Tätigkeitsbericht 2018 zeigt Schwerpunkte auf
Wien (pk) – Noch 2019 will die österreichische Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung
- AQ Austria - neue Verfahren zur Meldung ausländischer Studiengänge anwenden. Grundlage für das
geänderte Regelwerk bildet die 2018 vom Nationalrat verabschiedete Novelle zum Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz,
die auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zurückging und laut AQ Austria rechtliche Unsicherheiten
ausräumt. Das erschließt sich aus ihrem Tätigkeitsbericht 2018 (III-314 d.B.), der dem Parlament
nun vorliegt.
Weitere Aktivitätsschwerpunkte der Agentur im vergangenen Jahr waren dem Bericht zufolge Erhebungen zum Themenbereich
"berufsbegleitendes Studieren" und eine Analyse der externen Qualitätssicherung an Pädagogischen
Hochschulen. Zur Weiterentwicklung der eigenen Qualitätssicherungsprozesse führte die AQ Austria im Vorjahr
neue Richtlinien für die Durchführung von Auditverfahren sowie neue Akkreditierungsverordnungen für
Privatuniversitäten und Fachhochschulen ein. Ziel der Neuerungen ist unter anderem, mittels Akkreditierung
zu bestätigen, dass die Hochschulen beziehungsweise Studiengänge mit nationalen und internationalen Qualitätsstandards
konform gehen.
Laut Bericht entsprach die Gesamtzahl der Akkreditierungsverfahren im Jahr 2018 in etwa jener von 2017, während
die Zahl anderer Begutachtungsverfahren leicht rückläufig war. Mehr Verfahren als in den Vorjahren gab
es an Fachhochschulen, bei den Privatuniversitäten wurde ein Rückgang verzeichnet. Einen wichtigen Teil
des Tagesgeschäfts der Agentur stellen zudem Beratungen dar, schreibt AQ-Präsidentin Anke Hanft in ihrem
Vorwort. Die enge Zusammenarbeit mit Hochschulen und InteressensträgerInnen spiele dabei eine herausragende
Rolle.
Meldestelle AQ Austria
Seit die AQ Austria 2014 zur Meldestelle für grenzüberschreitende Studien wurde, gelangten insgesamt
72 Meldungen über Studiengänge ausländischer Hochschulen beziehungsweise Bildungseinrichtungen an
die Agentur. Wie mit einer Meldung verfahren wird, hängt davon ab, ob eine Zusammenarbeit mit einer österreichischen
Bildungseinrichtung geplant ist. Das macht nämlich ein Evaluierungsverfahren nach internationalen Standards
erforderlich. Insgesamt erkennt die AQ Austria in Österreich eine große Vielfalt an grenzüberschreitenden
Studien, wobei die Kooperationen mit österreichischen Einrichtungen hinsichtlich Leistungsverteilung häufigen
Änderungen unterworfen seien, heißt es im Bericht.
Vereinbarkeit Studium und Beruf
An Fachhochschulen (FH) sind 90% der Studierenden erwerbstätig – das geht aus den Erhebungen der AQ Austria
zum seit 2016 bearbeiteten Themenbereich "berufsbegleitendes Studieren" hervor. Zwar liegt dieser Wert
deutlich über dem Durchschnitt aller Studierenden (61%), doch ist dies nicht zuletzt auf die an den FH angebotenen
berufsbegleitenden Studienangebote zurückzuführen. Neben der Erwerbsquote analysierte die Agentur auch
das Erwerbsausmaß von StudentInnen, den inhaltlichen Bezug des Berufs zum Studium, den Zeitaufwand für
Studium und Erwerbstätigkeit sowie das Ausmaß von Studienabbruch oder –unterbrechung aufgrund eines
Jobs. Demnach bricht rund ein Drittel der berufsbegleitend FH-Studierenden das Bachelor-Studium bis zum 6. Semester
ab, also häufiger als Vollzeit-FH-Studierende (20%), jedoch weniger oft als StudentInnen öffentlicher
Universitäten (49%). Der Vereinbarkeit von Studium und Beruf widmet sich die Agentur auch in ihrem für
heuer angekündigten Dreijahresbericht zum Thema Studierbarkeit, der unterstützende Maßnahmen der
Hochschulen in den Fokus rückt.
Pädagogische Hochschulen: Qualitätssicherung nach europäischen Standards
Gemäß Hochschulevaluierungsverordnung hatte die AQ Austria an zehn Pädagogischen Hochschulen (PH)
die durchgeführten externen Evaluierungen zu analysieren. In ihren Empfehlungen dazu weist die Agentur auf
die Richtlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (ESG) hin, die im Evaluierungsprozess
korrekt anzuwenden seien. In Bezug auf die Leistungsevaluierung bei Studium und Lehre empfehlen die StudienautorInnen,
die Beziehung zwischen der externen Evaluierung und der Tätigkeit des Qualitätssicherungsrates zu definieren.
Weiters sei ein studentisches Mitglied in die Gruppe der ExpertInnen aufzunehmen, ein Follow-up-Bericht über
die aufgrund der Evaluierung ergriffenen Maßnahmen zu erstellen und eine Veröffentlichungspflicht für
die Berichte der ExpertInnen vorzusehen.
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