Kooperation zwischen den Diözesen Gyor und Eisenstadt – Im Herbst und damit zu Beginn
des Diözesanjubiläums 60 Jahre Diözese Eisenstadt werden die Daten online verfügbar sein
Györ/Eisenstadt (martinus) - Die Digitalisierung der Matriken ist ein Großprojekt der diözesanen
Informations- und Archivarbeit. Die erfolgreiche Arbeit in der Diözese Eisenstadt ist vor allem einer grenzüberschreitenden
Kooperation zu verdanken: Bereits seit 2012 arbeitet das Diözesanarchiv Eisenstadt mit dem diözesanen
Archiv in Gyor (Raab) zusammen. Denn die Aktenbestände im Burgenland beginnen erst mit dem Jahr 1922 – dem
Jahr der Gründung der Apostolischen Administration. Ältere kirchliche Dokumente, die das heutige Burgenland
betreffen, befinden sich in Gyor, wo die Diözese bereits seit 1038 existiert. So konnten die Matriken nach
aufwendigen Arbeiten digitalisiert werden. Im Herbst sollen die Personenstandsdaten online gestellt werden. Einen
entsprechenden Kooperationsvertrag haben Bischof András Veres von Gyor und Bischof Ägidius J. Zsifkovics
unterzeichnet.
Zusammenwachsen, was historisch zusammengehörte
Auch die Archivare der beiden Diözesen, Ádám Vajk von der Diözese Gyor und Bernhard
Weinhäusel vom Diözesanarchiv Eisenstadt, haben den Vertrag unterschrieben. In mühevollen, umfassenden
Restaurierungsarbeiten am Institut für Papierrestaurierung im Schloss Schönbrunn wurden die Tauf-, Trauungs-
und Sterbebücher, also die alten Matriken das Burgenland betreffend, restauriert und in weiterer Folge von
den KollegInnen in Gyor digitalisiert. Mit dem nun geschlossenen Kooperationsvertrag wächst zusammen, was
historisch über Jahrhunderte zusammengehörte.
Frühe staatliche Matrikenführung im Burgenland
Die Matrikenführung im Burgenland unterscheidet sich von den anderen Diözesen Österreichs dadurch,
dass es hier bereits seit 1. Oktober 1895 die staatliche Matrikenführung gibt. Diese wurde in den anderen
Diözesen erst 1938 eingeführt. Somit sind die Personenstandsdaten in der Diözese Eisenstadt bereits
ab dem ausgehenden 19. Jahrhundert bei den zuständigen Gemeinden, Standesämtern oder bei der betreffenden
Bezirkshauptmannschaft einzuholen und den kirchlichen Matriken kommt ein nur konfessioneller Charakter zu.
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