St. Germain/Graz (universität) - Die heutigen Grenzen Österreichs wurden damals gezogen und der Schutz
der Minderheiten ist in der aktuellen Verfassung nach wie vor verankert. Was am 10. September vor genau 100 Jahren
mit dem Vertrag von St. Germain beschlossen wurde, hat teils noch immer Wirkung. Welche Beschlüsse heute noch
Gültigkeit haben oder gar nie umgesetzt wurden, durchforstet derzeit ein ForscherInnenteam unter der Leitung
von Anita Ziegerhofer von der Universität Graz.
Es war keine Tour de France, sondern wohl eine Tour de Force für den österreichischen Delegationsleiter
Karl Renner 1919. Zum einen hatte der erste Staatskanzler der Ersten Republik und spätere erste Bundespräsident
der Zweiten Republik auf die Pariser Friedensverhandlungen wenig Einfluss. „Zum anderen wurde er mit dem Zug binnen
weniger Tage zwischen Schloss St. Germain-en-Laye bei Paris, Feldkirch in Vorarlberg und dem Nationalrat in Wien
hin und her gehetzt“, weiß Historikerin Anita Ziegerhofer.
Die Vorgänge bei den Pariser Friedensverhandlungen und die Bestimmungen im Vertrag von St. Germain haben sich
in Folge als „Knüppelvertrag“ ins kollektive Gedächtnis der jungen Republik eingebrannt. „Natürlich
war es ein Kontrakt, den die Siegermächte dem Verliererstaat nach dem Ersten Weltkrieg diktiert haben. Aber
man muss ihn ins rechte Licht rücken“, sagt Ziegerhofer, die das vom Wissenschaftsfonds FWF finanzierte Projekt
leitet. Denn neben den massiven territorialen Einbußen von Südtirol und der „Untersteiermark“ gab es
als Kompensation das Burgenland als Zugewinn. Zudem fielen die Reparationszahlungen geringer aus, als vorgesehen,
wie die Forscherin anmerkt. Und dass der neue Kleinstaat weiterhin als Player auf weltpolitischer Ebene verblieb,
ist internationalen Abkommen zu verdanken, zu denen Österreich per Vertrag von St. Germain beitreten musste.
Dies gilt für den Völkerbund, dessen Satzung den ersten Teil des Vertrages von St. Germain bildet und
für die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), ihre Statuten bilden den letzten Teil des Vertrages, weiß
die Forscherin. Weiters verpflichtete sich die Republik Österreich etwa dem Weltpostverein oder der Suezkanal-Konvention
beitreten. Für Ziegerhofer bedeutet das: „Die Globalisierung spielte bereits vor 1919 eine wesentliche Rolle.“
Ein Team aus HistorikerInnen und JuristInnen an den Universitäten Graz, Wien und Linz betrachtet den Vertrag
in seiner Gesamtheit und kommentiert diesen zum ersten Mal vollständig. Warum das in 100 Jahren noch nie passiert
ist, erklärt die Forscherin: „Im Mittelpunkt des Interesses standen meist die Grenzziehung sowie das sogenannte
Anschlussverbot an Deutschland.“
Kaum Augenmerk wurde bislang anderen Artikeln des Vertrages von St. Germain geschenkt, die unter anderem die Verfolgung
von Kriegsverbrechern behandeln. Oder ob und welche Kulturgüter, die einst Habsburger in Italien in Besitz
genommen hatten, restituiert wurden.
Das Forschungsprojekt soll im kommenden Jahr am 16. Juli 2020 abgeschlossen werden. Rechtzeitig zur 100-jährigen
Wiederkehr des Tages, an dem der Vertrag von St. Germain tatsächlich in Kraft getreten ist.
Wissenschaftlicher Dialog
Ein „Rechtshistorischer Dialog“ am 15. Oktober 2019 an der Universität Graz setzt sich auch mit dem Vertrag
von St. Germain auseinander. Den Vortrag hält Rechtshistoriker Thomas Olechowski von der Universität
Wien. Anschließend diskutieren unter der Moderation von Anita Ziegerhofer die Kunsthistorikerin Bernadette
Biedermann (Uni Graz), Rechtshistoriker Herbert Kalb (Uni Linz), Juristin Laura Rathmanner (Uni Wien) und Historiker
Stefan Wedrac (Österreichische Akademie der Wissenschaften).
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