Soziallandesrat Christian Illedits: Österreichweit einzigartiges Pilotprojekt des Burgenlandes
startet per 1. Oktober 2019
Eisenstadt (blms) - Am 13. September findet in Österreich der erste nationale „Tag der pflegenden Angehörigen“
statt. Dabei handelt es sich um eine wichtige bewusstseinsbildende Maßnahme, die von der Interessengemeinschaft
pflegender Angehöriger initiiert und vom Sozialministerium ebenso unterstützt wird, wie vom Land Burgenland.
Im Burgenland stellen die pflegenden Angehörigen nämlich eine wichtige Zielgruppe des "Zukunftsplan
Pflege" dar. „Pflege und Betreuung sind die ureigenen Themen des Sozialstaates und sind die ausschlaggebenden
Zukunftsthemen unserer Gesellschaft, denn sie bestimmen die Lebensrealität nahezu jeder burgenländischen
Familie - für Pflegebedürftige oder deren Angehörige. Pflegende Angehörige leisten deshalb
einen enormen Beitrag zum Funktionieren unserer Gesellschaft. Der ihnen gewidmete Tag ist ein Zeichen der höchsten
Anerkennung ihrer wertvollen und zeitintensiven Tätigkeit. Die Demographie zeigt uns: die Menschen werden
älter. Die bislang größte Seniorenumfrage zu diesem Thema zeigt uns: sie möchten zu Hause
gepflegt werden – im Burgenland zu fast 99 Prozent“, betonte Soziallandesrat Christian Illedits gegenüber
Medienvertretern.
Pflegende Angehörige übernehmen Verantwortung für ihre Mitmenschen, opfern ihre Zeit und geben oftmals
dafür ihre Dienstverhältnisse auf. Das heißt, sie verlieren ihr Einkommen und leben vom Pflegegeld
ihrer Angehörigen, sind nicht sozialrechtlich abgesichert, müssen sich von diesem Geld also auch noch
selbst versichern, verlieren wertvolle Pensionsjahre und müssen – meist in fortgeschrittenem Alter – nach
Jahren der Arbeitslosigkeit den Weg zurück in den Arbeitsmarkt finden. Daher wird ab dem 1. Oktober dieses
Jahres auch eine der wichtigsten Maßnahme des burgenländischen „Zukunftsplan Pflege“ umgesetzt: das
Anstellungsmodell für pflegende Angehörige. Pflegende Angehörige können sich hinkünftig
sozialversicherungsrechtlich absichern und finanziell unterstützen lassen - durch eine Anstellung bei der
Pflegeservice Burgenland GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der KRAGES.
Das Anstellungsmodell
Voraussetzungen sind das erwerbsfähige Alter sowie der Verwandtschaftsgrad bis zur zweiten Parentel. Verpflichtend
ist die Absolvierung einer vom Land Burgenland finanzierten Grundausbildung in den ersten zwölf Monaten nach
Anstellung. Dies, und Unterstützungsbesuche durch ausgebildetes Personal, sorgen erstmals für Qualitätsstandards
bei der Pflege daheim. Es gibt drei Anstellungsmodelle, die dem von Experten berechneten Bedarf entsprechen. Die
Entlohnung erfolgt mit 1.700 Euro netto bei einer 40-Stunden-Anstellung. Illedits dazu: „Pflegende Angehörige
und die zu pflegende Person haben auch künftig einen Teil ihrer Pension und ihres Pflegegeldes zu investieren,
jedoch fließt dieses Geld in die Absicherung der Pflegenden und in die Qualität der Pflege. Das ist
absolutes Neuland. In Österreich gibt es derzeit kein vergleichbares Modell. Wir haben dieses Modell daher
als Pilotprojekt mit Evaluierung Ende 2021 konzipiert. Dieser erste und wichtige Schritt war notwendig, um den
pflegenden Angehörigen endlich jene Anerkennung und Sicherheit zu bieten, die sie auch verdienen!“
Informationsveranstaltungen pflegende Angehörige
Um alle Burgenländerinnen und Burgenländer umfassend über das Modell in Kenntnis zu setzen,
werden im Oktober dieses Jahres in allen Bezirken Informations-Abende stattfinden. Die Auftaktveranstaltung wird
gleichzeitig mit dem Start des Modells am 1. Oktober 2019 um 19.00 Uhr in Schattendorf stattfinden. Alle interessierten
Bürgerinnen und Bürger sind zu diesen Veranstaltungen willkommen. Neben Soziallandesrat Christian Illedits
werden die Geschäftsführung der KRAGES und Pflegeservice Burgenland GmbH sowie Pflege- und Sozialberaterinnen
anwesend sein.
