Zehn Punkte für leistbares Bauen
 und Wohnen in Salzburg

 

erstellt am
01. 08. 19
13:00 MEZ

Neues Maßnahmengesetz mit einem ressortübergreifenden Paket / Schnelle Verfahren, weniger Normen / Sparsamer Bodenverbrauch
Salzburg (lk) - Leistbares Wohnen für die Salzburgerinnen und Salzburger. Diesem Grundbedürfnis wollen Landesrat Josef Schwaiger und Landesrätin Andrea Klambauer gerecht werden – ressort- und parteiübergreifend. „Wir wollen die politischen Rahmenbedingungen schaffen, Punkt Nummer 1 ist dabei ein neues Maßnahmengesetz, das noch 2019 fertig sein wird“, so Klambauer und Schwaiger.

„Leistbares Bauen und Wohnen ist ein Grundbedürfnis aller Salzburgerinnen und Salzburger. Zu den Dingen, die wir konkret umsetzen, gehört als zentrale Maßnahme auch ein Pilotgesetz, das die Rahmenbedingungen schafft, mit Vereinbarungen und gezielter Normreduktion die Bau- und Mietpreise zu senken. Wir bauen hier nicht die Luxusklasse, sondern solide Qualität“, betonen Landesrat Josef Schwaiger und Landesrätin Andrea Klambauer. Und sie fügen hinzu: „Das Gesetz ist auf fünf Jahre befristet. Was allerdings gut funktioniert und sich bewährt, kann langfristig in den jeweiligen Gesetzen verankert werden. Andere Punkte können angepasst oder auch nicht weiter angewendet werden.“

Schwaiger: „Schnelle Verfahren bei der Widmung.“
Das neue Maßnahmengesetz wird auch die Rahmenbedingungen schaffen, auf widmungsfähigen Grundstücken im Anschluss an Bauland Wohnungen zu errichten. „Wir wollen damit lange Vorlaufzeiten vermeiden. Die Genehmigung erfolgt im vereinfachten Verfahren durch die Baubehörde. Das ist eine große Vereinfachung für diese, also die Gemeinde“, betont Landesrat Josef Schwaiger. Bisher war das nur für Bauvorhaben bis zu 4.000 Kubikmeter möglich, dann auch für größere Einheiten. Und noch einen Punkt hebt Schwaiger hervor: „In Zukunft werden die Dachflächen von Supermärkten für Wohnungen genutzt.“

Keine Kompromisse bei der Sicherheit
Zwar wird das Bauen und Wohnen durch das Maßnahmenpaket leistbar und in Sachen Genehmigungen, Verfahren und Bürokratie einfacher, doch es gibt einige Punkte, bei denen keine Kompromisse eingegangen werden: Brandschutz, Sicherheit, Barrierefreiheit, Klima und Energie-Ziele. „Alles andere wird sozusagen abgespeckt“, so Schwaiger und Klambauer.

Klambauer: „Weniger Boden verbrauchen.“
Ein Beispiel, wie das neue Maßnahmenpaket zwei Ressorts vereint und übergreifend arbeitet, ist der neue geplante Bautyp. „Er ist von vielen baurechtlichen Anforderungen befreit, zudem darf höher und dichter gebaut werden“, bringt es Landesrat Josef Schwaiger auf den Punkt. Landesrätin Andrea Klambauer ergänzt: „Somit wird der neue Bautyp weniger Fläche versiegeln, da die Grundstücke mit Hausverstand dichter und höher verbaut werden können. Bei der Energie-Effizienz und bei den Vorgaben in Punkto Sicherheit gibt es keine Abstriche oder Veränderungen.“

Bau- und Grundkosten aktuell sehr hoch
Landesrätin Andrea Klambauer fasst die Probleme beim Bauen und Wohnen aktuell in Salzburg so zusammen: „Als zuständige Landesrätin stehe ich vor der Herausforderung, dass die Bau- und Grundkosten enorm ansteigen und hohe Mieten die Folge sind. Es gibt hier keine einfache Lösung, wenn man die gewohnte Lebensqualität erhalten möchte. Aktuell wird aus diesen Gründen im geförderten Bereich zu wenig errichtet. Daher sind die vorliegenden Maßnahmen ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung von leistbarem Wohnen.“

Zehn Maßnahmen für leistbares Bauen und Wohnen
Und hier im Überblick die zehn Maßnahmen für leistbares Bauen und Wohnen in Salzburg. Die Details zu jedem Punkt – siehe Beilage.

