Staatsbürgerschaft verbunden
 mit Rechten und Pflichten

 

erstellt am
16. 09. 19
13:00 MEZ

LH Kaiser verlieh Staatsbürgerschaften an 40 neue Kärntnerinnen und Kärntner – Kaiser-Appell: „Als neue Staatsbürger beitragen, dass sich unser Land weiterentwickelt!“
Klagenfurt (lpd) - Im Spiegelsaal der Kärntner Landesregierung hieß Landeshauptmann Peter Kaiser am 16. September 40 neue Kärntnerinnen und Kärntner im Zuge der Verleihung von Staatsbürgerschaften Willkommen. Sie kommen aus 17 verschiedenen Nationen und all ihre Anträge wurden positiv behandelt. „Mit ihrem Gelöbnis heute bestätigen Sie, allen Aufgabenstellungen und Rechten entsprechend Folge zu leisten. Es ist dieses Gelöbnis und der damit verbundene Erhalt der Staatsbürgerschaft ein bedeutender Moment für Sie alle. Sie werden heute Österreicher, sie werden heute Kärntner“, betonte der Landeshauptmann bei seiner Begrüßung.

Kaiser sagte, dass der Blick des Landes Kärnten in die Zukunft gerichtet ist, auf Menschlichkeit und auf sozialen Zusammenhalt ausgerichtet ist und forderte von den neuen Staatbürgerinnen und Staatsbürgern auch ein, dazu beizutragen, dass sich unser Land weiterentwickeln könne. „Eine Gesellschaft funktioniert nur so gut, wie sich jede und jeder einbringt, um einen positiven Beitrag für unser gesellschaftliches Zusammenleben zu leisten. Kärnten hat ein klares Ziel: wir räumen jeder Kultur einen Platz ein. Aber die Demokratie bringt es mit sich, dass Sie alle Rechte und auch Pflichten haben“, erklärte Kaiser.

Die Gelöbnisformel "Ich gelobe, dass ich der Republik Österreich als getreuer Staatsbürger angehören, ihre Gesetze stets gewissenhaft beachten und alles unterlassen werde, was den Interessen und dem Ansehen der Republik abträglich sein könnte und bekenne mich zu den Grundwerten eines europäischen demokratischen Staates und seiner Gesellschaft" wurde vom Leite der Abteilung für Staatsbürgerschaft und Fremdenwesen, Gerhard Jesernig, vorgelesen. Mit einem „Ich gelobe“ erhielten 29 neue Kärntnerinnen und Kärntner, drei Ehegatten und acht Kinder im Rahmen des festlichen Aktes ihre Staatsbürgerschaft.

 

 

 

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