Umwelt-Landesrätin Schaar stellt sich klar gegen Krško-Ausbaupläne und verweist auf
jüngstes EuGH-Urteil, das Kärntens Forderung nach einer grenzüberschreitenden UVP (Espoo-Konvention)
bestätigt
Krško/Klagenfurt (lpd) - Ganz klar gegen die Krško-Ausbaupläne Sloweniens stellt sich Kärntens
Umwelt-Landesrätin Sara Schaar am 26. August. „Es ist unverständlich, dass Slowenien am Weiterbetrieb
des veralteten Atomkraftwerks Krško festhält und sogar seinen Ausbau plant – trotz Sicherheitsbedenken von
Experten, massiven Protesten und des neuesten EuGH-Urteils“, so Schaar.
So hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) erst kürzlich festgestellt, dass Belgien bei der Laufzeitverlängerung
zweier umstrittener Atommeiler (Doel 1 und 2 bei Antwerpen) gegen Europarecht verstoßen habe. Der Weiterbetrieb
hätte nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) genehmigt werden dürfen und es hätte
– aufgrund der Grenznähe zu den Niederlanden – auch ein grenzüberschreitendes Verfahren (Espoo-Konvention)
durchgeführt werden sollen. Die Auswirkungen auf die Umwelt müssten nun, so der EuGH, nachträglich
untersucht werden.
Schaar: „Slowenien darf das kürzlich ergangene Urteil des EuGH nicht ignorieren. Es bestätigt Kärntens
langjährige Forderung, dass bei Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken in Grenznähe eine grenzüberschreitende
UVP notwendig ist“, betont die Umweltreferentin.
Über die Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken in österreichischer Grenznähe wurde zuletzt
auch bei der Landesnaturschutz- und Umweltreferentenkonferenz in Graz Ende Juni diskutiert und einmal mehr eine
verpflichtende, grenzüberschreitende UVP für die von Slowenien geplante Laufzeitverlängerung für
das Kernkraftwerk Krško beschlossen. Darin wurde die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus aufgefordert,
eine verpflichtende, grenzüberschreitende UVP bei Anträgen auf Laufzeitverlängerungen und eine Begrenzung
von Laufzeiten mit einer Höchstgrenze von 40 Jahren für Kernkraftwerke in der EU und der Schweiz zu prüfen
und auf Grundlage der Espoo-, Aarhus-Konventionen und der UVP-Richtlinie einzufordern.
„Die Risiken für die Bevölkerung durch das AKW Krško sind enorm – das Werk ist veraltet, störanfällig
und befindet sich zudem in einer der seismisch aktivsten Zonen Europas. Es ist absolut unverständlich, dass
Slowenien angesichts dieser Tatsachen Ausbaupläne wälzt. Hier braucht es ein klares Nein und einen gemeinsamen
nationalen und internationalen Schulterschluss“, bekräftigt Schaar. „Das EuGH-Urteil gibt uns Rückenwind
– Nachbarländer müssen bei solch weitereichenden Zukunftsentscheidungen eingebunden werden.“
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