular und damit noch einfacher beantragt werden kann. Bisher wurden die Anträge in Papierform
oder elektronisch per E-Mail eingereicht. Wirtschafts- und Digitalisierungslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf
betont: „Die Digitalisierungsoffensive des Landes Tirol betrifft selbstverständlich auch den Verwaltungsbereich.
Mit dem E-Government bieten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen eine zeitgemäße,
unbürokratische und schnelle Abwicklung von Förderansuchen. Im Vordergrund steht dabei der Ausbau der
Bürgerfreundlichkeit, Flexibilität, und Transparenz.“
Wirtschaftsförderung sichert nachhaltiges Wachstum
Insgesamt rund 50 Millionen Euro stellte das Land Tirol im Jahr 2018 für die Wirtschaftsförderung zur
Verfügung. Die Gelder werden beispielsweise für Kleinunternehmen, Ein-Personen-Unternehmen oder Sonderförderprogramme,
wie etwa für Osttirol oder die Naturparkregion Lechtal-Reutte, verwendet. „Damit unterstützen wir seitens
des Landes ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum. Das schafft neue Jobs und sichert bestehende Arbeitsplätze
ab“, erläutert LRin Zoller-Frischauf. Die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol umfasst unter anderem
das Wirtschaftsförderungsprogramm, die Innovations- und die Digitalisierungsförderung, die Infrastrukturförderung,
die Breitbandförderung sowie diverse Sonderförderungsprogramme.
Förderansuchen in Papierform noch bis 31. Dezember möglich
Die Online-Formulare zur Förderbeantragung können unter http://www.tirol.gv.at/buergerservice/e-government/formulare aufgerufen werden. Förderungsansuchen
in Papierform sind noch bis 31. Dezember 2019 möglich. Laut Statistik Austria verfügen etwa 99 Prozent
der österreichischen Unternehmen und Betriebe über einen Internetanschluss. „Insofern erwarten wir keine
Probleme bei der Förderbeantragung aufgrund fehlender IT-Ausstattung“, so die Landesrätin. Darüber
hinaus stünden trotz des Online-Abwicklungsverfahrens weiterhin AnsprechpartnerInnen in der Landesverwaltung
für Fragen und Hilfestellungen zur Verfügung.
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