WKÖ-Generalsekretär Kopf: Aufschub der Umsetzungsfrist erreicht
Wien (pwk) - Die Zahlungsdienstleisterrichtlinie soll die missbräuchliche Verwendung von Zahlungsmitteln
verhindern. Künftig wird die so genannte 2-Faktor-Authentifizierung verpflichtend. Das heißt, dass sich
der Kunde im Rahmen der Zahlung zumindest über zwei Faktoren (also etwa Chip in der Karte plus Passwort, oder
Passwort plus TAN) identifizieren muss.
Das Inkrafttreten dieser neuen Vorgaben war ursprünglich bereits für den 14. September 2019 geplant.
Hier ist jetzt der WKÖ ein erfreulicher Schritt im Sinne der betroffenen Betriebe gelungen: Es konnte ein
Aufschub dieser Frist in Form einer Nachsicht erreicht werden. Die Finanzmarktaufsicht FMA wird von einer von der
Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen, betroffenen
Zahlungsdienstleistern einen Aufschub zu gewähren und klärt dazu gerade auf internationaler Ebene die
genauen rechtlichen und zeitlichen Rahmenbedingungen.
WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf erklärt: „Die neue Richtlinie erfordert in vielen Bertrieben
technische Adaptierungen für die Abwicklung von Online-Zahlungen. Wir freuen uns, dass nach konstruktiven
Gesprächen der Wirtschaftskammer mit der FMA nun ein Aufschub dieser Umsetzungsfrist fix ist. So haben betroffene
Betriebe mehr Zeit, sich über etwaige notwendige technische Aufrüstungen zu informieren und diese umzusetzen.“
Die Wirtschaftskammer informiert ihre Mitgliedsbetriebe über die neue Zahlungsdienstleisterrichtlinie laufend
unter
https://wko.at/online-zahlungen
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