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage für das neue Anstellungsmodell findet sich im Sozialhilfegesetz (SHG). Dieses
wird in der kommenden Sitzung des Burgenländischen Landtages, am 19. September, novelliert. Eine weitere gesetzliche
Grundlage für Maßnahmen des Pflegeplans wird das Sozialeinrichtungsgesetz (SEG) bilden. Das SEG wird
nächste Woche in den Landtag einlaufen und gelangt im Oktober zum Beschluss. Es regelt die Einrichtung und
den Betrieb zur Pflege und Betreuung bedürftiger bzw. betagter Personen.
Mindestgröße 60 Betten
Neue Häuser müssen laut diesem neuen Gesetz über mindestens 60 Betten verfügen. Dabei entstehen
je fünf Zwölfer-Einheiten, die unterschiedlich nutzbar sind - für Menschen, die körperliche
Behinderungen aufweisen oder eine spezielle Versorgung benötigen. „Diese von Experten berechnete Größe
bietet die besten Voraussetzungen für ein optimales Pflegeangebot und eine kluge Organisation. Zudem deckt
die Größe den burgenländischen Bedarf bis 2030. Bestehende kleinere Einheiten bleiben unverändert
erhalten, denn die Burgenländerinnen und Burgenländer benötigen diese Einrichtungen nach wie vor“,
so Illedits.
Gemeinnützigkeit der Betreiber
Zudem verankert das neue Gesetz die Gemeinnützigkeit als Betriebsvoraussetzung. Das heißt, Gewinne,
die aus Pflege- und Betreuungstätigkeit entstehen, müssen wieder in die Pflege, die Betreuung und die
Verbesserung der Infrastruktur sowie in die Qualität der Sozialeinrichtungen fließen. Gewinne dürfen
nicht ausgeschüttet oder für sonstige andere Zwecke verwendet werden. Betreiber haben vier Jahre Zeit,
um auf eine gemeinnützige Organisation ihres Betriebes umzustellen. Soziallandesrat Illedits dazu abschließend:
„Das Land Burgenland unterstützt den ersten österreichischen ‚Tag der pflegenden Angehörigen‘. Sie
stehen im Mittelpunkt des 21 Maßnahmen umfassenden ‚Zukunftsplan Pflege‘. Sie erhalten bereits in drei Wochen
die Möglichkeit einer Anstellung, einer Pensionsvorsorge, einer Sozialversicherung. Zusätzlich werden
sie durch ein verstärktes Informationsangebot entlastet. In einer Notsituation, wie ein Pflegebedarf sie darstellt,
benötigen Betroffene zuverlässige Informationen und kompetente Ansprechpartner. Der burgenländische
Pflegeatlas liegt kostenlos in allen Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie in der Landesregierung
auf und ist auf http://www.burgenland.at abrufbar. Er bietet
einen kompletten Überblick über alle Angebote und Fördermöglichkeiten seitens des Landes. An
allen Bezirkshauptmannschaften kümmern sich Pflege- und SozialberaterInnen, sogenannte Case- and Care-Manager,
die unter der burgenländischen Pflegehotline 057/600-1000 telefonisch erreichbar sind, individuell um Anfragen.“
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