Bundeskanzlerin und Außenminister anlässlich des Gedenktages für die Opfer
der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki
Wien (bmeia) - „Hiroshima und Nagasaki erinnern uns an die Unmenschlichkeit von Nuklearwaffen. Das Gedenken
an die Opfer mahnt uns eindringlich, dass wir uns weiterhin aktiv für eine Welt ohne Nuklearwaffen einsetzen
müssen“, so Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein. „Diese Waffen gehören ein für alle Mal abgeschafft“,
erklärten Bundeskanzlerin und Außenminister unisono.
„Das bis dahin unvorstellbare Ausmaß der Zerstörung und der Leiden der Opfer der beiden Atombombenabwürfe
und die bis heute sichtbaren Auswirkungen auf die Hinterbliebenen, erinnern uns an die furchtbare, zerstörerische
Wirkung von Nuklearwaffen. Gerade in diesen Zeiten wieder wachsender Spannungen zwischen den Großmächten
müssen wir die nukleare Abrüstung konsequent vorantreiben“, so Außenminister Alexander Schallenberg.
Am 6. August 1945 wurde die japanische Stadt Hiroshima mit einem Atombombenabwurf völlig zerstört. Drei
Tage später, am 9. August 1945, erfolgte ein weiterer Abwurf auf Nagasaki.
„Die katastrophalen Auswirkungen eines Einsatzes von Nuklearwaffen und die inhärenten Risiken dieser Systeme
kennen keine Grenzen. Die österreichische Bundesregierung strebt daher aus voller Überzeugung eine nuklearwaffenfreie
Welt an“, so die Bundeskanzlerin.
Ein zentraler Schritt dafür ist der Nuklearwaffenverbotsvertrag aus dem Jahr 2017, der von Österreich
maßgeblich mitinitiiert und ratifiziert wurde. Außenminister Alexander Schallenberg betonte zudem die
"längst überfällige Umsetzung" von Artikel VI des Vertrags über die Nichtweiterverbreitung
von Atomwaffen (NPT), in dem sich die Vertragsparteien zur nuklearen Abrüstung verpflichtet haben.
Mit 70 Unterschriften und 23 Ratifikationen nähert sich der im Juli 2017 von einer großen Mehrheit angenommene
Vertrag über das Verbot von Nuklearwaffen dem Inkrafttreten. Aufbauend auf neuen Erkenntnissen über die
furchtbaren humanitären Auswirkungen von Nuklearwaffen, stärkt der neue Vertrag das bestehende internationale
System zur nuklearen Nichtverbreitung und Abrüstung. „Damit leistet er einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung
des Abrüstungsgebotes gemäß Artikel VI des Vertrags über die Nichtverbreitung von Nuklearwaffen“,
so Alexander Schallenberg.
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