Budgetausschuss macht Weg für gestaffelte Pensionserhöhung 2020 frei
Wien (pk) - Beim Pensionsgipfel am 28. August haben ÖVP, SPÖ und FPÖ vereinbart, niedrige
Pensionen über das gesetzlich vorgesehene Ausmaß anzuheben. Um bis zu 3,6% sollen diese im kommenden
Jahr steigen. Am 12. September hat der Budgetausschuss des Nationalrats im Zuge der Beratungen über die Steuerreform
2020 grünes Licht für einen entsprechenden Gesetzentwurf gegeben. Neben ÖVP, SPÖ und FPÖ
stimmte, trotz teilweiser Bedenken, auch die Liste JETZT für die kurzfristig von ÖVP und FPÖ vorgelegte
Initiative. Ebenso machte der Ausschuss mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit den Weg für weitere Zweckzuschüsse
an die Länder in Zusammenhang mit der Abschaffung des Pflegeregresses frei.
Pensionserhöhung ist mit 94 € gedeckelt
Konkret sieht das Pensionsanpassungsgesetz 2020 vor, Pensionen bis 1.111 € im kommenden Jahr um 3,6% zu erhöhen.
Das gilt auch für die Ausgleichszulage und diverse Opferrenten, etwa nach dem Heimopferrentengesetz und dem
Verbrechensopfergesetz. Über diesem Betrag wird die Erhöhung bis zu einer Pension von 2.500 € auf 1,8%
abgeschmolzen. Für die übrigen Pensionen kommt der gesetzliche Anpassungsfaktor von 1,8% zum Tragen,
wobei ein Deckel von 94 € - das betrifft Gesamtpensionen über 5.220 € - eingezogen wurde.
Außertourlich angehoben wird außerdem die Ausgleichszulage für Ehepaare. Sie wird 2020 von 1.398,97
€ (Wert 2019) auf 1.472 € steigen. Damit wollen die Abgeordneten sicherstellen, dass betroffene AusgleichszulagenbezieherInnen
durch die gleichzeitig vorgesehene Streichung der Steuerbefreiung der Ausgleichszulage keine Einkommenseinbußen
erleiden. Hintergrund für die Streichung dieses Steuerprivilegs ist das Ziel, AusgleichszulagenbezieherInnen
und Personen mit gleich hoher Eigenpension künftig steuerrechtlich gleichzustellen. Etwaige rückerstattete
Sozialversicherungsbeiträge (Stichwort "Negativsteuer") sind bei der Berechnung der Ausgleichszulage
ausdrücklich nicht zu berücksichtigen.
Die Zusatzkosten für die außerordentliche Pensionserhöhung werden mit insgesamt 367,6 Mio. € für
2020 angegeben. Davon entfallen 344 Mio. € auf den Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung (ASVG, BSVG, GSVG),
23 Mio. € auf Beamtenpensionen und 600.000 auf Opferrenten. Abseits der Pensionserhöhung erhalten Unternehmen
mit der ASVG-Novelle mehr Zeit, um ihre Software an die neuen Meldepflichten für Lohndaten anzupassen: Die
Frist, bis zu der keine Säumniszuschläge für bestimmte Meldeverstöße vorgeschrieben werden
dürfen, wird rückwirkend um sieben Monate bis Ende März 2020 verlängert.
NEOS halten Vorgangsweise für geschäftsordnungswidrig
Kritik am Beschluss übten die NEOS. Sie äußerten nicht nur inhaltliche Bedenken, sondern werteten
es auch als geschäftsordnungswidrige Vorgangsweise, den Gesetzesantrag zur Pensionsanpassung in Verhandlung
zu nehmen. Der erforderliche inhaltliche Zusammenhang zur Steuerreform sei nicht gegeben, meinte Karin Doppelbauer
und kündigte an, das in der Präsidiale besprechen zu wollen. Auch JETZT-Finanzsprecher Bruno Rossmann
sprach von einer "nicht ganz sauberen Lösung". Ausschussvorsitzender Peter Haubner ließ den
Antrag dennoch zu, auch SPÖ-Abgeordneter Kai Jan Krainer ortet eine geschäftsordnungskonforme Vorgangsweise.
