Lebensmittelsicherheitsbericht 2018 zieht positive Bilanz

 

erstellt am
14. 08. 19
13:00 MEZ

Rückgang der Beanstandungen bei den Gesamtproben auf 16,9%
Wien (pk) - Auch im heurigen Jahr hat das Gesundheitsressort dem Parlament einen Lebensmittelsicherheitsbericht vorgelegt, der auf 87 Seiten einen umfassenden Überblick über die erhobenen Daten in diesem Bereich gibt (III-303 d.B. ). Grundlage für die Überwachung der Kennzeichnungs- und Sicherheitsregeln für Lebensmittel, Trinkwasser, Verpackungsmaterial, Spielzeug oder Kosmetika ist vor allem geltendes EU-Recht, die Kontrollen erfolgen jedoch auf nationaler Ebene. Dabei konnte im Wesentlichen an die guten Ergebnisse der Vorjahre angeschlossen werden: die Beanstandungsquote bei den als gesundheitsschädlich eingestuften Proben betrug ebenso wie 2016 0,5%, im Jahr 2017 lag sie bei 0,4%. Auch die Zahl der Lebensmittelbetriebe mit Verstößen lag nur geringfügig über dem Niveau von 2017, nämlich bei 8,5%. Im Hinblick auf die Gesamtproben kam es sogar zu einem Rückgang bei den Beanstandungen von 17,5% (2017) auf 16,9% (2018).

Kennzeichnungsmängel und irreführende Informationen erneut häufigste Beanstandungsgründe
Inhaltlicher Schwerpunkt des Berichts ist die Darstellung der Ergebnisse der amtlichen Kontrollen im Jahr 2018 gemäß Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG). Diese sind das Resultat gemeinsamer Anstrengungen der Bundesländer, der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK).

Insgesamt wurden im Jahr 2018 43.581 Betriebskontrollen durchgeführt und 25.743 Proben begutachtet. Was die Untersuchung der Proben betrifft, so gab es in 21.401 Fällen (83,1%) keinen Grund zur Beanstandung. Als gesundheitsschädlich wurden 120 Proben (0,5%) beurteilt, 723 Proben (2,8%) waren für den menschlichen Verzehr bzw. für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet. Die häufigsten Beanstandungsgründe waren erneut Kennzeichnungsmängel und zur Irreführung geeignete Informationen bei 2.595 Proben (10,1%). Bei 397 Proben (1,5%) entsprach die Zusammensetzung nicht, 942 Proben (3,7%) wurden aus diversen anderen Gründen (zum Beispiel Verstoß gegen Hygiene- oder Trinkwasserverordnungen) bemängelt. Insgesamt lag die Beanstandungsquote bei 16,9%. Geht man näher ins Detail, dann zeigt sich zum Beispiel, dass bei den als gesundheitsschädlich eingestuften Produkten die Beanstandungsquote bei Verdachtsproben bei 1,5% lag, bei Planproben betrug sie lediglich 0,3%.

Der höchste Anteil an gesundheitsschädlichen Proben fand sich mit 30 von 563 Proben (5,3%) bei den Spielzeugen, gefolgt von Gemüse, Kartoffel- und Hülsenfrüchteerzeugnissen (2,9%), Wildbreterzeugnissen (2,5%), Nahrungsergänzungsmitteln (2%) und Meeresfischen (frisch oder tiefgekühlt) mit 1,9%. 36 der 120 gesundheitsschädlichen Proben (30%) wurden wegen mikrobieller Kontaminationen und Hygienemängeln beanstandet. Die 29 gesundheitsschädlichen Proben mit Sicherheitsmängeln (24,2 %) entfielen auf Spielzeuge. 21 Beanstandungen (17,5 %) wegen Kontaminanten waren vorwiegend auf Iod und Schwermetalle sowie vereinzelt auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe und Aflatoxine zurückzuführen. Gesundheitsschädliche Fremdkörper und Verunreinigungen befanden sich in 20 Proben (16,74%). 14 Proben (11,7%) wurden auf Grund ihrer Inhaltsstoffe bzw. wegen ihrer Zusammensetzung als gesundheitsschädlich beurteilt. Keine Probe war wegen ihres Pestizidgehaltes gesundheitsschädlich.

Im Bericht wird zudem darauf hingewiesen, dass im Rahmen der amtlichen Kontrolle jährlich Schwerpunktaktionen durchgeführt werden. Ausgangspunkt dafür seien entweder EU-Vorgaben, europaweite Programme, aktuelle Erkenntnisse oder spezielle Anlassfälle. Thematisch deckten sie ein breites Feld ab und reichten von der Untersuchung der Kontamination diverser Produkte (Kaffee, Getreide, Algen, Trockenfrüchte, Salat etc.), der Ermittlung von bedenklichen Inhaltsstoffen in Schnullern und Trinkflaschen, der Einhaltung der Sicherheitsstandards bei Spielzeug, der Kontrolle der Trinkwasserqualität in Volksschulen und Kindergärten bis hin zur Analyse von Lebensmitteln in Bezug auf gentechnisch veränderte Organismen (z.B. Reis) oder Pestizidrückstände.

Insgesamt zeigen die Ergebnisse, so die AutorInnen des Berichts, dass der risikobasierte Ansatz bei der Planung und Durchführung der amtlichen Lebensmittelkontrolle geeignet sei, Schwachstellen aufzudecken und Sicherheit bestmöglich zu garantieren. Mehr Proben brächten nicht automatisch mehr Sicherheit.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

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