200 Millionen Arbeitnehmer in der EU profitieren davon
Brüssel (ec) - Die am 31. Juli in Kraft getretenen EU-Regeln für transparente Arbeitsbedingungen
stärken die Rechte von 200 Millionen Arbeitnehmern. Davon profitieren insbesondere Arbeitnehmer in neuen Arbeitsformen,
wie z.B. Arbeitnehmer mit "Nullstundenverträgen" und Hausangestellte, die bisher nicht durch EU-Vorschriften
geschützt waren. Sie werden von mehr Transparenz profitieren, indem sie von Anfang an wichtige Informationen
über ihre Arbeitsbedingungen erhalten. Dazu gehören u.a. eine Höchstdauer für die Probezeit
zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, eine Mindestplanbarkeit der Arbeit mit angemessenem Vorlauf
für Arbeitnehmer, deren Arbeitszeitplan unvorhersehbar ist (z. B. Arbeit auf Abruf), Vorschriften zur Verhinderung
von Missbrauch für Null-Stunden-Verträge und der Anspruch auf kostenlose obligatorische Fortbildung im
Falle der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bereitstellung einer Fortbildung.
Die Richtlinie hat einen breiten persönlichen Anwendungsbereich. Er soll sicherstellen, dass alle Arbeitnehmer
in allen Beschäftigungsverhältnissen – selbst in den flexibelsten atypischen und neuen Formen wie Null-Stunden-Verträge,
Gelegenheitsarbeit, Hausarbeit, Arbeit auf der Grundlage von Gutscheinen oder Arbeit über Plattformen – in
den Genuss dieser Rechte kommen.
Gezielte Durchsetzungsbestimmungen gewährleisten, dass die Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz auch tatsächlich
davon profitieren.
Ebenfalls mit 31. Juli tritt treten die Verordnung zur Einrichtung der Europäischen Arbeitsbehörde
(ELA) in Kraft. Die Europäische Arbeitsbehörde wird sicherstellen, dass die Bürger und Unternehmen
der EU auf eine faire und wirksame Durchsetzung der EU-Vorschriften über die Mobilität der Arbeitnehmer
und die Koordinierung der sozialen Sicherheit zählen können.
Mittlerweile leben bzw. arbeiten 17 Millionen Europäerinnen und Europäer in einem Mitgliedstaat, dessen
Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen – fast doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren. Die Mobilität
in der EU ist zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Ihre effiziente Steuerung kommt sowohl dem Einzelnen
als auch der Wirtschaft und der Gesellschaft insgesamt zugute.
Die Freizügigkeit zählt zu den am meisten geschätzten Freiheiten des Binnenmarkts. Laut einer Eurobarometer-Umfrage
befürworten mehr als acht von zehn Europäerinnen und Europäern die „Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen
und -Bürgern, [aufgrund derer] sie überall in der EU leben, arbeiten, studieren und Geschäfte tätigen
können“.
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen brauchen Zugang zu verlässlichen Informationen und praktischen
Diensten zur Erleichterung der Arbeitskräftemobilität; dazu zählen auch Informationen über
bestehende Möglichkeiten, geltende Regeln und ihre Rechte und Pflichten in grenzüberschreitenden Situationen.
Zudem besteht mehr denn je die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden zu verbessern.
Die nationalen Behörden brauchen auch geeignete Instrumente, um Informationen auszutauschen, Verfahren für
die tägliche Zusammenarbeit zu entwickeln, gemeinsame und konzertierte Kontrollen durchzuführen und etwaige
grenzübergreifende Streitigkeiten rasch und effizient zu lösen.
Die Behörde wird die Mitgliedstaaten in Fragen der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität
unterstützen, u. a. auch im Bereich der Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die
Entsendung von Arbeitnehmern und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Darüber hinaus wird
sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit
verbessern.
Die Behörde wird ihre Tätigkeit im Oktober in Brüssel aufnehmen und so schnell wie möglich
nach Bratislava in der Slowakei umziehen. Die Kommission hat die ersten Stellenangebote für Zeitbedienstete
bei der Behörde veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist endet am 6. August.
Beide EU-Gesetzte sind wichtige Meilensteine, um die Europäische Säule der sozialen Rechte für die
Bürger Wirklichkeit werden zu lassen.
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