Was die Pensionsanpassung selbst betrifft, meinte Doppelbauer, es sei nicht so, dass sie BezieherInnen einer kleinen
Pension die vorgesehene Erhöhung nicht gönne. Dieses "Wahlzuckerl" koste aber 400 bis 500 Mio.
€. Dieses Geld hätte sie gerne in anderer Verwendung – etwa für Klimaschutz, Bildung oder Infrastruktur
– gesehen. Noch dazu, wo die im Steuerreformpaket enthaltene Erhöhung des Pensionistenabsetzbetrags weitere
200 Mio. € koste. Einzig positiv sieht Doppelbauer die Einfügung einer Bestimmung zur Begrenzung der Erhöhung
von Sonderpensionen.
Nicht uneingeschränkt überzeugt ist auch JETZT-Finanzsprecher Bruno Rossmann. Er behielt sich in diesem
Sinn vor, im Plenum anders als im Ausschuss abzustimmen. Die Staffelung sei an sich okay, erklärte Rossmann,
es schmerze aber, dass Pensionen über 5.220 € immer noch um 94 € erhöht würden. Zudem sieht er nicht
ein, dass BezieherInnen niedriger Pensionen stärker entlastet werden als ArbeitnehmerInnen mit niedrigem Einkommen,
da PensionistInnen durch die Steuerreform und durch die Sonderanpassung der Pensionen doppelt profitieren.
ÖVP-Abgeordneter Karlheinz Kopf hielt Rossmann entgegen, dass auch ArbeitnehmerInnen regelmäßig
Lohnerhöhungen erhalten. Auch dabei würden teilweise Sockelbeträge vereinbart. Zudem seien etliche
Lohnabschlüsse zuletzt über 1,8% gelegen. Was von SPÖ-Abgeordnetem Kai Jan Krainer angesprochene
gesetzestechnische Ungereimtheiten in Bezug auf die Anrechnung des Sozialversicherungsbonus bei der Berechnung
der Ausgleichszulage betrifft, bot Finanzminister Eduard Müller Unterstützung des Finanzministeriums
bei der Ausformulierung an.
Abschaffung des Pflegeregresses: Bund gewährt Ländern auch 2019 und 2020 gesonderte Zweckzuschüsse
Mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit vom Budgetausschuss auf den Weg gebracht wurde ein Gesetzentwurf, der einen vollen
Kostenersatz für die Abschaffung des Pflegeregresses auch für die Jahre 2019 und 2020 sicherstellt. Der
Bund wird den Ländern demnach jeweils im Dezember wieder einen entsprechenden Zweckzuschuss aus dem Pflegefonds
überweisen. Berechnungsbasis für die Zuteilung der Mittel bildet die Abrechnung 2018, wobei die Länder
das Geld den betroffenen Gemeinden, Städten, Sozialhilfefonds und Sozialhilfeverbänden weiterzuleiten
haben.
Schon 2018 hatte der Bund den Ländern zusätzlich zu den im ASVG verankerten 100 Mio. € weitere 240 Mio.
€ zur Verfügung gestellt, wobei eine genaue Abrechnung im Nachhinein vereinbart wurde.
Die SPÖ begründete die Ablehnung der Gesetzesinitiative damit, dass aufgrund der noch nicht vorliegenden
Endabrechnung für 2018 nicht feststeht, wieviel Geld die Länder 2019 und 2020 erhalten werden. Sie brachte
deshalb einen Alternativvorschlag ein, der bei der Abstimmung über die Antragsteller hinaus jedoch nur die
Zustimmung der Liste JETZT erhielt und damit in der Minderheit blieb. Der Antrag sah einen vorläufigen Zweckzuschuss
für beide Jahre von jeweils 300 Mio. € vor, wobei jene Beträge, die gemäß ASVG zur Auszahlung
gelangen, angerechnet werden sollten.
Seitens der NEOS merkte Abgeordnete Doppelbauer zum vorliegenden Gesetzentwurf an, dieser zeige sehr gut, welche
finanziellen Folgewirkungen Wahlzuckerl haben könnten, sei doch die Abschaffung des Pflegeregresses 2017 als
solches beschlossen worden.
Seit 2018 ist ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen,
deren Angehörigen, ErbInnen sowie GeschenknehmerInnen im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten
unzulässig.
|