Kärnten und Salzburg gehen gegen Verkehrsrowdys vor

 

erstellt am
23. 09. 19
13:00 MEZ

LR Schuschnig und LR Schnöll starten länderübergreifenden Schulterschluss zu Verkehrsthemen zwischen Salzburg und Kärnten
Salzburg/Klagenfurt (lpd) - „Wir werden nicht länger zusehen, wie Raserei und Lärmbelästigung, die die Sicherheit der einheimischen Bevölkerung gefährden“, greifen jetzt die Verkehrslandesräte Sebastian Schuschnig (Kärnten) und Stefan Schnöll (Salzburg) gemeinsam durch. Dies gaben die beiden Landesräte am 20. September bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Klagenfurt bekannt. „Derzeit sind der Polizei und den Behörden rechtlich viel zu oft die Hände gebunden, um konsequent durchzugreifen. Hier muss der Bund nachbessern“. Die einheimische Bevölkerung habe ein Recht auf Schutz vor dem Fehlverhalten Einzelner. „Das betrifft das Stadtgebiet in Salzburg genauso wie die immer mehr ausufernden GTI Vor- und Nachtreffen in Kärnten“, so die Landesräte. In seiner Funktion als Tourismuslandesrat und im Hinblick auf die Nächtigungen, die durch die Teilnehmer des GTI-Nachtreffens generiert werden, zieht Schuschnig klar Bilanz: „Gast in unserem Tourismusland zu sein, ist noch lange keine Freikarte für rücksichtloses Fehlverhalten im Straßenverkehr zulasten der Anrainer, die wiederholt inakzeptablem Belastungen ausgesetzt sind: Erholungstourismus ja, aber sicher keinen Gefährdungstourismus in Kärnten“, so Schuschnig.

„Unser Ziel ist es, das polizeiliche Durchgriffsrecht und die Personalressourcen der Polizei für die Kontrollen zu erhöhen“, so die Landesräte, die hierfür heute ein länderübergreifendes Maßnahmenbündel beauftragten. In einem ersten Schritt sollen mittels einer gemeinsam beauftragten Erhebung die Möglichkeiten zur Verschärfung der Strafbestimmungen im Kraftfahrzeuggesetz erarbeitet werden. Eine stärkere polizeiliche Handhabe bei Kontrollen würde zunehmende Rasereien und das vermehrte Fehlverhalten von Verkehrsrowdys künftig entschärfen. „Die Sicherheit der Bevölkerung auf der Straße und der Schutz vor Lärm haben oberste Priorität“, so Schuschnig.

Neben der Verkehrssicherheit sei auch die Mobilitätswende für Klimaschutz im Sinne der künftigen Generationen eine Mammutaufgabe, die länderübergreifende Bemühungen erfordert. „Gerade im Bereich der Mobilität ist der Hebel für die Reduktion der Emissionen und damit die Chancen, einen nachhaltigen Beitrag zu Klimaschutz zu leisten, sehr groß. Die Mobilitätswende zu erreichen, setzt Investitionen in den Öffentlichen Verkehr und Innovationen für eine moderne zukunftsfähige Mobilität voraus. Kärnten könne von Salzburg lernen, wie sich das Verkehrsverhalten der Bevölkerung durch einen attraktiven Öffentlichen Verkehr ändert. „Wir haben in Salzburg in den letzten Jahren enorm in den Ausbau und in die Qualität des Öffentlichen Verkehrs investiert. Deswegen haben wir heute eine flächendeckende Mobilität in Salzburg, die von der Bevölkerung in Anspruch genommen wird. Kärnten muss jetzt die Infrastruktur und das Angebot massiv verbessern. Günstige Tickets alleine bringen niemanden dazu, vom Auto auf den Öffentlichen Verkehr umzusteigen“, so Schnöll.

Entscheidend für die Infrastrukturmaßnahmen der Länder sei die Infrastrukturmilliarde des Bundes, die aufgrund der politischen Situation auf Bundesebene nicht mehr umgesetzt werden konnte. „Diese Mittel sind die Grundvoraussetzung für die Modernisierung und den Ausbau der Infrastruktur in den Ländern. Wir werden gemeinsam beim Bund Druck ausüben, die notwendigen Mittel zu erreichen“, so die beiden Landesräte. Besonders für Kärnten wären diese Infrastrukturmittel notwendig, um die Versäumnisse beim Ausbau des Öffentlichen Verkehrs zu beheben.

Geht es nach den beiden Landesräten sind diese Investitionen in den Öffentlichen Verkehr auch als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele anzurechnen. Wer investiert, soll nicht bestraft werden fordern die beiden Mobilitätslandesräte die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. „Die von den Ländern getätigten Investitionen müssen bei der Aufteilung etwaiger Strafzahlungen in vollem Umfang angerechnet werden. Nach dem derzeit in Kraft stehenden Finanzausgleichsgesetzes sind 20 Prozent der Strafzahlungen nach dem Bevölkerungsschlüssel aufgeteilt von den Bundesländern zu leisten“, so die beiden Landesräte unisono.

Auch beim Schülergelegenheitsverkehr müsse nachgebessert werden, zeigen sich die beiden Verkehrslandesräte überzeugt. Das Schülergelegenheitsverkehrsgesetz von 1973 sei nicht mehr zeitgemäß. So dürfen laut Gesetz außer Schülerinnen und Schüler keine weiteren Passagiere das Verkehrsangebot nutzen. Leere Schulbusse, gefolgt von leeren Regionalbussen seien ineffizient und belasten Klimaziele. Schnöll dazu: „Der Schülergelegenheitsverkehr muss geöffnet, flexibel und ausfinanziert sein, um den Verkehr im ländlichen Raum zur Zufriedenheit aller Nutzer zu regeln“. Weiters forderten beide eine Absicherung der Finanzierung über den Familienlastenausgleichzahlungsfonds. „Wir sehen, dass die Kosten der Verkehrsunternehmen deutlich stärker steigen als die Finanzierung durch den Bund. Auch diese Schieflage muss bereinigt werden, damit weiterhin gesichert bleibt, dass Schülerinnen und Schüler sicher und verlässlich auch am Land in die Schule kommen“, so Schuschnig. Man werde eine entsprechende Entschließung einbringen, so die beiden Landesräte.

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at