Das Maßnahmengesetz – Partnerschaft Gemeinde und Bauträger
Wird noch in diesem Jahr fertig und ist auf fünf Jahre begrenzt. Es schafft die Rahmenbedingungen für leistbares Bauen und Wohnen. Bewährte Punkte können dann weiter angewendet werden.

Neuer kostenreduzierender Bautyp
Der neue Bautyp ist von vielen baurechtlichen Anforderungen befreit. Es darf auch höher und dichter gebaut werden. Wohnungen werden so errichtet, dass sie für die Barrierefreiheit nachrüstbar sind.

Schnelle Widmungen und Genehmigungen
Widmungsfähige Flächen im Anschluss an Bauland können genutzt werden. Es gibt ein vereinfachtes Bauverfahren, somit weniger Verwaltungsaufwand. Die Nachbarrechte werden nicht beeinträchtigt.

Aktive Bodenpolitik
Eine aktive Bodenpolitik ist die Voraussetzung für geförderten Wohnbau. In der aktuellen Situation braucht es mehr Engagement – im Sinne von notwendigen Mitteln und besserer Vorbereitung – um solche Flächen für geförderten Wohnbau zu sichern. Diese Aufgabe soll die Land-Invest als Gesellschaft des Landes übernehmen. Die rechtliche Umsetzung wird gerade geprüft. Ziel ist, dass die vorhandenen Flächen dem geförderten Wohnbau zur Verfügung stehen und bestehende Ressourcen für Hauptwohnsitze genutzt werden.

Sparsamer Bodenverbrauch und Energie-Effizienz
Der neue Bautyp wird weniger Fläche versiegeln, da mit Hausverstand dichter und höher bebaut werden kann. Abstriche bei der Energie-Effizienz wird es nicht geben.

Bauen für die Jugend
Die Zielgruppe des neuen Bautyps ist die junge Generation in den Gemeinden. Gedacht für Singles und junge Familien, viele Arbeiten werden selber übernommen (Hausmeistertätigkeiten) und damit Betriebskosten gespart.

Nachhaltige Baustoffwahl
Die zusätzliche Förderung für energetische Maßnahmen wird erhöht, damit die Lebenszykluskosten von nachhaltigen Baustoffen berücksichtigt werden können. Holz erreicht hier ausgezeichnete Werte, da es über den Lebenszyklus gesehen ein überragend nachhaltiger Baustoff ist.

Kleinwohnungen
So manche Lebenslage verlangt nach günstigem Wohnraum, besonders wenn für ein paar Jahre auch weniger Raum ausreicht. Deshalb werden Kleinwohnungen in die Wohnbauförderung aufgenommen.

Wohn- und Geschäftshäuser
Es wird an einem Prototypen gearbeitet, der wegweisend für die Nutzung der Dachflächen von Supermärkten für Wohnungen ist. Die Kennzeichnung „Wohn- und Geschäftshaus“ wird neu, die Erhöhung einer Verkaufsfläche ist nur möglich, wenn in einem gesunden Verhältnis dazu Wohnraum errichtet wird.

Entbürokratisierung
Die Richtlinien der Wohnbauförderung sind bereits in verbessertem Baurecht oder EU-Gebäuderichtlinien enthalten, beispielsweise beim Schallschutz, bei der Energie-Effizienz und Barrierefreiheit. Deshalb werden nicht mehr erforderliche Richtlinien aus der Wohnbauförderung gestrichen. Damit wird die Normenflut reduziert, mehr Transparenz und einfachere Handhabung für Bauwerber sind die Folge.

 

 

 

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