in Unternehmen, in denen Ministerien Eigentümerrechte wahrnehmen Bericht geht auf
einstimmige Entschließung zurück
Wien (pk) - Die Ministerien haben die Aufsichtsratsvergütungen in jenen Unternehmen, in denen sie seit
2014 Eigentümerreche der Republik ausüben, evaluiert. Dazu liegt dem Nationalrat nun ein Bericht (III-322
d.B.) vor, der auf eine einstimmige Entschließung zurückgeht, die im Zuge der Debatte rund um die Erweiterung
der Transparenzdatenbank im Nationalratsplenum Anfang Juli 2019 beschlossen wurde. Hauptaugenmerk des Entschließungsantrags
war eine Prüfung der Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Höhe der Aufsichtsratsvergütungen
in den entsprechenden Unternehmen.
Die Vergütung der Aufsichtsräte setzt sich zumeist aus einem fixen Jahresbetrag und einer Aufwandsentschädigung
je Aufsichtsratssitzung zusammen, so auch beispielsweise bei der Justizbetreuungsagentur, die in den Zuständigkeitsbereich
des Justizministeriums fällt. Die Aufsichtsratvergütungen stiegen hier seit 2014 um 9% an. Die Mitglieder
im Aufsichtsrats der Familie & Beruf Management GmbH erhielten zwischen 2014 und 2018 etwa 1.000 jährlich,
zuzüglich 150 Sitzungsgeld, informiert die Frauenministerin. Im Verkehrsministerium wurde 2018 mit einer
Überarbeitung der Aufsichtsratvergütung hinsichtlich internationaler Standards begonnen. So wurde etwa
die Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder der ÖBB auf 14.000 und für jene der ASFINAG auf
8.000 erhöht. Selbiges geht aus einem gleichlautenden Bericht von Verkehrsminister Andreas Reichhardt hervor
(III-319 d.B.).
Unverändert geblieben sind laut Auskunft der Sozialministerin seit 2014 die Aufsichtsratvergütungen in
der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) sowie der IEF Service GmbH. Auch beim Großteil
jener Unternehmen, bei denen das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus Eigentümerrechte
ausübt, haben sich im Vergleichszeitraum 2014-2018 die Vergütungen nicht verändert. Einige Ressorts
lieferten darüber hinaus konkrete Zahlen bzw. Tabellen zu den Entschädigungen für die verschiedenen
Funktionen in den Aufsichtsräten der Unternehmen mit Eigentümerrechten der Republik, etwa das Bildungs-,
Wirtschafts- oder Sportministerium.
Keine Aufsichtsratsvergütungen sind seit 2014 im Außen- und im Innenministerium angefallen, wo die Tätigkeit
der Aufsichtsräte ehrenamtlich erfolgt. Auch die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW),
der Österreichische Austauschdienst (OeAD) sowie der österreichische Bibliothekenverbund erhalten keine
Aufsichtsratsvergütungen. Das Bundeskanzleramt sowie das Ministerium für Landesverteidigung üben
keine Eigentümerrechte an Unternehmen aus.
Der von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein vorgelegte Sammelbericht liefert eine Zusammenschau von internen Prüfungen
und Stellungnahmen der jeweiligen Ressorts. Ursprünglich war vorgesehen, die Finanzprokuratur mit der Evaluierung
der Entwicklung der Höhe der Aufsichtsratsvergütungen zu beauftragen. Diese verfüge allerdings laut
Bericht über keine Prüfkompetenz im Sinne des Antrags, vielmehr falle die Frage der Entwicklung der Aufsichtsratsvergütungen
in die Prüfkompetenz des Rechnungshofs, so die Bundeskanzlerin.
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