LHStv.in Schaunig: Mietsenkungsprogramm greift nachhaltig – Tausende Wohneinheiten von Preisreduktion
betroffen – Appell an Bund, gemeinnützigen Sektor nicht weiter aufzuweichen
Klagenfurt (lpd) - In gemeinnützigen Wohnanlagen, deren Errichtung nach dem Wohnbauförderungsgesetz
1992 oder 1997 erfolgte und 21 Jahre zurückliegt, konnten im Rahmen des Mietsenkungsprogramm per Antrag die
Mietpreise auch 2019 gesenkt werden. „Mit den Änderungen im Wohnbauförderungsgesetz 2018 wurden unterschiedliche
Maßnahmen geschaffen, um die Mietpreise auch für andere Anlagen im gemeinnützigen Wohnbau abzusenken.
Beispielsweise lässt sich die Miete reduzieren, wenn die gemeinnützigen Wohnbauträger die Laufzeit
der Darlehenskredite verlängern oder eine vorzeitige begünstigte Rückzahlung der Kredite in Anspruch
nehmen. Da beide Optionen an die Voraussetzung gekoppelt sind die damit erreichten Einsparungen an die Mieterinnen
und Mieter des entsprechenden Objektes weiterzugeben, kommen diese Maßnahmen auch tatsächlich an“, erklärt
LHStv.in Schaunig.
„Darüber hinaus ist eine Absenkung der Mieten für bestimmte gemeinnützige Wohnanlagen im 21. Jahr
ohnedies möglich“, erinnert die Wohnbaureferentin. Diese Tatsache trifft im heurigen Jahr auf weitere 625
Wohneinheiten zu, die bereits entsprechend die Mietensenkung beantragt haben. Im Zeitraum 2017 bis 2023 kann so
eine Reduktion der Mietpreise von mindestens 6.105 weiteren Wohneinheiten erreicht werden. Besonders erfreulich
ist, dass das Potential alljährlich ausgeschöpft und Kärntnerinnen und Kärntner, die in gemeinnützigen
Wohnbauten leben, davon nachhaltig und langfristig profitieren, denn Preisänderungen ergeben sich nach Absenkung
ausschließlich aus notwendigen Indexanpassungen.
„Wir in Kärnten zeigen, wie es geht und werden auch im Rahmen der kommende Woche, Freitag, in Kärnten
stattfindenden LandeswohnbaureferentInnenkonferenz 2019 unsere Vorstellung vom leistbaren Wohnen präsentieren“,
so Schaunig. Anstatt die funktionierende Mietpreisbremse „gemeinnütziger Wohnbau“ durch die WGG-Novelle auszuhöhlen,
hätte sich der Bund um wirksame Mietpreisobergrenzen auch am privaten Sektor bemühen müssen, um
alle Mieterinnen und Mieter nachhaltig zu entlasten. Da die Mietpreisobergrenze als Bundesmaterie gilt, hofft die
Kärntner Wohnbaureferentin auf die neue Regierung, die im September gewählt wird und appelliert: „Dafür
müsste lediglich im Mietrechtsgesetz ein Paragraph geändert und für alle Mietwohnungen geltend gemacht
werden. Noch ist es nicht zu spät nachhaltig für leistbares Wohnen in ganz Österreich – egal ob
gemeinnützig oder privat – zu sorgen.“
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