Noch mehr Anspruchsberechtigte, noch mehr Plätze – LHStv.in Prettner: Kostenloser Urlaub
für pflegende Angehörige geht mit drei Terminen in die Herbstrunde
Klagenfurt (lpd) - „Kärnten zeigt, wie Pflege geht: Wir haben schon längst jene Entlastungsmaßnahmen
für pflegende Angehörige umgesetzt, die österreichweit als Vision für die Zukunft formuliert
werden“, betont Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner am 9. August. Eine dieser Entlastungsmaßnahmen
ist der kostenlose Erholungsurlaub für pflegende Angehörige: „Wir gehen jetzt noch einen Schritt weiter:
Mit den drei Herbstturnussen erweitern wir den Kreis der Anspruchsberechtigten – betreut jemand einen an Demenz
erkrankten nahen Verwandten, so ist eine Inanspruchnahme der Urlaubswoche nun schon ab der Pflegestufe 2 möglich“,
informiert Prettner.
Andernfalls gilt wie bisher die Anspruchsberechtigung ab der Pflegestufe 3. Hand in Hand damit geht eine weitere
Aufstockung der Plätze. „Sofern die Antragsvoraussetzungen gegeben sind, wird niemand abgewiesen“, so die
Gesundheitsreferentin. Damit sich während der Abwesenheit des Pflegenden keine Pflegeprobleme auftun, sorgt
das Land Kärnten für einen professionellen Ersatz: „Es ist selbstverständlich, dass das Land die
Pflege während dieser Woche bereitstellt - über mobile soziale Dienste oder über Kurzzeitpflege.
Unsere GPS-Stellen in den Bezirken sind bei der Organisation der Ersatzpflege gerne behilflich.“
In Summe werden in Kärnten pro Jahr 28 Tage an Kurzzeitpflege zur Verfügung gestellt. „28 Tage, die den
pflegenden Angehörigen die Möglichkeit bieten, sich frei zu nehmen und auszuspannen“, so Prettner. Und
sie weist darauf hin, dass auch diese Maßnahme als österreichweites Vorbild diene – „die ehemalige Bundesregierung
hat in ihrem so genannten Masterplan Pflege das Kärntner Beispiel zum Vorbild genommen und es als bundesweites
Ziel definiert.“
Die Erholungswoche selbst umfasst sieben Übernachtungen im Einzelzimmer auf Vollpensionsbasis im Kurzentrum
Bad Bleiberg. „Inbegriffen sind kurärztliche Untersuchungen, individuelle Therapieanwendungen, Hallenbad,
Freibad, Saunalandschaft, Dampfbad, ein tolles Rahmenprogramm, aber auch Vorträge zu pflegerelevanten Themen
oder psychologische Beratung“, sagt die Gesundheits- und Sozialreferentin. Sich der Pflege eines Familienmitgliedes,
beeinträchtigten Kindes oder Jugendlichen zu widmen, sei eine emotional und körperlich fordernde Aufgabe.
„Darum ist es auch so wichtig, sich selbst Pausen zu gönnen.“
Anträge sind ab Montag, 2. September, bei den Gemeindeämtern/Magistraten, bei den Bezirkshauptmannschaften
sowie bei der Landesregierung bzw. im Internet unter www.ktn.gv.at (Menüpunkt Themen: Pflege – Unterstützung
für pflegende Angehörige) erhältlich. Abgegeben werden müssen die Anträge bis spätestens
Freitag, 11. Oktober. Die drei Herbsttermine sind: 10. November bis 17. November 2019; 24. November bis 1. Dezember
2019; 8. Dezember bis 15. Dezember 2019
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