Wien (pk) - Durch ein entsprechendes Gesetz bekennt sich der Bund zu einem umfassenden Abbau bestehender gesellschaftlicher,
familiärer und wirtschaftlicher Benachteiligungen von Frauen, so das Vorwort des Berichts der Bundesregierung
über die externen Maßnahmen der Ministerien und des Bundeskanzleramts in diesem Bereich für 2017
und 2018, der dem Nationalrat nun vorliegt (III-302 d.B.). Der Bericht wird seit 1992 jedes zweite Kalenderjahr
erstellt und dokumentiert die gesetzten Maßnahmen externer Art zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zum
Abbau von Benachteiligungen, zu sozialer Sicherheit, Gleichbehandlung im Arbeitsleben und aktiver Frauenförderung
in allen gesellschaftlichen Feldern, insbesondere in den Bereichen Arbeitsmarkt, Wissenschaft, Kunst und Kunstförderung
sowie Bildung.
204 externe Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen im Berichtszeitraum
In den vorliegenden Bericht wurden 204 externe Maßnahmen der Bundesministerien und des Bundeskanzleramts
aufgenommen, was gegenüber dem Berichtszeitraum 2015/16 (216 Maßnahmen) einen leichten Rückgang
darstellt. Die beschriebenen Maßnahmen sind von ihrem Umfang und ihrer Tragweite hinsichtlich des Abbaus
der Benachteiligungen von Frauen sehr unterschiedlich, so der Bericht. Sie umfassen beispielsweise die Publikation
von Studien, aber auch Gesetzesänderungen, Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit oder
Förderungsprogramme. Die meisten Nennungen kamen demnach vom Bundeskanzleramt (87 Maßnahmen) gefolgt
vom Sozialministerium (37 Maßnahmen). Vom Bildungs- und Wissenschaftsministerium wurden 21, vom Ressort Nachhaltigkeit
und Tourismus 17 und vom Außenministerium 13 Maßnahmen gemeldet. Die restlichen Ministerien haben dem
Bericht zufolge jeweils weniger als 10 Maßnahmen angeführt.
Gleichbehandlung im Arbeitsleben, Arbeitsmarkt, Bildung und Sexismus/Gewalt sind meistgewählte Maßnahmenbereiche
Prozentuell fallen nach Themenkreisen rund 12% der Nennungen auf "Gleichbehandlung". Etwa 8% der Maßnahmen
können dem Themenkreis "Vereinbarkeit", je 5% den Themenkreisen "Abbau von Benachteiligungen"
und "soziale Sicherheit" zugeordnet werden. Dem Themenkreis "aktive Frauenfördermaßnahme"
wurden Maßnahmen zu 70% zugeordnet. In der numerischen Aufteilung – wobei der Themenkreis "aktive Frauenförderung"
aufgrund seiner Dimension in seinen Teilbereichen wiedergegeben wird – wird die Dominanz gleichbehandlungs-, arbeitsmarkt-,
bildungs- und antisexismus- / antigewaltpolitischer Maßnahmen, als auch die niedrige Zahl der Maßnahmen
im Bereich Kunst, Mobilität und Wohnen ersichtlich. Laut Bericht können die Gründe für die
Themenverteilung etwa im erhöhten oder mangelnden Bedarf, in starker oder mangelnder Präsenz auf der
politischen Agenda bzw. auch darin liegen, dass ein Teilbereich eher kleinere Maßnahmen und ein anderer größer
dimensionierte Maßnahmen beinhaltet. Rund 17% der Zuordnungen aus dem Themenkreis der "aktiven Frauenfördermaßnahmen"
entfallen auf den Teilbereich "Arbeitsmarkt", gefolgt von "Bildung" (14%) und "Sexismus/Gewalt"
(13%) bzw. "öffentlicher Dienst" (10%). Aus der "aktiven Frauenförderung" und den
anderen Themenkreisen zusammen sind damit die Teilbereiche "Gleichbehandlung im Arbeitsleben" und "Arbeitsmarkt"
mit je 76 Zuordnungen die meistgewählten Maßnahmenbereiche, gefolgt von "Bildung" (63 Zuordnungen)
und "Sexismus/Gewalt" (56 Zuordnungen).
Art der Maßnahmen: Beratung und Qualifizierung, gefolgt von Öffentlichkeitsarbeit
Im Hinblick auf die Art der Maßnahme bekamen Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen die meisten Zuordnungen,
gefolgt von Öffentlichkeitsarbeit. Bei den gemeldeten Maßnahmen handelt es sich außerdem überwiegend
um laufende und unbefristete. Von jenen mit Budgetangaben sind etwa 71% im kleineren bzw. unteren mittleren Budgetbereich
angesiedelt. Hoch dotierte Maßnahmen, die mit einem Budget von über einer Million Euro finanziert werden
bzw. wurden, machen dem Bericht zufolge 5%, jene über 10 Millionen Euro 12% aus. Steigend sind die Maßnahmenevaluierungen:
Während im Berichtszeitraum 2015/16 die Hälfte der Maßnahmen nicht evaluiert wurden bzw. keine
Angabe gemacht wurde, wurden im aktuellen Berichtszeitraum deutlich mehr als die Hälfte der Maßnahmen
evaluiert.
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