Landesrat Gantner: Langfristiger Beitrag zur Energieautonomie
Bregenz (vlk) - Neben der Wasserkraft spielt die Photovoltaik eine zentrale Rolle, um bei der Stromversorgung
das Ziel der Energieautonomie Vorarlberg zu erreichen. Mit einer Förderung für Stromspeicher für
Photovoltaikanlagen leistet das Land hier einen wichtigen Beitrag. Gefördert werden die ersten 120 Anlagen
auf der Warteliste der OeMAG-Abwicklungsstelle für die Ökostromförderung 2019. Pro Speicher gibt
es bis zu 2.800 Euro aus Landesmitteln. "Mit Batteriespeicher kann deutlich mehr Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage
für das Haus genutzt werden. Speicher helfen außerdem erneuerbare Technologien besser in das gesamte
Energiesystem zu integrieren", erläutert Landesrat Christian Gantner die Förderaktion. Diese startet
am 2. September.
Um die in einem einstimmigen Beschluss des Vorarlberger Landtags angepeilte 100-prozentige Stromversorgung auf
Basis erneuerbarer Energieträger bis zum Jahr 2030 zu erreichen, muss bei der Photovoltaik das Ausbautempo
verdoppelt werden („5.000 Dächer Programm“). Doch das kann künftig zu Engpässen im Netz führen
und im Extremfall den Ausbau der Photovoltaik hemmen. „Speicher, sofern sie netzdienlich betrieben werden, können
zur Netzentlastung beitragen und den weiteren Ausbau von Photovoltaik-Anlagen mit möglichst geringen Kosten
unterstützen“, so Landesrat Gantner.
Stromspeicher werden grundsätzlich im Auftrag des Bundes von der OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom)
auf Basis des Ökostromgesetzes gefördert. Aber die entsprechenden Mittel sind jeweils nach kürzester
Zeit ausgeschöpft. „Die Errichtung von Stromspeichern für Photovoltaikanlagen in Vorarlberg soll nicht
am Finanziellen scheitern“, betont Landesrat Gantner. Deshalb können Förderwerber, die einen Antrag bei
der OeMAG gestellt haben, aber nicht zum Zug gekommen sind, alternativ einen Investitionszuschuss des Landes erhalten.
Durch dieses ergänzende Förderprogramm soll die Zahl der in Vorarlberg geförderten Stromspeicher
mehr als verdoppelt werden.
Die Landesförderung beträgt pro Speicher bis zu 2.800 Euro. Die Speicher müssen durch entsprechende
Steuerung netzdienlich betrieben werden. Es ist kein Antrag erforderlich. Förderwerber, die bereits einen
Antrag bei der OeMAG gestellt haben und mit Stichtag 1. September 2019 nicht im Kontingent berücksichtigt
werden können, werden von der OeMAG im Auftrag des Landes kontaktiert und über die Förderaktion
informiert. Die Reihung erfolgt gemäß der Warteliste der OeMAG, die Förderaktion ist mit den verfügbaren
Budgetmitteln beschränkt. Die Förderwerber haben drei Wochen Zeit, das Angebot des Landes anzunehmen.
|