Linz (lk) - Die Landwirtschaft steht aktuell vor großen Herausforderungen. Zusätzlich sind die außerbetrieblichen
Erwerbsmöglichkeiten aufgrund der guten Wirtschaftslage besonders in Oberösterreich so attraktiv wie
selten zuvor. Trotzdem gelingt es der Agrarpolitik in Österreich vergleichsweise gut, junge Menschen für
den eigenen Arbeitsplatz am Hof zu begeistern.
„Österreich zählt heute im Vergleich mit den anderen EU-Mitgliedstaaten zu jenen Ländern mit den
jüngsten Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern. Während der EU-Durchschnitt bei den Landwirten unter
40 Jahren bei 10,9 Prozent lag, betrug er in Österreich 22,2 Prozent. Hinter Österreich folgen Polen
(20,3 Prozent unter 40 Jahre) und die Slowakei (19,0 Prozent). Dies hat die letzte Betriebsstrukturerhebung aus
2016 ergeben“, so Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.
Fördermaßnahmen unterstützen die Hofübernahme
Für Jungbäuerinnen und Jungbauern gibt es im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) aktuell
drei spezifische Förderinstrumente: die Existenzgründungsbeihilfe, die erhöhte Investitionsförderung
und die Top-Up Zahlung für die ersten 40 Hektar bewirtschafteter Fläche. Für Agrar-Landesrat Max
Hiegelsberger ist dies ganz klar der richtige Ansatz: „Die Förderung der Junglandwirte ist mir ein besonderes
Anliegen in der anstehenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die jungen Hofübernehmerinnen und Hofübernehmer
brauchen eine Perspektive und diese wollen wir ihnen auch in Zukunft geben. Mindestens zwei Prozent der zugeteilten
Direktzahlungen sollen wieder der Förderung von Junglandwirten vorbehalten sein.“
Existenzgründungsbeihilfe: Bis zu 15.000 Euro möglich
Die Existenzgründungsbeihilfe (vormals Niederlassungsprämie) ist die zentrale Maßnahme, um Junglandwirtinnen
und Junglandwirten bei der erstmaligen Aufnahme einer landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zu unterstützen.
Wichtig ist dabei vor allem, dass Antragsfristen strikt eingehalten werden. Alle Details dazu sind auf der Homepage
das Landes Oberösterreich abrufbar. Seit Beginn der Förderperiode 2015 wurden in Oberösterreich
rund 2.400 Anträge zur Existenzgründungsbeihilfe eingereicht. Mehr als die Hälfte davon wurden bisher
bewilligt.
Sie steht einem landwirtschaftlichen Betrieb ab einem Ausmaß von mindestens 1.000 Arbeitskraftstunden zu
und beträgt 2.500 bis 8.000 Euro. Ein zusätzlicher Bonus von 4.000 Euro wird für den Nachweis einer
Meisterausbildung oder höheren agrarischen Qualifikation gewährt. Bei vollständigem Eigentumsübergang
wird ein Zuschlag von 3.000 Euro ausbezahlt. In Summe wurden in Oberösterreich in der aktuellen GAP-Periode
18,8 Millionen Euro bewilligt, wovon bereits 12,8 Mio. Euro auch ausbezahlt worden sind.
Investitionsförderung für Junglandwirte
Um landwirtschaftliche Betriebe zu erhalten und langfristig abzusichern, sind Investitionen nötig. Im Rahmen
des österreichischen Programmes für ländliche Entwicklung wird ein umfangreiches Förderprogramm
angeboten. Dabei wird Junglandwirten im Rahmen des „Investitionszuschusses für Junglandwirte“ ein Förderzuschlag
in Höhe von fünf Prozent zusätzlich zu den üblichen Fördersätzen bei einem Projekt
gewährt. Für Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung wurden in der aktuellen Förderperiode
insgesamt rund 31,5 Mio. Euro an die Jungübernehmer ausbezahlt.
„Im Bundesländervergleich hat OÖ die Nase vorne und zeigt, dass die jungen Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter
gut für die Zukunft gerüstet sind. Investitionen sind das beste Anzeichen für die persönliche
Zuversicht und halten unsere Betriebe auf dem neuesten Stand der Technik“, so Agrar-Landesrat Hiegelsberger.
Top-up-Zahlung für die ersten 40 Hektar
Seit Beginn der aktuellen Förderperiode im Jahr 2015 gibt es für Junglandwirte erstmals auch zusätzliche
Unterstützung aus der ersten Säule der GAP. Betriebsinhaber, welche in den vergangenen fünf Jahren
eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufgenommen haben, erhalten eine zusätzliche Zahlung (Top-up) für
die ersten 40 Zahlungsansprüche (=Hektar). Die Top-up-Zahlung ist jedes Jahr im Mehrfachantrag Flächen
(MFA) zu beantragen. Zudem muss im Zuge der erstmaligen Beantragung der Nachweis über eine landwirtschaftliche
Ausbildung (Mindestqualifikation Facharbeiter) beigelegt werden. Befindet sich der Betriebsinhaber zu diesem Zeitpunkt
noch in Ausbildung, ist ein Nachreichen des Nachweises innerhalb von zwei Jahren ab Bewirtschaftungsbeginn möglich.
In der laufenden GAP-Periode wurden alleine aus diesem Titel rund 10 Mio. Euro an die Junglandwirte ausbezahlt.
„Wichtiges Kriterium bei den Fördermaßnahmen ist der Nachweis einer guten fachlichen Ausbildung. Auch
in der Landwirtschaft ist und bleibt Bildung die beste Investition in die Zukunft. Das wollen wir aktiv unterstützen“,
so Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.
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