Wien (bmi) - Der Nationale Aktionsplan Behinderung (NAP) ist ein wichtiges Instrument, um die Rechte von Menschen
mit Behinderungen umzusetzen. Am 18. September 2019 fand im Innenministerium die erste Arbeitsgruppensitzung zur
Ausarbeitung des NAP 2021-2030 statt. Der Bundesbehindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer sprach unter anderem
über die Facetten der Barrierefreiheit, Vorurteile und Stereotypen.
"Behinderte erhalten oftmals lediglich ein Taschengeld anstelle eines Arbeitslohns. Dies führt zur mangelnden
sozialen Absicherung, sodass diese Menschen über ihr gesamtes Leben hinweg Sozialleistungen in Anspruch nehmen
müssen", sagte Hofer.
Am 24. April 2019 wurde durch den Ministerrat im Bundeskanzleramt beschlossen, den Nationalen Aktionsplan Behinderung,
der 2020 ausläuft, zu überarbeiten und bis 2030 weiterzuführen.
Für jedes Ministerium und jedes Bundesland wurde zur Ausarbeitung des NAP 2021-2030 ein Team mit internen
und externen Expertinnen und Experten eingerichtet. Im Innenministerium wird das Projekt federführend vom
Behindertenbeauftragten im BMI, Ministerialrat Mag. Dr. Wolfgang Willi, betreut. Als externe Experten werden dabei
Vertreterinnen und Vertreter des "Österreichischen Behindertenrates" beigezogen.
Wesentliche Defizite des bestehenden Aktionsplans sind die mangelnde Einbeziehung von Behindertenvertreterinnen
und Behindertenvertreter wie auch das Fehlen von Indikatoren, die die Messung der Fortschritte des NAP ermöglichen
sollen.
"Awareness erzeugen"
In Österreich sind derzeit knapp 80.000 Menschen mit persönlichen Beeinträchtigungen auf Arbeitssuche.
Rund 660 Menschen mit Behinderung sind im BMI angestellt. "Da besteht noch einiges an Luft nach oben. Wir
müssen mehr Menschen mit Behinderung in die öffentliche Verwaltung bringen und den Menschen, entsprechend
ihrer Fähigkeiten, eine Perspektive und Karrierechancen bieten. Darüber hinaus ist es unser besonderes
Anliegen, Kolleginnen und Kollegen, die erst im Verlauf ihres Berufslebens einen Behindertenstatus aufweisen, den
Verbleib im Dienststand zu ermöglichen", erklärte Willi.
In seiner Rede hob Gruppenleiter MMag. Helgar Thomic-Sutterlüti hervor, dass eine erfolgreiche Umsetzung von
Vorhaben im Rahmen des "Nationalen Aktionsplans Behinderung" entscheidend von den Rahmenbedingungen der
Organisation abhängt, wobei eine Vielzahl von Faktoren, wie etwa der Bereich Personalentwicklung sowie die
budgetären Rahmenbedingungen, einer vernetzten Sichtweise bedürfen. "Die Realisierung der Zielsetzungen
erfordert einen systemisch-koordinierten Zugang und die Unterstützung auf allen Führungskräfteebenen.
Maßnahmen der Bewusstseinsbildung müssen daher einen besonderen Schwerpunkt in künftigen Führungskräfteprogrammen
einnehmen." sagte Thomic-Sutterlüti.
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