LHStv.in Schaunig: Riegersdorf bei Arnoldstein erhält gemeinnützigen Wohnbau – Schaffung
von leistbarem Wohnen als Ziel der Kärntner Landespolitik – BUWOG soll in Kärnten Einzelfall bleiben
Klagenfurt (lpd) - Das beschauliche Riegersdorf bei Arnoldstein darf sich über die Errichtung neun
neuer Mietwohnungen freuen. In der Regierungssitzung wurde am 30. Juli das gemeinnützige Bauvorhaben
beschlossen. „Leistbares Wohnen und vor allem die Schaffung von leistbarem Wohnraum sind nicht nur Thema der Bezirksstädte.
Gerade Ortschaften wie Riegersdorf, die idyllische Landschaft, eine zentrale Lage, Kunst und Kultur bieten, bedürfen
finanzierbarer Wohnungen, die den Ortskern stärken. So kann Abwanderung aktiv bekämpft und vor allem
Wohnqualität in ruhiger, aber dennoch verkehrsbegünstigter Lage in unmittelbarer Nähe zum Dreiländereck
geschaffen werden“, hebt Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig die Vorteile der Umgebung hervor.
Die geförderten Baukosten betragen rund 1,8 Millionen Euro. Als Baubeginn wird August 2019 avisiert. „Die
Fertigstellung, wenn alles nach Plan verläuft, erfolgt im Oktober 2020“, erklärt die Wohnbaureferentin.
Für die Kärntner Landesregierung sei es besonders relevant den gemeinnützigen Wohnbau auch weiterhin
sichergestellt zu wissen. Die Schwerpunktsetzung der Kärntner Landesregierung im Bereich des leistbaren Wohnens
stellt sicher, dass die Wohnkosten in Kärnten neben dem Burgenland am niedrigsten sind. Das Kärntner
Wohnbauprogramm 2019 bis 2022 sieht die Errichtung von ca. 1.000 Mietwohnungen vor und umfasst ein Investitionsvolumen
von rund 150 Millionen Euro.
„Die Investitionen sichern darüber hinaus auch hochqualifizierte Beschäftigung im Bereich der Baubranche
und stützen die heimischen Betriebe, die mit der Errichtung beauftragt werden“, so Arbeitsmarktreferentin
Schaunig und weiter „es geht aber nicht nur um die Errichtung von Neubauten. Sanierungsförderungen und Reconstructing
sind von ebensolcher Relevanz. Dadurch wird ökologische Schwerpunktsetzungen (Energieeffizienz, Heizkesseltausch)
ebenso Rechnung getragen wie dem wichtigen Thema Barrierefreiheit, damit niemand gezwungen ist, aufgrund von veränderten
Gesundheits- und Lebensbedingungen umziehen zu müssen, nur, weil die Wohnung im falschen Stockwerk liegt oder
der Rollstuhl nicht durch die Türe passt.“
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