LR Teschl-Hofmeister: Bund und Länder müssen im Sozial- und Pflegebereich auf regelmäßigen
und intensiven Austausch setzen
Wien/St. Pölten (nlk) - Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister war kürzlich zu Besuch
im Kabinett der zuständigen Bundesministerin Brigitte Zarfl, um sich über aktuell wichtige Themen im
Pflege- und Sozialbereich auszutauschen. „Der Pflege- und Sozialbereich ist sehr komplex. Ein regelmäßiger
und intensiver Austausch zwischen Bund und Ländern ist unbedingt notwendig um auch weiterhin qualitativ hochwertige
Pflege- und Betreuungsangebote sicherstellen zu können“, so die Landesrätin. Thematisiert wurden beim
Treffen neben der 24-Stunden-Betreuung auch die geplante Imagekampagne der Pflegeberufe sowie das Thema der Medikamentengebarung
in Pflege- und Betreuungszentren.
„Grundvoraussetzung für das weitere Gelingen flächendeckender und qualitativ hochwertiger Pflege und
Betreuung sind angemessene Rahmenbedingungen, welche vom Bund und von den Ländern sichergestellt werden müssen“,
so Teschl-Hofmeister. „Bei der 24-Stunden-Betreuung werden wir vor allem hinsichtlich der Förderabwicklung
künftig die Unterstützung seitens des Bundes benötigen“, erklärt Sozial-Landesrätin Christiane
Teschl-Hofmeister. Und auch bezüglich des Themas Pflegekräfte möchte man in Zukunft eng zusammenarbeiten.
So wird es in den nächsten Jahren darauf ankommen die Pflegeausbildung und den Pflegeberuf attraktiver zu
gestalten. „Hier haben wir in Niederösterreich bereits eine Ausbildungsoffensive gestartet. Eine weitere Maßnahme
wird die geplante gemeinsame Image-Kampagne sein, die auf das Berufsfeld aufmerksam machen soll“, erklärt
Teschl-Hofmeister.
„Ein weiteres persönliches Anliegen ist mir aber vor allem das Thema der Medikamentengebarung in Pflege- und
Betreuungszentren“, so die Landesrätin. Das derzeit aufgrund des Suchtmittelgesetzes kein Suchmittelvorrat
(darunter fallen viele Schmerzmittel) in einem Pflege- und Betreuungszentrum angelegt werden darf, sieht die niederösterreichische
Sozial-Landesrätin problematisch.
„Anders als in einem Krankenhaus beispielsweise ist es derzeit nicht möglich Schmerzmittel, die unter das
Suchtmittelgesetz fallen, aufzubewahren. Da in stationären Pflege- und Betreuungseinrichtungen eine ständige
ärztliche Betreuung aber nicht gegeben ist, sondern entweder das Hausarztprinzip gilt oder nur stundenweise
anwesende Heimärzte und Heimärztinnen verfügbar sind, ergeben sich dadurch oft zusätzliche
Wartezeiten für die Betroffenen. Hier brauchen wir eine rasche Lösung im Sinne des Wohles der Patientinnen
und Patienten“, so Teschl-Hofmeister.
Die beiden Politikerinnen aus Bundes- und Landesebene wollen auch weiterhin in guten Kontakt bleiben um den regelmäßigen
Austausch zu pflegen.
|