LH Kaiser: Preis ist Anerkennung und Förderung von Menschenrechtsarbeit - Stärke
einer solidarischen Gemeinschaft ist es, Hilfsbedürftige zu unterstützen und dabei gleichzeitig niemanden
zu überfordern
Klagenfurt (lpd) - In Würdigung besonders herausragender Leistungen für die Menschenrechtsarbeit
mit Kärnten-Bezug wird auch dieses Jahr vom Land Kärnten der Kärntner Menschenrechtspreis vergeben.
Wie Landeshauptmann Peter Kaiser am 9. September mitteilte, werden heuer wie auch im Vorjahr wieder 10.000
Euro dafür ausgeschüttet. „Der Preis dient der Förderung der Menschenrechtsarbeit sowie des Menschenrechtsbewusstseins
der Kärntner Bevölkerung“, erklärte Kaiser. Ziel sei es, den Stellenwert der Menschenrechtsarbeit
noch stärker zu betonen.
„Mit dem Preis sollen Menschen ausgezeichnet und ins öffentliche Rampenlicht gestellt werden, die mit ihrem
Engagement einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung unserer solidarischen Gemeinschaft leisten. Der Preis ist
ein Signal dafür, dass Werte wie Hilfsbereitschaft, Respekt, Solidarität und wirkliche Nächstenliebe
alle ethischen, sozialen oder politischen Hürden überwinden. Die Ausgezeichneten sind Vorbilder, die
uns alle daran erinnern, dass sich die wahre Stärke einer modernen und starken Gemeinschaft dadurch manifestiert,
indem wir niemandem alleine lassen und dabei gleichzeitig auch niemanden überfordern", so Kaiser.
Der Preis soll Leistungen anerkennen, die von Kärntnerinnen und Kärntnern erbracht oder in Kärnten
umgesetzt werden. Die Initiative wurde erstmals auf Beschluss des Kärntner Landtages 1993 ins Leben gerufen.
Wesentlich angeregt wurde der Preis damals vom derzeitigen Landeshauptmann Peter Kaiser. Über die Vergabe
des Preises entscheidet eine vierköpfige Fachjury, die sich aus je einem Mitglied von Amnesty International
Österreich, der Kärntner Juristischen Gesellschaft, der Kärntner Hochschulkonferenz und der Ökumenischen
Kontaktkommission in Kärnten zusammensetzt.
Begründete Vorschläge für die Verleihung des Kärntner Menschenrechtspreises können noch
bis 15. Oktober beim Amt der Kärntner Landesregierung eingebracht werden. Vorschlagsberechtigt sind neben
den Dienststellen des Bundes und des Landes die Gemeinden, Interessenvertretungen sowie natürliche oder juristische
Personen oder sonstige Gemeinschaften. Voraussetzung für die Preisvergabe ist ein persönlicher oder ein
sachlicher Bezug der Preisträgerin/des Preisträgers zu Kärnten. Die feierliche Preisvergabe findet
jährlich aus Anlass des Tages der Menschenrechte heuer am 7. Dezember statt.
Für die Einreichung werden die folgenden Angaben erbeten: - Hinweise zur einreichenden Person/Institution:
Name und Adresse. - - Hinweise zur nominierten Person oder Organisation: Name und Adresse. - Kurzbeschreibung der
Initiative bzw. der erbrachten Menschenrechtsarbeit. - Nachweis des Kärntenbezugs. - Begründung der Preiswürdigkeit.
- Allfällige Zusatzinformationen (detaillierte Biografien, Projektbeschreibungen etc.) können als Anlagen
zum Nominierungsschreiben übermittelt werden.
Die Unterlagen für die Nominierung sind an folgende Adresse zu richten: Amt der Kärntner Landesregierung,
Abteilung 1 - Landesamtsdirektion, Kennwort: Menschenrechtspreis, Arnulfplatz 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee.
Einsendeschluss ist der 15. Oktober 2019
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