LR Schuschnig und LR Schnöll starten länderübergreifenden Schulterschluss zu
Verkehrsthemen zwischen Salzburg und Kärnten
Salzburg/Klagenfurt (lpd) - „Wir werden nicht länger zusehen, wie Raserei und Lärmbelästigung,
die die Sicherheit der einheimischen Bevölkerung gefährden“, greifen jetzt die Verkehrslandesräte
Sebastian Schuschnig (Kärnten) und Stefan Schnöll (Salzburg) gemeinsam durch. Dies gaben die beiden Landesräte
am 20. September bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Klagenfurt bekannt. „Derzeit sind der Polizei und den
Behörden rechtlich viel zu oft die Hände gebunden, um konsequent durchzugreifen. Hier muss der Bund nachbessern“.
Die einheimische Bevölkerung habe ein Recht auf Schutz vor dem Fehlverhalten Einzelner. „Das betrifft das
Stadtgebiet in Salzburg genauso wie die immer mehr ausufernden GTI Vor- und Nachtreffen in Kärnten“, so die
Landesräte. In seiner Funktion als Tourismuslandesrat und im Hinblick auf die Nächtigungen, die durch
die Teilnehmer des GTI-Nachtreffens generiert werden, zieht Schuschnig klar Bilanz: „Gast in unserem Tourismusland
zu sein, ist noch lange keine Freikarte für rücksichtloses Fehlverhalten im Straßenverkehr zulasten
der Anrainer, die wiederholt inakzeptablem Belastungen ausgesetzt sind: Erholungstourismus ja, aber sicher keinen
Gefährdungstourismus in Kärnten“, so Schuschnig.
„Unser Ziel ist es, das polizeiliche Durchgriffsrecht und die Personalressourcen der Polizei für die Kontrollen
zu erhöhen“, so die Landesräte, die hierfür heute ein länderübergreifendes Maßnahmenbündel
beauftragten. In einem ersten Schritt sollen mittels einer gemeinsam beauftragten Erhebung die Möglichkeiten
zur Verschärfung der Strafbestimmungen im Kraftfahrzeuggesetz erarbeitet werden. Eine stärkere polizeiliche
Handhabe bei Kontrollen würde zunehmende Rasereien und das vermehrte Fehlverhalten von Verkehrsrowdys künftig
entschärfen. „Die Sicherheit der Bevölkerung auf der Straße und der Schutz vor Lärm haben
oberste Priorität“, so Schuschnig.
Neben der Verkehrssicherheit sei auch die Mobilitätswende für Klimaschutz im Sinne der künftigen
Generationen eine Mammutaufgabe, die länderübergreifende Bemühungen erfordert. „Gerade im Bereich
der Mobilität ist der Hebel für die Reduktion der Emissionen und damit die Chancen, einen nachhaltigen
Beitrag zu Klimaschutz zu leisten, sehr groß. Die Mobilitätswende zu erreichen, setzt Investitionen
in den Öffentlichen Verkehr und Innovationen für eine moderne zukunftsfähige Mobilität voraus.
Kärnten könne von Salzburg lernen, wie sich das Verkehrsverhalten der Bevölkerung durch einen attraktiven
Öffentlichen Verkehr ändert. „Wir haben in Salzburg in den letzten Jahren enorm in den Ausbau und in
die Qualität des Öffentlichen Verkehrs investiert. Deswegen haben wir heute eine flächendeckende
Mobilität in Salzburg, die von der Bevölkerung in Anspruch genommen wird. Kärnten muss jetzt die
Infrastruktur und das Angebot massiv verbessern. Günstige Tickets alleine bringen niemanden dazu, vom Auto
auf den Öffentlichen Verkehr umzusteigen“, so Schnöll.
Entscheidend für die Infrastrukturmaßnahmen der Länder sei die Infrastrukturmilliarde des Bundes,
die aufgrund der politischen Situation auf Bundesebene nicht mehr umgesetzt werden konnte. „Diese Mittel sind die
Grundvoraussetzung für die Modernisierung und den Ausbau der Infrastruktur in den Ländern. Wir werden
gemeinsam beim Bund Druck ausüben, die notwendigen Mittel zu erreichen“, so die beiden Landesräte. Besonders
für Kärnten wären diese Infrastrukturmittel notwendig, um die Versäumnisse beim Ausbau des
Öffentlichen Verkehrs zu beheben.
Geht es nach den beiden Landesräten sind diese Investitionen in den Öffentlichen Verkehr auch als Beitrag
zur Erreichung der Klimaziele anzurechnen. Wer investiert, soll nicht bestraft werden fordern die beiden Mobilitätslandesräte
die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. „Die von den Ländern getätigten Investitionen müssen
bei der Aufteilung etwaiger Strafzahlungen in vollem Umfang angerechnet werden. Nach dem derzeit in Kraft stehenden
Finanzausgleichsgesetzes sind 20 Prozent der Strafzahlungen nach dem Bevölkerungsschlüssel aufgeteilt
von den Bundesländern zu leisten“, so die beiden Landesräte unisono.
Auch beim Schülergelegenheitsverkehr müsse nachgebessert werden, zeigen sich die beiden Verkehrslandesräte
überzeugt. Das Schülergelegenheitsverkehrsgesetz von 1973 sei nicht mehr zeitgemäß. So dürfen
laut Gesetz außer Schülerinnen und Schüler keine weiteren Passagiere das Verkehrsangebot nutzen.
Leere Schulbusse, gefolgt von leeren Regionalbussen seien ineffizient und belasten Klimaziele. Schnöll dazu:
„Der Schülergelegenheitsverkehr muss geöffnet, flexibel und ausfinanziert sein, um den Verkehr im ländlichen
Raum zur Zufriedenheit aller Nutzer zu regeln“. Weiters forderten beide eine Absicherung der Finanzierung über
den Familienlastenausgleichzahlungsfonds. „Wir sehen, dass die Kosten der Verkehrsunternehmen deutlich stärker
steigen als die Finanzierung durch den Bund. Auch diese Schieflage muss bereinigt werden, damit weiterhin gesichert
bleibt, dass Schülerinnen und Schüler sicher und verlässlich auch am Land in die Schule kommen“,
so Schuschnig. Man werde eine entsprechende Entschließung einbringen, so die beiden Landesräte.
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