Eisenstadt (blms) - Soziallandesrat Christian Illedits und AK-Präsident Gerhard Michalitsch präsentierten
die burgenländischen Arbeitnehmerförderungsrichtlinien mit zahlreichen Neuerungen und Verbesserungen.
Unter dem Titel „Mehrwert für Arbeitnehmer“ wurden die Förderkriterien adaptiert. Diese sind bereits
im Arbeitnehmerförderungsbeirat mit zahlreichen Neuerungen und Anpassungen einstimmig beschlossen worden.
In Kraft treten sollen die neuen Richtlinien nach dem Landesregierungsbeschluss mit 1. Jänner 2020.
Arbeitnehmerförderungsrichtlinien für 2020: fair, ökologisch und sozial treffsicher
In einem intensiven Diskussionsprozess bei der letzten Sitzung des Arbeitnehmerförderungsbeirates im September
2019 wurden die neuen Förderrichtlinien für Arbeitnehmer und Lehrlinge ausgearbeitet. „Die gemeinsam
ausgearbeiteten Förderrichtlinien sind ein Meilenstein“, sagte der Soziallandesrat zum Ergebnis. „Die Neufassung
der Förderrichtlinien wurde zukunftsorientiert gestaltet.“ Der AK-Präsident erklärte: „Die Arbeitnehmerförderung
ist für die Arbeiterkammer Burgenland als Vertretung von mehr als 100.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
wichtig. Sie profitieren von den Verbesserungen, und diese machen die Arbeitnehmerförderung fairer, ökologischer
und sozial treffsicher.“
Die Kernpunkte der neuen Förderrichtlinien:
Anhebung der Einkommensgrenzen
Das maximale Gehalt für den Bezug der Förderungen wird von 3.107 Euro brutto im Monat auf 3.200 Euro
angehoben. Förderungen können nur von Arbeitnehmern beantragt werden, deren monatliches Bruttogehalt
unter dieser Grenze liegt. Die Förderrichtlinien gelten dadurch für Personen mit geringem und mittleren
Einkommen.
Bessere Förderkriterien für Lehrlinge
Junge Menschen in einer Berufsausbildung können einen monatlichen Zuschuss von bis zu 184 Euro und bei
unzumutbarer Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsplatz auch ein Wohnkostenzuschuss in gleicher Höhe beantragen.
Neu ist, dass Lehrlinge jetzt auch die Möglichkeit erhalten, eine zweite Lehrausbildung nicht nur wegen gesundheitlicher
Gründe, sondern auch aus arbeitsmarktpolitischen Gründen zu absolvieren. Das heißt, ist die Berufsausübung
im ursprünglich erlernten Beruf aufgrund der schlechten Arbeitsmarktsituation nicht möglich, kann eine
zweite Lehrausbildung gestartet werden.
Die Frist für die Einreichung von Förderanträgen beträgt nun zwölf Monate. Bisher galt
diese Frist nur im ersten Lehrjahr, im zweiten und dritten Lehrjahr konnte eine Gewährung des vollen Lehrlingszuschusses
nur bei Einreichung innerhalb der ersten zwei Monate gewährt werden.
Ausweitung des Qualifikationsförderungszuschusses
Personen, die sich weiterbilden möchten oder ihren Job und ihre Tätigkeit wechseln möchten,
können sich diese Ausbildung vom Land Burgenland fördern lassen. Die Vorlage eines Beschäftigungsnachweises
innerhalb von acht Monaten gilt als Voraussetzung für die Bezuschussung durch das Land.
Ein Novum ist, auch öffentlich Bedienstete kommen künftig in den Genuss der Qualifikationsförderung,
wenn sie ihren Arbeitgeber oder in einen Zukunftsberuf wechseln möchten.
Die maximale Förderhöhe wurde angehoben: bei einer 50 %-Förderung von 1.000 auf 1.500 Euro und
bei einer 75 %-Förderung von 1.500 auf 2.000 Euro.
Ausbildungen von Zukunftsberufen, wie zum Beispiel Gesundheitsberufe, können mit 100 Prozent bei einem maximalen
Förderbetrag von 4.000 Euro vom Land bezuschusst werden.
Neu ist auch die Förderung der Wegkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu den Weiter- und Fortbildungsinstituten
für Personen in Ausbildung.
Neue Rahmenbedingungen beim Fahrtkostenzuschuss
Autopendler bekommen, je nach Länge des Arbeitsweges, bis zu 750 Euro jährlich, wenn sie ein Kraftfahrzeug
für den täglichen Weg zum Arbeitsplatz nutzen müssen und die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel
unzumutbar ist. Die alten Förderrichtlinien besagten, dass öffentliche Verkehrsmittel dann unzumutbar
sind, wenn man damit mehr als zwei Stunden für eine Wegstrecke braucht.
Jetzt wird auf ein „relatives“ Berechnungsmodell umgestellt. Die neue Regelung vergleicht die Fahrtzeit mit dem
Auto und jene mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Bei einer Wegstrecke von unter 50 Kilometer ist die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel dann unzumutbar,
wenn die Fahrtzeit mit den Öffis zweimal so lang ist als mit dem Pkw.
Bei einer Wegstrecke von über 50 Kilometer liegt die Zumutbarkeitsgrenze noch niedriger. Sie liegt bei der
eineinhalbfachen Fahrtzeit.
Öko-Bonus - umweltfreundliches Pendel wird unterstützt
Ganz neu in der Förderrichtlinie für den Fahrtkostenzuschuss ist der Öko-Bonus. Dieser soll
einen Anreiz schaffen, öffentliche Verkehrsmittel verstärkt zu nutzen. All jene Pendler, die öffentliche
Verkehrsmittel benutzen, bekommen je nach Distanz bis zu 150 Euro jährlich. Der Öko-Bonus für 2019
kann von 1. Jänner bis 30. April 2020 von allen Öffi-Pendlern beantragt werden, die mehr als 20 Kilometer
zum Arbeitsplatz pendeln. Um die Benützung der Öffis nachzuweisen, ist die Abgabe der Fahrscheine notwendig.
LR Illedits: Beschäftigungsplus im August
Der Soziallandesrat erwähnte auch die positive Entwicklung am burgenländischen Arbeitsmarkt: Im August
2019 gab es im Burgenland 109.000 unselbstständig Beschäftigte. Das ist ein Plus von 0,6 Prozent im Vergleich
zum Vorjahr. Die Arbeitslosigkeit im Land gehe seit zwei Jahren kontinuierlich zurück, sagte Illedits. „Das
Burgenland hat in den vergangenen Jahren den richtigen Weg eingeschlagen, um die Situation auf dem Arbeitsmarkt
zu stärken. Allein in diesem Jahr wurden rund sieben Millionen Euro für Arbeitsmarktinitiativen des Landes
investiert“, so der Landesrat. Zurückzuführen seien diese erfreulichen Zahlen auf die aktive Arbeitsmarktpolitik
und die guten Förderungsmöglichkeiten des Landes wie in den Jugendausbildungsmaßnahmen oder Beschäftigungsmaßnahmen.
Wichtig besonders für ältere Arbeitnehmer ohne Job sei, die Wiedereinführung der Aktion 20.000,
die im Nationalrat beschlossen wurde. Diese werde die Arbeitnehmer über 50 Jahre bei der Jobsuche massiv unterstützen.
|