Schulstarthilfe des Landes Tirol noch bis 30. September beantragen!
Innsbruck (lk) - Der Schulanfang stellt mit vielen anfallenden Kosten für einkommensschwächere
Familien und Alleinerziehende oftmals eine finanzielle Herausforderung dar. Familienlandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf
betont: „Für betroffene Familien bieten wir seitens des Landes mit der Schulstarthilfe eine Unterstützung
an. Ich möchte möglichst viele Eltern dazu aufrufen, die Hilfeleistung in Anspruch zu nehmen“. Die Landesförderung
in Höhe von 150 Euro pro schulpflichtigem Kind ist einkommensabhängig und kann für das Schuljahr
2019/2020 noch bis spätestens 30. September 2019 beantragt werden.
10.600 genehmigte Anträge im Jahr 2018
Im Vorjahr wurden knapp 10.600 Anträge zur Schulstarthilfe genehmigt. Der ausbezahlte Förderbetrag belief
sich auf knapp 2,3 Millionen Euro. Die Schulstarthilfe wird abhängig vom Familieneinkommen für Kinder
zwischen sechs und 15 Jahren zuerkannt und einmal jährlich ausbezahlt.
So funktioniert die Antragsstellung
Die Schulstarthilfe kann über das Online-Formular unter tirol.gv.at/schulstarthilfe
beantragt werden. Alle konkreten Informationen dazu finden sich ebenfalls auf dieser Website. Ist eine digitale
Antragsstellung nicht möglich, wird nach Kontaktaufnahme mit der Abteilung Gesellschaft und Arbeit ein Antragsformular
in Papierform zur Verfügung gestellt.
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