Ausgaben wachsen wieder stärker, einige kritische Handlungsfelder
Wien (pk) - Im Jahr 2013 haben sich Bund, Länder und Sozialversicherung erstmals auf eine vertraglich
festgelegte Organisation der Gesundheitsversorgung in Österreich verständigt. Wesentlicher Bestandteil
der 15a-Vereinbarung Zielsteuerung Gesundheit ist ein Kostendämpfungspfad, der eine Reduktion des jährlichen
Ausgabenwachstums von 3,6% (2017) auf 3,2% im Jahr 2021 vorsieht. Über die Einhaltung der sektorenübergreifenden
Ausgabenobergrenzen informiert unter anderem ein ausführlicher jährlicher Bericht, der von der Gesundheit
Österreich GmbH für das Sozialministerium erstellt wird und nun dem Parlament zugeleitet wurde (III-318
d.B.). Dem Bericht beigefügt sind auch die Stellungnahmen der einzelnen Landes-Zielsteuerungskommissionen
zu den Ergebnissen des Monitorings.
Wie schon im halbjährlichen Kurzbericht zeigt sich ein mehrheitlich positives Bild, zentrale Herausforderungen
bleiben jedoch bestehen, heißt es im Resümee. Die zuletzt überdurchschnittlich hohen Wachstumsraten
der Gesundheitsausgaben haben zu einer deutlichen Annäherung an die Ausgabenobergrenzen geführt. Bei
anhaltendem Trend könnte dies – insbesondere im Bereich der Länder - zu einer Gefährdung der Finanzziele
führen, warnen die AutorInnen. Die Monitoring-Ergebnisse der Steuerungsbereiche, die auf Basis von 22 definierten
Messgrößen ermittelt werden, zeigen einige kritische Handlungsfelder auf, die noch mehr Beachtung finden
müssten.
Nicht unter die Zielsteuerungsvereinbarung fallen die Gesundheitsausgaben aus den Bereichen Pensionsversicherung,
Unfallversicherung, Krankenfürsorgeanstalten, des Bundes sowie der Aufwand der Krankenversicherungsträger
für Kieferregulierungen bei Kindern und Jugendlichen; für sie gelten daher auch nicht die Ausgabenobergrenzen.
Überdurchschnittlich hohe Wachstumsraten von 2016 auf 2017
Der zweite umfassende Monitoringbericht der neuen Zielsteuerungsperiode (2017-2021) zieht eine grundsätzlich
positive Bilanz, in den Jahren 2017 bis 2019 kommt es gemäß den (vorläufigen) Ergebnissen gesamthaft
zu Unterschreitungen der Ausgabenobergrenzen.
Da sich die öffentlichen Gesundheitsausgaben (ohne Langzeitpflege) im Jahr 2017 auf 25,9 Mrd. € belaufen haben,
konnte die für diesen Zeitraum vereinbarte Obergrenze um rund 588 Mio. € (bzw. 2,22%) unterschritten werden.
Was die Wachstumsraten angeht, so stiegen die Ausgaben im Zeitraum 2010 bis 2017 um durchschnittlich 3,6% jährlich.
Zwischen 2016 und 2017 wurde mit einem Plus von 5,1% die höchste jährliche Wachstumsrate seit Beginn
der Betrachtung im Jahr 2010 erreicht. Zurückzuführen sei dies vor allem auf den starken Anstieg bei
den öffentlichen Investitionen (20,0%) sowie bei den Ausgaben für pharmazeutische Erzeugnisse und medizinische
Ge- und Verbrauchsgüter (+6,3%).
Länder und gesetzliche Krankenversicherung erzielten 2017 eine Unterschreitung in der Höhe von 837 Mio.
€ (3,7%), welche sich bis 2019 auf 492 Mio. € (2,0%) reduzieren wird. Im Bereich der Länder hat sich der Abstand
zur Ausgabenobergrenze im Zeitraum 2017-2019 mehr als halbiert und beträgt gemäß vorläufigen
Werten für 2019 rund 145 Mio. €. Auch im Sektor der gesetzlichen Krankenversicherung kam es zu einer Reduktion
des Abstandes zur Ausgabenobergrenze (2019: 346 Mio. €). Detailauswertungen auf Ebene der einzelnen KV-Träger
zeigen mit Ausnahme der SVA durchgängig Unterschreitungen.
Die 22 definierten Messgrößen der Steuerungsbereiche bewegen sich mehrheitlich in die intendierte Richtung.
Neben vielfachen positiven Entwicklungen, zum Beispiel hinsichtlich der Anzahl an Primärversorgungseinheiten,
konnten bei einzelnen Indikatoren die Zielvorgaben nicht erreicht werden. Als Beispiele werden im Bericht die angestrebten
Reduktionen in Bezug auf die Krankenhaushäufigkeit und Belagstagedichte angeführt. Auch Schätzungen
der Durchimpfungsraten für Mumps/Masern/Röteln bei 4-jährigen Kindern zeigten zuletzt fallende Trends.
Bis dato konnte zudem keine gemeinsame Medikamentenbeschaffung realisiert werden und auch die Umsetzung von multiprofessionellen
und/oder interdisziplinären ambulanten Versorgungsformen stehe noch aus. Nachholbedarf gebe es auch bei der
Besetzung der Ausbildungsstellen für Allgemeinmedizin; diese sanken um 22% innerhalb von zwei Jahren.
Ausbau der Primärversorgungseinheiten schreitet voran
Österreich weise im internationalen Vergleich eine der höchsten Krankenhaushäufigkeiten auf. Die
Wahrscheinlichkeit, mit einem gesundheitlichen Problem hospitalisiert zu werden, sei doppelt bis dreimal so hoch
wie in anderen Ländern, wird im Bericht angeführt. Dies sei nicht nur aus ökonomischer Sicht problematisch,
sondern verursache auch für die Patientinnen/Patienten unnötige Transaktionskosten und Risiken. Ein wesentlicher
Schritt zur Problemlösung sei daher eine verbesserte integrative Versorgung durch eine abgestimmte verbindliche
Planung, die durch den Österreichischen Strukturplan Gesundheit und die Regionalen Strukturpläne Gesundheit
erfolgt. Eine abgestimmte, wohnortnahe, multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung (PV)
trage dazu bei, dass viele Krankheitsbilder im ambulanten bzw. niedergelassenen Bereich versorgt werden können
und entlaste somit die hochspezialisierte akutstationäre und/oder die spitalsambulante Versorgung.
Der Ausbau von Primärversorgungseinheiten war daher ein zentrales Anliegen der Reformbemühungen, erste
Schritte dazu wurden bereits ab 2013 in die Wege geleitet. Die Zielsteuerungspartner haben sich auf die Schaffung
75 neuer Primärversorgungseinheiten (PVE) bis 2021 verständigt und dafür 200 Mio. € zweckgewidmet.
Mit Stand Dezember 2018 waren nach Meldung der Krankenversicherungsträger neun Primärversorgungseinheiten
in Betrieb (Böheimkirchen in Niederösterreich, Enns, Marchtrenk, Haslach und Sierning-Neuzeug in Oberösterreich,
Graz-Sankt Leonhard und Weiz in der Steiermark, Mariahilf und Donaustadt in Wien). In der Steiermark wurden zudem
Gesundheitszentren in Betrieb genommen, die im Sinne der Primärversorgung arbeiten (Mariazell, Eisenerz, Vorau).
Die niederösterreichischen PVE in Schwechat und St. Pölten gingen erst nach dem 31. 12. 2018 in Betrieb.
|