16.304 Ehescheidungen und 98 Auflösungen
 eingetragener Partnerschaften im Jahr 2018

 

erstellt am
31. 07. 19
13:00 MEZ

Wien (statistik austria) - Insgesamt 16.304 Ehen wurden laut Statistik Austria im Jahr 2018 rechtskräftig geschieden, um 0,8% mehr als im Jahr davor. Zugleich wurden 98 eingetragene Partnerschaften aufgelöst, zwei mehr als 2017 (+2,1%). Die Gesamtscheidungsrate war 2018 mit 41,0% gleich hoch wie 2017.

Im Bundesländervergleich war die Gesamtscheidungsrate 2018 in Wien mit 46,7% am höchsten, gefolgt von Niederösterreich (44,5%), Vorarlberg (41,9%) und dem Burgenland (41,2%). In Tirol war die Gesamtscheidungsrate mit 36,2% am niedrigsten. In den übrigen Bundesländern lag sie zwischen 36,5% und 38,6% und damit unter dem Österreichwert von 41,0%.

Im Jahr 2018 erfolgten 14.073 bzw. 86,3% (2017: 88,0%) aller Ehescheidungen in beiderseitigem Einvernehmen (§55a Ehegesetz). Bei den insgesamt 1.973 strittig bzw. nach ausländischem Recht geschiedenen Ehen war zu 49,8% der Mann Träger des Verschuldens, zu 9,9% die Frau, zu 29,8% beide sowie in 10,5% der Fälle keiner von beiden.

Die mittlere Ehedauer (Median) der im Jahr 2018 geschiedenen Ehen lag mit 10,6 Jahren etwas unter dem Niveau des Vorjahres (2017: 10,7 Jahre). Dabei fanden 1,5% der Ehescheidungen bereits innerhalb des ersten Ehejahres, weitere 4,8% im Laufe des zweiten Ehejahres statt. Insgesamt betraf fast die Hälfte aller Ehescheidungen Ehen mit einer Ehedauer von weniger als zehn Jahren (47,7%). Etwa jede siebente Ehescheidung (14,0%) erfolgte nach der Silberhochzeit, darunter waren auch 38 Paare, die sich erst nach der Goldenen Hochzeit scheiden ließen.

Männer waren 2018 bei der Ehescheidung im Mittel 45,5 Jahre, Frauen 42,3 Jahre alt. Im Vorjahr war das mittlere Scheidungsalter (Median) für Männer mit 45,3 Jahren und für Frauen mit 42,2 Jahren etwas niedriger gelegen.

Insgesamt 18.639 Kinder, davon 12.927 (69,4%) minderjährig, waren von der Ehescheidung ihrer Eltern betroffen. Die Ex-Ehepaare hatten somit im Durchschnitt 1,14 Kinder (aller Altersstufen), mehr als die Hälfte davon jünger als 14 Jahre (53,9%).

Die 98 gerichtlichen Auflösungen eingetragener Partnerschaften erfolgten zu 93,9% einvernehmlich. Mehr als die Hälfte der bisherigen eingetragenen Paare war weiblich (51,0%). Rund die Hälfte der Ex-Partner (45,9%) war zwischen 30 und 49 Jahre alt. In 17,9% der aufgelösten Partnerschaften waren die Partner jeweils bereits mindestens einmal davor verheiratet. In 6,6% der Fälle wurde bereits die zweite eingetragene Partnerschaft aufgelöst.

 

 

 

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