LR Fellner, LAbg. Gaggl: Neues Gesetz bringt schnellere Verfahren, Mobilisierung von Bauland,
klare Regeln für Zweitwohnsitze, Maßnahmen gegen Zersiedelung, mehr Instrumente für Gemeinden
Klagenfurt (lpd) - Nach langen Vorbereitungen und intensiven Verhandlungen schickt Landesrat Daniel Fellner
am 1. August das neue Kärntner Raumordnungsgesetz in Begutachtung. „Das neue Raumordnungsgesetz ist ein Meilenstein
in der Entwicklung unseres Bundeslandes“, betont Fellner. Zu den wichtigsten Zielsetzungen gehören das Eindämmen
von Zersiedelung und Bodenverbrauch, um Kärntens Landschaft dauerhaft zu schützen und zu erhalten, eine
Stärkung der Orts- und Stadtkerne und ganz klare Spielregeln für Gemeinden, Grundbesitzer und Widmungswerber.
„Das neue Gesetz bringt vereinfachte und damit schnelle Raumordnungsverfahren, mobilisiert dringend benötigtes
Bauland, enthält eigene Bestimmungen für Apartmenthäuser, Hoteldörfer und Zweitwohnsitze, schafft
Vorkehrungen für die Auswirkungen des Klimawandels, zielt auf eine flächensparende Entwicklung ab und
forciert die vorrangige Nutzung von bereits vorhandenen Baulandreserven“, erklärt Fellner. Erstmalig wird
in den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung auch die Sicherung von freien Seezugängen, öffentlichen
Gewässern und sonstigen Naturschönheiten festgeschrieben.
Von einer großen Herausforderung in der Raumordnung für Städte und Gemeinden spricht Landtagsabgeordneter
Herbert Gaggl. „Wir müssen ausreichend Baugründe für die Entwicklung zur Verfügung haben, gleichzeitig
allerdings den Flächenverbrauch eindämmen“, sagt Gaggl. Der Entwurf zum neuen Raumordnungsgesetz bietet
einerseits Widmungswerbern und Grundstückseigentümern Verlässlichkeit und Planungssicherheit und
stellt den Gemeinden andererseits mehr Instrumente zur Verfügung. Gaggl: „Die Widmungen sollen in Zukunft
einfacher, schneller und unbürokratischer ablaufen. Und das nach klaren Regeln und Fristen.“
Das deklarierte Ziel ist für Gaggl, eine Verdichtung in Ortszentren herbeizuführen und damit der Zersiedelung
in Kärnten entgegenzuwirken. Ebenfalls gehe es darum, mehr Leben in die Zentren zu bringen. Deshalb: „Einkaufszentren
sollen in Zukunft die Ortszentren beleben“, erklärt Gaggl.
Die zentralen Weichenstellungen des neuen Raumordnungsgesetzes sind:
- Befristung von Bauland: Zukünftig darf die Neufestlegung
von Grundflächen als Bauland für einen Zeitraum von zehn Jahren befristet ausgewiesen werden. Werden
sie innerhalb von zehn Jahren nicht widmungsgemäß bebaut, tritt die vorher festgesetzte Folgewidmung
automatisch in Kraft. Damit wird verhindert, dass neuer Baulandüberhang aufgebaut wird und gewidmete Flächen
zum Spekulationsobjekt werden. Mit dieser Mobilisierungsmaßnahme soll erreicht werden, dass der Bevölkerung
das gewidmete Bauland auch tatsächlich zur Verfügung steht.
- Maßnahmen gegen die Zersiedelung: Künftig sollen
Siedlungsschwerpunkte in den Gemeinden festgelegt werden, damit die Siedlungsentwicklung möglichst kompakt
und möglichst nahe bei den Einrichtungen der Daseinsvorsorge erfolgt. Dafür erhalten die Gemeinden bei
ihrer örtlichen Raumplanung in diesen Bereichen schnellere und einfachere Verfahren. Damit sollen die Flächeninanspruchnahme
verringert, lebenswerte Ortskerne erhalten und das Verkehrsaufkommen vermindert werden. Kompakte Siedlungsstrukturen
entlasten das Gemeindebudget.
- Stärkung von Orts- und Stadtkernen / Innenentwicklung
vor Außenentwicklung: Die Stärkung von Orts- und Stadtkernen als zentrale Bereiche der Gemeinden hat
künftig hohe Priorität. Neue Einkaufszentren an den Ortseinfahrten unmittelbar an den Kreisverkehren
oder auf der grünen Wiese sollen damit der Vergangenheit angehören. Dafür werden alle Gemeinden
ermächtigt, in ihren festgelegten Orts- und Stadtkernen Einkaufszentren zu errichten.
- Zweitwohnsitze: Der neue Entwurf schafft eine klare Abgrenzung
zwischen touristischer Nutzung und Freizeit-Wohnnutzung. Damit wird die künftige Zweitwohnnutzung klarer geregelt.
Die meist abträglichen Auswirkungen von Zweitwohnungen in den Hauptwohnsitzgebieten (hohe Grund- und Wohnungspreise,
nur temporär genutzte Siedlungsteile etc.) sollten damit minimiert werden.
- Baulandmobilisierungsmaßnahmen: Das neue Kärntner
Raumordnungsgesetz gibt den Gemeinden weitere Instrumente zur Baulandmobilisierung in die Hand. So kann etwa für
Grundstücke, die bereits seit zehn Jahren als Bauland gewidmet, eine Bebauungsfrist (im Ausmaß von mindestens
zehn Jahren) festgelegt werden. Nach Ablauf der Bebauungsfrist darf eine Folgewidmung festgelegt werden, sofern
keine widmungsgemäße Bebauung begonnen wurde.
Der Begutachtungstext wird auf der Hompage des Landes Kärnten
abrufbar sein, alle Interessierten haben sechs Wochen Zeit, zum neuen Gesetz Stellung zu nehmen.
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