Nationaler „Tag der pflegenden Angehörigen“ als
 Zeichen der Anerkennung für wertvolle Tätigkeit

 

erstellt am
12. 09. 19
13:00 MEZ

Soziallandesrat Christian Illedits: Österreichweit einzigartiges Pilotprojekt des Burgenlandes startet per 1. Oktober 2019
Eisenstadt (blms) - Am 13. September findet in Österreich der erste nationale „Tag der pflegenden Angehörigen“ statt. Dabei handelt es sich um eine wichtige bewusstseinsbildende Maßnahme, die von der Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger initiiert und vom Sozialministerium ebenso unterstützt wird, wie vom Land Burgenland. Im Burgenland stellen die pflegenden Angehörigen nämlich eine wichtige Zielgruppe des "Zukunftsplan Pflege" dar. „Pflege und Betreuung sind die ureigenen Themen des Sozialstaates und sind die ausschlaggebenden Zukunftsthemen unserer Gesellschaft, denn sie bestimmen die Lebensrealität nahezu jeder burgenländischen Familie - für Pflegebedürftige oder deren Angehörige. Pflegende Angehörige leisten deshalb einen enormen Beitrag zum Funktionieren unserer Gesellschaft. Der ihnen gewidmete Tag ist ein Zeichen der höchsten Anerkennung ihrer wertvollen und zeitintensiven Tätigkeit. Die Demographie zeigt uns: die Menschen werden älter. Die bislang größte Seniorenumfrage zu diesem Thema zeigt uns: sie möchten zu Hause gepflegt werden – im Burgenland zu fast 99 Prozent“, betonte Soziallandesrat Christian Illedits gegenüber Medienvertretern.

Pflegende Angehörige übernehmen Verantwortung für ihre Mitmenschen, opfern ihre Zeit und geben oftmals dafür ihre Dienstverhältnisse auf. Das heißt, sie verlieren ihr Einkommen und leben vom Pflegegeld ihrer Angehörigen, sind nicht sozialrechtlich abgesichert, müssen sich von diesem Geld also auch noch selbst versichern, verlieren wertvolle Pensionsjahre und müssen – meist in fortgeschrittenem Alter – nach Jahren der Arbeitslosigkeit den Weg zurück in den Arbeitsmarkt finden. Daher wird ab dem 1. Oktober dieses Jahres auch eine der wichtigsten Maßnahme des burgenländischen „Zukunftsplan Pflege“ umgesetzt: das Anstellungsmodell für pflegende Angehörige. Pflegende Angehörige können sich hinkünftig sozialversicherungsrechtlich absichern und finanziell unterstützen lassen - durch eine Anstellung bei der Pflegeservice Burgenland GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der KRAGES.

Das Anstellungsmodell
Voraussetzungen sind das erwerbsfähige Alter sowie der Verwandtschaftsgrad bis zur zweiten Parentel. Verpflichtend ist die Absolvierung einer vom Land Burgenland finanzierten Grundausbildung in den ersten zwölf Monaten nach Anstellung. Dies, und Unterstützungsbesuche durch ausgebildetes Personal, sorgen erstmals für Qualitätsstandards bei der Pflege daheim. Es gibt drei Anstellungsmodelle, die dem von Experten berechneten Bedarf entsprechen. Die Entlohnung erfolgt mit 1.700 Euro netto bei einer 40-Stunden-Anstellung. Illedits dazu: „Pflegende Angehörige und die zu pflegende Person haben auch künftig einen Teil ihrer Pension und ihres Pflegegeldes zu investieren, jedoch fließt dieses Geld in die Absicherung der Pflegenden und in die Qualität der Pflege. Das ist absolutes Neuland. In Österreich gibt es derzeit kein vergleichbares Modell. Wir haben dieses Modell daher als Pilotprojekt mit Evaluierung Ende 2021 konzipiert. Dieser erste und wichtige Schritt war notwendig, um den pflegenden Angehörigen endlich jene Anerkennung und Sicherheit zu bieten, die sie auch verdienen!“

