Vorarlbergs Landesregierung hebt mit neuen Richtlinien Standards in Sachen Trainerqualifizierung
und reduziert gleichzeitig bürokratischen Aufwand
Bregenz (vlk) - Von der Landesregierung ist im Einklang mit der Sportstrategie der nächste Schritt
für eine weitere Professionalisierung der sportlichen Nachwuchsarbeit gesetzt worden. „Mit Hilfe der neuen
Richtlinien wollen wir Vorarlbergs Sportvereinen bei der Qualifizierung ihrer Trainerinnen und Trainer noch gezielter
zur Seite stehen“, teilt Sportlandesrätin Barbara Schöbi-Fink mit. Insbesondere Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene sollen von der Verbesserung der Trainingsqualität profitieren, so Schöbi-Fink.
Nachdem vor zwei Jahren die Förderung für Einzelsportlerinnen und -sportler neu aufgestellt wurde und
seit dem Vorjahr neue Richtlinien für Sportveranstaltungen gelten, hat sich die Landesregierung nunmehr der
Trainerqualifizierung angenommen. „Die Neuregelung ermöglicht eine zeitgemäße und effiziente Unterstützung,
objektiv und für alle Seiten leicht nachvollziehbar“, freut sich die Landesrätin. Für sie ist eine
professionelle Trainerausbildung Grundlage für jeden späteren sportlichen Erfolg. Schöbi-Fink: „Es
geht darum, beste Trainingsqualität für Vorarlbergs Sportnachwuchs sicherzustellen. Wir halten unser
Versprechen, in dem wir mit einer hohen Quote an qualifizierten Trainerinnen und Trainern für optimale Rahmenbedingungen
sorgen“. Aus ihrer Sicht werden mit der Systemänderung bisher bestehende Mängel beseitigt und ein wirkungsvollerer
Einsatz von Fördermittel ermöglicht.
Ausbildungskategorien und Trainingsintensität
Statt fixer Fördersätze pro Übungsstunde wird es künftig drei Ausbildungskategorien geben.
Die Einteilung erfolgt anhand entsprechender Aus- und Fortbildungen, für die Nachweise einzureichen sind.
Jede Kategorie ist mit einem Punktewert für die Prämienberechnung definiert. Neu ist, dass eine Fortbildung
der Trainerinnen und Trainer verpflichtend ist. Ebenso fließt die erbrachte Trainingsintensität in die
Prämienberechnung mit ein. So wird sichergestellt, dass die Fördermittel noch gezielter an die tatsächlich
erbrachte Leistung geknüpft sind. „Die neuen Richtlinien gehen mit einem verstärkten Anreiz zur Fortbildung
einher. Zugleich wird durch die elektronische Förderabwicklung der bürokratische Aufwand reduziert“,
so die Landesrätin.
Zeitlich befristete Bestimmungen ermöglichen sanften Übergang
Damit Trainerinnen und Trainer mit zwar sehr langer Erfahrung, jedoch ohne Ausbildungsnachweise ebenso in den Geltungsbereich
der Richtlinie fallen, wurde eine befristete Anerkennung in der ersten Ausbildungskategorie ermöglicht. Mittels
eines moderat ausgestalteten Onlinetests ist die Überführung in die Regelanerkennung schnell und unkompliziert
möglich. Ebenso wird die neu eingeführte Fortbildungsverpflichtung mit 16 Unterrichtseinheiten alle vier
Jahre in einem angemessenen Rahmen gehalten, der von allen Sportvereinen umsetzbar ist. Mittels vorgesehenen Ausgleichszahlungen
können ebenfalls mögliche Härten vermieden werden.
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