LR Illedits: „Neue Haushaltsführung ermöglicht erstmals eine vollständige Darstellung
der finanziellen Situation einer Gemeinde“
Eisenstadt (blms) - Burgenlands Gemeinden stellen derzeit auf das neue Voranschlags- und Rechnungssystem
um, wie es in ähnlicher Form bereits in der Privatwirtschaft angewandt wird. Grundlage dafür ist die
2015 vom Finanzminister gemeinsam mit dem Präsidenten des Rechnungshofs erlassene „Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung
2015“ (VRV 2015). „Damit wird die Haushaltsführung der burgenländischen Gemeinden grundlegend verändert
und das alte System der Kameralistik abgeschafft. Die VRV 2015 ermöglicht erstmals eine vollständige
Darstellung der finanziellen Situation einer Gemeinde, weil auch die Vermögenswerte der Gemeinden detailliert
abgebildet werden. Die Vorteile sind Kostenwahrheit, Transparenz und leichtere Verständlichkeit“, erklärte
Gemeindereferent Landesrat Christian Illedits bei einem Pressegespräch am 21. August. Der Umstellungsprozess
für die Gemeinden läuft bereits seit 2017; zur Unterstützung in der Übergangsphase bietet das
Land Schulungen an.
Künftig auch Sachvermögen detailliert abgebildet
Im Gegensatz zum alten System der Kameralistik, das nur zahlungswirksame Buchungen (Einnahmen/Ausgaben) in
einem ordentlichen und außerordentlichen Haushalt aufweist, gibt es künftig drei Haushalte: Neben dem
Ergebnis- und Finanzierungshalt auch den Vermögenshaushalt, in dem alle Sach- und Vermögenswerte abgebildet
sind. Dazu muss von allen Gemeinden im Hinblick auf Abschreibungen das gesamte Sachanlagevermögen der Gemeinden,
wie z.B. Straßen, Güterwege, Kanalisation, Gebäude, Liegenschaften, detailliert erhoben und bewertet
werden – eine Voraussetzung für den Voranschlag 2020.
Enorme Herausforderung für Gemeinden
Die Umstellung auf die VRV 2015 läuft bereits seit 2017, parallel zum umfangreichen alltäglichen
Geschäft - für die Gemeinden eine enorme Herausforderung. „Vor allem die Bewertung der Sach- und Vermögenswerte
stellt neben der notwendigen EDV-Umstellung einen enormen Aufwand dar“, so Illedits. Von der Gemeindeabteilung
wurde deshalb als Hilfestellung ein eigener Leitfaden erstellt, der Richtwerte für die Vermögensbewertung
– diese muss der Gemeindeabteilung als Aufsichtsbehörde vorgelegt werden – enthält. Rund ein Drittel
der Gemeinden habe diese noch nicht abgeschlossen.
Voranschlag für 2020 bereits nach VRV 2015
Der Voranschlag für das Jahr 2020 wird ab Herbst bereits nach der neuen VRV erarbeitet und erstellt. Anschließend
muss dieser bis Ende Dezember 2019 durch den Gemeinderat beschlossen werden. Die alte VRV 1997 gilt jedoch für
die Rechnungsabschlüsse des Jahres 2019, die erst Anfang des Jahres 2020 von den Gemeinden beschlossen werden.
Schulungen und Informationsveranstaltungen
Seit 2018 werden im Zuge der Umstellung auf die VRV 2015 von der Akademie Burgenland Schulungen für Gemeindebedienstete
angeboten; in 30 Seminaren wurden insgesamt mehr als 1.000 Teilnehmer geschult, zusätzlich nahmen an vier
Seminaren speziell für Vermögensverwaltung mehr als 300 Gemeindebedienstete teil. In der kommenden Woche
startet eine Informationsinitiative für Mitglieder des Gemeinderates; die praxisbezogene Kurzschulung wird
in allen Bezirken angeboten, Start ist am 3. September in Oberpullendorf.
Für die legistische Umsetzung der VRV 2015 bedarf es einer Novelle der Gemeindeordnung; diese wird in die
kommende Landtagssitzung am 19. September zur Beschlussfassung eingebracht. In der Folge wird auch die Gemeindehaushaltsordnung
neu erlassen.
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