Zahl der Fälle von optischer und akustischer Überwachung weiterhin auf konstant niedrigem
Niveau
Wien (PK) – Die Anzahl der Fälle, in denen die besonderen Ermittlungsmaßnahmen wie optische und
akustische Überwachungen zum Einsatz kamen, blieb wie bereits in den vergangenen Jahren auch 2018 auf einem
konstant niedrigen Niveau. Das Justizministerium leitet in dem entsprechenden Gesamtbericht (III-317 d.B.) daraus
den Schluss ab, dass Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte trotz eines sich zumindest der Qualität
nach verändernden Kriminalitätsbildes mit den erweiterten Befugnissen zur Verbrechensbekämpfung
grundsätzlich maßhaltend und verhältnismäßig umgegangen sind. Es zeige sich, dass die
Maßnahmen nur in notwendigen Fällen zur Anwendung gelangten und fundamentale Grundrechtspositionen
weitgehend unangetastet blieben, heißt es in dem von Justizminister Clemens Jabloner vorgelegten Papier.
Insgesamt nur 14 Lausch- und Spähangriffe
Im Jahr 2018 wurde in sechs Fällen ein großer Lausch- und Spähangriff nach § 136 Abs.1 Z 3
StPO, in dessen Rahmen auch Wohnungen optisch oder akustisch überwacht werden können, angeordnet. Ein
kleiner Lausch- und Spähangriff nach § 136 Abs. 1 Z 2 StPO – die Maßnahmen beziehen sich hier auf
die Überwachung außerhalb von Wohnungen – wurde acht Mal angeordnet. Optische Überwachungen nach
§ 136 Abs. 1 Z 1 und 2 StPO – die sogenannte "Videofalle" – wurden in 154 Fällen angeordnet,
in 75 Verfahren war die Überwachung erfolgreich. Die Überwachungen richteten sich dabei gegen insgesamt
189 Verdächtige. Die Durchführung eines automationsunterstützten Datenabgleichs ("Rasterfahndung")
wurde in einem einzigen Fall angeordnet.
Erweiterte Ermittlungsmaßnahmen unabdingbar zur Bekämpfung der schweren Kriminalität
Aus der weiterhin niedrigen Zahl der Anwendungsfälle dürfe allerdings nicht der Schluss gezogen werden,
dass die Ermittlungsmaßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung nicht erforderlich wären, warnt
der Bericht einmal mehr. Damit würde die Präventivwirkung des Gesetzes übersehen, mit dessen erweiterten
Befugnissen Österreich signalisiert, entschlossen gegen organisierte und andere schwere Formen der Kriminalität
vorzugehen. Vielmehr stellen sich die besonderen Ermittlungsmaßnahmen im Hinblick auf die auch von der Kriminalität
genutzte technische Entwicklung mehr denn je als unabdingbare Mittel zur Aufklärung insbesondere mittlerer
und schwerer Delikte dar und bieten ungeachtet der restriktiven Handhabung gerade bei der Bekämpfung der schweren
Suchtmittelkriminalität, der organisierten Kriminalität, der Korruption, des Extremismus und des Hochverrats
effektive Erhebungsmöglichkeiten, lautet der Befund des Berichts.
|