Umsetzung der Aarhus-Konvention geht in Begutachtung – Keine Änderung bei Mager- und Trockenstandorten
Brüssel/Salzburg (lk) - Die 2005 von Österreich unterzeichnete Aarhus-Konvention, bei der es um
den Zugang zu Umweltinformationen und die Beteiligung bei Umweltverfahren geht, sollte schon seit vielen Jahren
umgesetzt sein. Seit 2014 läuft deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission. Natur-Landesrätin
Maria Hutter hat es, wie bei der Nachnominierung der Natura 2000 Gebiete, auch hier innerhalb eines Jahres geschafft,
einen Umsetzungsvorschlag auszuarbeiten, der nun für vier Wochen in Begutachtung geht. Für sie ist es
ein weiterer wichtiger Schritt zur Aufarbeitung der offenen Themen im Naturschutzbereich.
„Die Information und Beteiligung der Bevölkerung beim Thema Naturschutz ist das Kernthema der Aarhus-Konvention.
Ich glaube, dass wir mit dem vorliegenden Entwurf einen guten und verwaltungstechnisch vernünftigen Vorschlag
vorlegen“, ist Landesrätin Maria Hutter überzeugt.
Aarhus-Konvention seit 2005
Die nach dem Ort der Übereinkunft, der dänischen Stadt Aarhus benannte Konvention, regelt den Zugang
zu Umweltinformationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren und der Zugang zu Gerichten
in Umweltangelegenheiten. Im Jänner 2005 hat die Republik Österreich das völkerrechtliche Übereinkommen
zum Schutz der Umwelt und zur Verbesserung der Umweltqualität gemeinsam mit 46 Staaten, davon sämtliche
EU Mitgliedsstaaten und die Europäische Union, beschlossen.
Gesetzesnovellen
Die Europäische Kommission hat wegen der fehlenden Umsetzung 2014 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Von der Umsetzung sind im Land Salzburg das Naturschutz-, Nationalpark-, Jagd- und Fischereigesetz betroffen, die
nun im Rahmen des Aarhus-Beteiligungsgesetzes novelliert werden sollen.
Transparente Verfahren
Konkret soll den in Salzburg anerkannten 46 Natur- und Umwelt-NGOs bei umweltbezogenen Verfahren eine Beteiligung
und/oder Rechtsdurchsetzung gewährt werden. In Europaschutzgebieten soll neben der Beteiligung auch die Rechtsdurchsetzung
ermöglicht werden. Über eine Onlineplattform, die vom Land eingerichtet wird, werden sämtliche verfahrensrelevante
Informationen für die NGOs zur Verfügung gestellt.
Schutz der Mager- und Trockenwiesen
Ein in letzter Zeit vieldiskutiertes Thema war und ist der Schutz von Mager- und Trockenwiesen. Hier stellt Landesrätin
Hutter klar: „Mir ist es wichtig, dass wir über dieses Thema intensiv diskutieren, denn der Erhalt unserer
blütenreichen Flächen ist mir nicht nur ein wichtiges Anliegen, sondern auch für den Artenschutz
essentiell. Das vorliegende Gesetzespaket enthält keine Änderung beim Schutz der Mager- und Trockenstandorte."
Runder Tisch geplant
"Da wir trotz des strengen gesetzlichen Schutzes jedoch in den vergangenen 30 Jahren 14.000 Hektar dieser
Flächen durch Aufgabe der Bewirtschaftung und anschließendem Zuwachsen und Verwalden verloren haben
und weiter jedes Jahr fast 500 Hektar verlieren, muss uns hier etwas Besseres, als nur der strenge gesetzliche
Schutz einfallen. Ich werde deshalb die NGOs und die Interessensvertretungen der Grundeigentümer zu einem
Runden Tisch zu diesem Thema einladen, damit wir auch hier weiterkommen“, so Hutter.
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