Wien (bmvrdj) - Am 5. September unterzeichneten der Generaldirektor für den Strafvollzug Mag. Friedrich
Koenig für das BMVRDJ und Generalmajor Mag. Friedrich Schrötter für das BMLV ein gemeinsames Verwaltungsübereinkommen.
In Zukunft werden das Bundesministerium für Landesverteidigung und das Bundesministerium für Verfassung,
Reformen, Deregulierung und Justiz sich gegenseitig bei verschiedenen Angelegenheiten Assistenz leisten.
Dazu zählen etwa Überstellungstransporte von Insassen von Justizanstalten mit geschützten militärischen
Fahrzeugen oder Rückführungsflüge von Strafgefangenen mit militärischen Luftfahrzeugen zur
Verbüßung ihrer (Rest)Haftstrafe im Heimatland. Die Evakuierungen von Insassen aus Justizanstalten werden
in Katastrophenfällen künftig ebenfalls beim Transport durch das BMLV unterstützt.
„Es freut mich sehr, dass unsere Ressorts gemeinsame Synergien nutzen und so ein besonders effizientes und sparsames
Vorgehen ermöglichen“, betont Generaldirektor für den Strafvollzug Mag. Friedrich Koenig bei der Unterzeichnung.
Das Verwaltungsübereinkommen sieht auch den Einsatz von militärischen Suchtmittelspürhunden in Justizanstalten
vor, wobei dieser immer durch Organe der Strafvollzugsverwaltung begleitet wird. Darüber hinaus soll wechselseitige
Ausbildungsunterstützung gewährt werden: Angehörige der Militärpolizei können beispielsweise
durch Angehörige der Strafvollzugsverwaltung im Rahmen der Kurse „Ordnungseinsatz“ und „Gefangenen- und Internierungswesen“
ausgebildet werden. Angehörige der Strafvollzugsverwaltung haben künftig die Möglichkeit sich durch
Angehörige des BMLV in bestimmten Einsatztechniken weiterbilden zu lassen.
„Wir unterstützen gerne und helfen mit unseren Fähigkeiten. Auch hier zeigt sich, dass das Bundesheer
unverzichtbar für die Sicherheit ist“, so stellvertretender Sektionschef Mag. Schrötter.
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