Bericht 2017/18 über Maßnahmen zum
 Abbau der Benachteiligung von Frauen

 

erstellt am
06. 08. 19
13:00 MEZ

Wien (pk) - Durch ein entsprechendes Gesetz bekennt sich der Bund zu einem umfassenden Abbau bestehender gesellschaftlicher, familiärer und wirtschaftlicher Benachteiligungen von Frauen, so das Vorwort des Berichts der Bundesregierung über die externen Maßnahmen der Ministerien und des Bundeskanzleramts in diesem Bereich für 2017 und 2018, der dem Nationalrat nun vorliegt (III-302 d.B.). Der Bericht wird seit 1992 jedes zweite Kalenderjahr erstellt und dokumentiert die gesetzten Maßnahmen externer Art zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zum Abbau von Benachteiligungen, zu sozialer Sicherheit, Gleichbehandlung im Arbeitsleben und aktiver Frauenförderung in allen gesellschaftlichen Feldern, insbesondere in den Bereichen Arbeitsmarkt, Wissenschaft, Kunst und Kunstförderung sowie Bildung.

204 externe Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen im Berichtszeitraum
In den vorliegenden Bericht wurden 204 externe Maßnahmen der Bundesministerien und des Bundeskanzleramts aufgenommen, was gegenüber dem Berichtszeitraum 2015/16 (216 Maßnahmen) einen leichten Rückgang darstellt. Die beschriebenen Maßnahmen sind von ihrem Umfang und ihrer Tragweite hinsichtlich des Abbaus der Benachteiligungen von Frauen sehr unterschiedlich, so der Bericht. Sie umfassen beispielsweise die Publikation von Studien, aber auch Gesetzesänderungen, Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit oder Förderungsprogramme. Die meisten Nennungen kamen demnach vom Bundeskanzleramt (87 Maßnahmen) gefolgt vom Sozialministerium (37 Maßnahmen). Vom Bildungs- und Wissenschaftsministerium wurden 21, vom Ressort Nachhaltigkeit und Tourismus 17 und vom Außenministerium 13 Maßnahmen gemeldet. Die restlichen Ministerien haben dem Bericht zufolge jeweils weniger als 10 Maßnahmen angeführt.

Gleichbehandlung im Arbeitsleben, Arbeitsmarkt, Bildung und Sexismus/Gewalt sind meistgewählte Maßnahmenbereiche
Prozentuell fallen nach Themenkreisen rund 12% der Nennungen auf "Gleichbehandlung". Etwa 8% der Maßnahmen können dem Themenkreis "Vereinbarkeit", je 5% den Themenkreisen "Abbau von Benachteiligungen" und "soziale Sicherheit" zugeordnet werden. Dem Themenkreis "aktive Frauenfördermaßnahme" wurden Maßnahmen zu 70% zugeordnet. In der numerischen Aufteilung – wobei der Themenkreis "aktive Frauenförderung" aufgrund seiner Dimension in seinen Teilbereichen wiedergegeben wird – wird die Dominanz gleichbehandlungs-, arbeitsmarkt-, bildungs- und antisexismus- / antigewaltpolitischer Maßnahmen, als auch die niedrige Zahl der Maßnahmen im Bereich Kunst, Mobilität und Wohnen ersichtlich. Laut Bericht können die Gründe für die Themenverteilung etwa im erhöhten oder mangelnden Bedarf, in starker oder mangelnder Präsenz auf der politischen Agenda bzw. auch darin liegen, dass ein Teilbereich eher kleinere Maßnahmen und ein anderer größer dimensionierte Maßnahmen beinhaltet. Rund 17% der Zuordnungen aus dem Themenkreis der "aktiven Frauenfördermaßnahmen" entfallen auf den Teilbereich "Arbeitsmarkt", gefolgt von "Bildung" (14%) und "Sexismus/Gewalt" (13%) bzw. "öffentlicher Dienst" (10%). Aus der "aktiven Frauenförderung" und den anderen Themenkreisen zusammen sind damit die Teilbereiche "Gleichbehandlung im Arbeitsleben" und "Arbeitsmarkt" mit je 76 Zuordnungen die meistgewählten Maßnahmenbereiche, gefolgt von "Bildung" (63 Zuordnungen) und "Sexismus/Gewalt" (56 Zuordnungen).

Art der Maßnahmen: Beratung und Qualifizierung, gefolgt von Öffentlichkeitsarbeit
Im Hinblick auf die Art der Maßnahme bekamen Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen die meisten Zuordnungen, gefolgt von Öffentlichkeitsarbeit. Bei den gemeldeten Maßnahmen handelt es sich außerdem überwiegend um laufende und unbefristete. Von jenen mit Budgetangaben sind etwa 71% im kleineren bzw. unteren mittleren Budgetbereich angesiedelt. Hoch dotierte Maßnahmen, die mit einem Budget von über einer Million Euro finanziert werden bzw. wurden, machen dem Bericht zufolge 5%, jene über 10 Millionen Euro 12% aus. Steigend sind die Maßnahmenevaluierungen: Während im Berichtszeitraum 2015/16 die Hälfte der Maßnahmen nicht evaluiert wurden bzw. keine Angabe gemacht wurde, wurden im aktuellen Berichtszeitraum deutlich mehr als die Hälfte der Maßnahmen evaluiert.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

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