Informationsveranstaltungen pflegende Angehörige
Um alle Burgenländerinnen und Burgenländer umfassend über das Modell in Kenntnis zu setzen, werden im Oktober dieses Jahres in allen Bezirken Informations-Abende stattfinden. Die Auftaktveranstaltung wird gleichzeitig mit dem Start des Modells am 1. Oktober 2019 um 19.00 Uhr in Schattendorf stattfinden. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind zu diesen Veranstaltungen willkommen. Neben Soziallandesrat Christian Illedits werden die Geschäftsführung der KRAGES und Pflegeservice Burgenland GmbH sowie Pflege- und Sozialberaterinnen anwesend sein.

Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage für das neue Anstellungsmodell findet sich im Sozialhilfegesetz (SHG). Dieses wird in der kommenden Sitzung des Burgenländischen Landtages, am 19. September, novelliert. Eine weitere gesetzliche Grundlage für Maßnahmen des Pflegeplans wird das Sozialeinrichtungsgesetz (SEG) bilden. Das SEG wird nächste Woche in den Landtag einlaufen und gelangt im Oktober zum Beschluss. Es regelt die Einrichtung und den Betrieb zur Pflege und Betreuung bedürftiger bzw. betagter Personen.

Mindestgröße 60 Betten
Neue Häuser müssen laut diesem neuen Gesetz über mindestens 60 Betten verfügen. Dabei entstehen je fünf Zwölfer-Einheiten, die unterschiedlich nutzbar sind - für Menschen, die körperliche Behinderungen aufweisen oder eine spezielle Versorgung benötigen. „Diese von Experten berechnete Größe bietet die besten Voraussetzungen für ein optimales Pflegeangebot und eine kluge Organisation. Zudem deckt die Größe den burgenländischen Bedarf bis 2030. Bestehende kleinere Einheiten bleiben unverändert erhalten, denn die Burgenländerinnen und Burgenländer benötigen diese Einrichtungen nach wie vor“, so Illedits.

Gemeinnützigkeit der Betreiber
Zudem verankert das neue Gesetz die Gemeinnützigkeit als Betriebsvoraussetzung. Das heißt, Gewinne, die aus Pflege- und Betreuungstätigkeit entstehen, müssen wieder in die Pflege, die Betreuung und die Verbesserung der Infrastruktur sowie in die Qualität der Sozialeinrichtungen fließen. Gewinne dürfen nicht ausgeschüttet oder für sonstige andere Zwecke verwendet werden. Betreiber haben vier Jahre Zeit, um auf eine gemeinnützige Organisation ihres Betriebes umzustellen. Soziallandesrat Illedits dazu abschließend: „Das Land Burgenland unterstützt den ersten österreichischen ‚Tag der pflegenden Angehörigen‘. Sie stehen im Mittelpunkt des 21 Maßnahmen umfassenden ‚Zukunftsplan Pflege‘. Sie erhalten bereits in drei Wochen die Möglichkeit einer Anstellung, einer Pensionsvorsorge, einer Sozialversicherung. Zusätzlich werden sie durch ein verstärktes Informationsangebot entlastet. In einer Notsituation, wie ein Pflegebedarf sie darstellt, benötigen Betroffene zuverlässige Informationen und kompetente Ansprechpartner. Der burgenländische Pflegeatlas liegt kostenlos in allen Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie in der Landesregierung auf und ist auf http://www.burgenland.at abrufbar. Er bietet einen kompletten Überblick über alle Angebote und Fördermöglichkeiten seitens des Landes. An allen Bezirkshauptmannschaften kümmern sich Pflege- und SozialberaterInnen, sogenannte Case- and Care-Manager, die unter der burgenländischen Pflegehotline 057/600-1000 telefonisch erreichbar sind, individuell um Anfragen.“

 

 

 

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