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Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft |
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Nationalfonds unterstützt NS-Opfer und deren Nachkommen "Österreich ist eine starke und gewachsene Demokratie und hat sich in den letzten Jahrzehnten auch den schweren Zeiten seiner Geschichte gestellt. Die Möglichkeit Nachkommen von Holocaustopfern die österreichische Staatsbürgerschaft zu verleihen, ist ein Zeichen der Verantwortung und des tiefen Respektes auch der nachfolgenden Generationen den Opfern des Holocausts gegenüber", so der Vorsitzende des Kuratoriums des Nationalfonds, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka. Mit dem beschlossenen Gesetz, das ab 1. September 2020 gelten soll und auch Staatsbürger oder Staatsangehörige eines der Nachfolgestaaten der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie oder Staatenlose umfasst, wurden nicht nur Lücken in der bisherigen gesetzlichen Regelung geschlossen, sondern auch dem Nationalfonds eine wichtige Rolle gesetzlich zuteil. Seit fast 25 Jahren unterstützt der Nationalfonds die in über 80 Ländern der Welt verstreut lebenden NS-Opfer und deren Nachkommen. Über die Jahre ist hierdurch ein einzigartiges Netzwerk von Kontakten entstanden, das nun im Sinne der "besonderen Verantwortung der Republik Österreich gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus" genutzt werden kann, um die Antragsteller bei der Erlangung der Staatsbürgerschaft als Sachverständige und mit den vorliegenden Dokumenten gegenüber den zuständigen österreichischen Behörden zu unterstützen. Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus |
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Allgemeine Informationen: |
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