Rückgang der Beanstandungen bei den Gesamtproben auf 16,9%
Wien (pk) - Auch im heurigen Jahr hat das Gesundheitsressort dem Parlament einen Lebensmittelsicherheitsbericht
vorgelegt, der auf 87 Seiten einen umfassenden Überblick über die erhobenen Daten in diesem Bereich gibt
(III-303 d.B. ). Grundlage für die Überwachung der Kennzeichnungs- und Sicherheitsregeln für Lebensmittel,
Trinkwasser, Verpackungsmaterial, Spielzeug oder Kosmetika ist vor allem geltendes EU-Recht, die Kontrollen erfolgen
jedoch auf nationaler Ebene. Dabei konnte im Wesentlichen an die guten Ergebnisse der Vorjahre angeschlossen werden:
die Beanstandungsquote bei den als gesundheitsschädlich eingestuften Proben betrug ebenso wie 2016 0,5%, im
Jahr 2017 lag sie bei 0,4%. Auch die Zahl der Lebensmittelbetriebe mit Verstößen lag nur geringfügig
über dem Niveau von 2017, nämlich bei 8,5%. Im Hinblick auf die Gesamtproben kam es sogar zu einem Rückgang
bei den Beanstandungen von 17,5% (2017) auf 16,9% (2018).
Kennzeichnungsmängel und irreführende Informationen erneut häufigste Beanstandungsgründe
Inhaltlicher Schwerpunkt des Berichts ist die Darstellung der Ergebnisse der amtlichen Kontrollen im Jahr 2018
gemäß Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG). Diese sind das Resultat gemeinsamer
Anstrengungen der Bundesländer, der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und des
Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK).
Insgesamt wurden im Jahr 2018 43.581 Betriebskontrollen durchgeführt und 25.743 Proben begutachtet. Was die
Untersuchung der Proben betrifft, so gab es in 21.401 Fällen (83,1%) keinen Grund zur Beanstandung. Als gesundheitsschädlich
wurden 120 Proben (0,5%) beurteilt, 723 Proben (2,8%) waren für den menschlichen Verzehr bzw. für den
bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet. Die häufigsten Beanstandungsgründe waren erneut Kennzeichnungsmängel
und zur Irreführung geeignete Informationen bei 2.595 Proben (10,1%). Bei 397 Proben (1,5%) entsprach die
Zusammensetzung nicht, 942 Proben (3,7%) wurden aus diversen anderen Gründen (zum Beispiel Verstoß gegen
Hygiene- oder Trinkwasserverordnungen) bemängelt. Insgesamt lag die Beanstandungsquote bei 16,9%. Geht man
näher ins Detail, dann zeigt sich zum Beispiel, dass bei den als gesundheitsschädlich eingestuften Produkten
die Beanstandungsquote bei Verdachtsproben bei 1,5% lag, bei Planproben betrug sie lediglich 0,3%.
Der höchste Anteil an gesundheitsschädlichen Proben fand sich mit 30 von 563 Proben (5,3%) bei den
Spielzeugen, gefolgt von Gemüse, Kartoffel- und Hülsenfrüchteerzeugnissen (2,9%), Wildbreterzeugnissen
(2,5%), Nahrungsergänzungsmitteln (2%) und Meeresfischen (frisch oder tiefgekühlt) mit 1,9%. 36 der 120
gesundheitsschädlichen Proben (30%) wurden wegen mikrobieller Kontaminationen und Hygienemängeln beanstandet.
Die 29 gesundheitsschädlichen Proben mit Sicherheitsmängeln (24,2 %) entfielen auf Spielzeuge. 21 Beanstandungen
(17,5 %) wegen Kontaminanten waren vorwiegend auf Iod und Schwermetalle sowie vereinzelt auf polyzyklische aromatische
Kohlenwasserstoffe und Aflatoxine zurückzuführen. Gesundheitsschädliche Fremdkörper und Verunreinigungen
befanden sich in 20 Proben (16,74%). 14 Proben (11,7%) wurden auf Grund ihrer Inhaltsstoffe bzw. wegen ihrer Zusammensetzung
als gesundheitsschädlich beurteilt. Keine Probe war wegen ihres Pestizidgehaltes gesundheitsschädlich.
Im Bericht wird zudem darauf hingewiesen, dass im Rahmen der amtlichen Kontrolle jährlich Schwerpunktaktionen
durchgeführt werden. Ausgangspunkt dafür seien entweder EU-Vorgaben, europaweite Programme, aktuelle
Erkenntnisse oder spezielle Anlassfälle. Thematisch deckten sie ein breites Feld ab und reichten von der Untersuchung
der Kontamination diverser Produkte (Kaffee, Getreide, Algen, Trockenfrüchte, Salat etc.), der Ermittlung
von bedenklichen Inhaltsstoffen in Schnullern und Trinkflaschen, der Einhaltung der Sicherheitsstandards bei Spielzeug,
der Kontrolle der Trinkwasserqualität in Volksschulen und Kindergärten bis hin zur Analyse von Lebensmitteln
in Bezug auf gentechnisch veränderte Organismen (z.B. Reis) oder Pestizidrückstände.
Insgesamt zeigen die Ergebnisse, so die AutorInnen des Berichts, dass der risikobasierte Ansatz bei der Planung
und Durchführung der amtlichen Lebensmittelkontrolle geeignet sei, Schwachstellen aufzudecken und Sicherheit
bestmöglich zu garantieren. Mehr Proben brächten nicht automatisch mehr Sicherheit.
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