WKÖ-Kopf: Angemessener Zeitraum für technische Adaptierungen in den Betrieben - Wirtschaftskammer-Serviceseite
informiert
Wien (pwk) - Für die Umsetzung der so genannten 2-Faktor-Authentifizierung im Online-Zahlungsverkehr
wird es eine angemessene Umsetzungsfrist geben. Das hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) als zuständige Aufsichtsbehörde
am 19. August rneut bestätigt. WKÖ und FMA stehen dazu laufend in konstruktiven Gesprächen.
„Das ist ein wichtiger Schritt für unsere betroffenen Mitgliedsbetriebe, die dadurch mehr Zeit haben, sich
über die neuen Vorgaben zu informieren und dann etwaige technische Umstellungen vorzunehmen“, betont WKÖ-Generalsekretär
Karlheinz Kopf.
Notwendig wird diese Umstellung durch die neue EU-Zahlungsverkehrsrichtlinie, die zur Betrugsbekämpfung strenge
Regeln bei Online-Zahlungen vorschreibt. Die Identität des zahlenden Kunden muss künftig anhand von mindestens
zwei von drei Faktoren (also etwa Chip in der Karte plus Passwort, oder Passwort plus TAN) überprüft
werden. Die neue Frist zur Umsetzung sowie Details zum Umsetzungsprozess und zu laufenden Informationspflichten
werden laut FMA auf europäischer Ebene Ende September 2019 beschlossen und europaweit einheitlich gelten.
Die Wirtschaftskammer informiert ihre Mitgliedsbetriebe über die neue Zahlungsdienstleisterrichtlinie laufend
unter: https://wko.at/online-zahlungen
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