Korneuburg/Wien (bmvrj) - Am 27. August besuchten Bundeskanzlerin Dr. Brigitte Bierlein und Vizekanzler und
Justizminister Dr. Clemens Jabloner gemeinsam die Justizanstalt Korneuburg. Beide nutzten die Gelegenheit, um sich
bei einer Führung durch die Justizanstalt und bei ausführlichen Gesprächen mit der Anstaltsleitung
und den Bediensteten einen umfassenden Überblick über den Strafvollzug zu machen.
„Die Justiz liegt mir besonders am Herzen und zeichnet unser Land aus“, betonte Bundeskanzlerin Dr. Bierlein beim
Besuch. „Die Beamtinnen und Beamten der Justizwache und alle Bediensteten leisten täglich, oft ungeachtet
von der Öffentlichkeit, einen wichtigen Beitrag für unser aller Sicherheit, für die Nachhaltigkeit
einer friedvollen Gesellschaft und für unsere Demokratie. Der Besuch in der Justizanstalt Korneuburg gemeinsam
mit Vizekanzler und Justizminister Jabloner hat das auf beeindruckende Weise gezeigt und ich danke meinen Gesprächspartnern
für die ehrlichen Worte. Allen Bediensteten gilt mein großer Dank und Respekt für diese nicht hoch
genug zu schätzende, wertvolle und für die Zukunft unabdingbare Tätigkeit“, so die Bundeskanzlerin
weiter.
„Die Justizanstalt Korneuburg ist eine Vorzeigeanstalt für einen modernen, sicheren und menschenrechtskonformen
Strafvollzug. Die Strafvollzugsbediensteten stellen sich tagtäglich großen Herausforderungen und enormen
Belastungen“, schließt sich Vizekanzler Jabloner an. „Der Strafvollzug benötigt eine dringende Anpassung
an aktuelle Gegebenheiten. Auch wenn ich nur einige wenige Monate das Amt des Justizministers ausübe, ist
es mein entschiedenes Anliegen, dringend erforderliche Schritte zur Verbesserung des Strafvollzugs zu setzen. Wir
ersetzen nun nicht nur die überalterte Vollzugsordnung durch ein neues Handbuch, sondern schicken diese Woche
auch eine Strafvollzugsgesetznovelle in Begutachtung. Sie könnte noch heuer beschlossen werden“, so Jabloner
weiter.
Die Novelle sieht etwa eine Erweiterung des elektronisch überwachten Hausarrestes auf zu verbüßende
Freiheitsstrafen von bis zu 24 Monaten vor (ausgenommen bleiben Straftäter, die wegen schwerer Gewalt- oder
Sexualverbrechen verurteilt wurden). Zudem soll der Betrieb von Anlagen zum Auffinden von Mobiltelefonen und Stören
und Unterdrücken von Mobilfunkfrequenzen in den Justizanstalten oder auch der Einsatz von Bodycams ermöglicht
werden.
In Kürze wird auch die neue Vollzugsordnung erlassen, die als klare Handlungsanleitung im Strafvollzugsalltag
dient und damit sowohl die tägliche Arbeit in den Justizanstalten erleichtert, als auch die (Rechts-)Sicherheit
erhöht.
Die Justizanstalt Korneuburg ist ein gerichtliches Gefangenenhaus und für den Vollzug der Untersuchungshaft
bei jugendlichen und erwachsenen Straftäterinnen und Straftätern zuständig. In der Anstalt werden
darüber hinaus Insassen angehalten, die einen Strafrest von bis zu 18 Monaten zu verbüßen haben.
In der Justizanstalt befinden sich aktuell 266 Inhaftierte.
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